Die Postbank scheint zZt keine Probleme zu haben / zu machen, s.
https://www.netzwelt.de/ist-down/212-postbank.html
Also vielleicht doch der Freibetrag ?
Dabei geht es ja vorrangig nicht darum, wieviel Geld auf dem P-Konto eingeht,
sondern darum, über wieviel Geld Ihr im Monat 'verfügen' dürft,
das wäre bei Euch (Mann 2.200 netto mit zwei 'Unterhaltsberechtigten')
ca. 2.164,- EUR im Monat.
Über wieviel Geld habt Ihr jetzt im July schon 'verfügt' (per Lastschrift, Überweisung und Barauszahlung) ?
Im Prinzip hast Du ja Recht: Der Arbeitgeber muss ja alles pfändbare dem Insolvenzverwalter überweisen und er darf seinem Arbeitnehmer (wenn der Im Inso-Verfahren ist) nur den nicht-pfändbaren Teil überweisen.
Nun kommt auf der Bank also nur der nicht-pfändbare Teil des Lohns an, aber die Bank muss (bei einem P-Konto) dem Arbeitgeber nicht glauben, dass der schon alles richtig macht.
Deswegen braucht man (Dein Mann) in der Regel eine "Quellenfreigabe" für die Bank, d.h. einen Beschluss vom Gericht, dass alles Geld, was vom Arbeitgeber (= 'Quelle') auf das Konto kommt, nichtpfändbar und damit komplett zu Eurer Verfügung ist.
Gibt es so einen "Quellenfreigabe-Beschluss" schon ?
Vermutlich nicht.
Hier gibt es einen Vordruck, ein Formular dafür:
https://www.ag-koeln.nrw.de/infos/Formu ... ag-905.pdf
Druck Dir das aus, ausfüllen, unterschreiben und dann am besten einen Termin mit dem Rechtspfleger in der "Rechtsantragsstelle" beim zuständigen Gericht machen (oder vorher anrufen und fragen, wann er -oder sie- Sprechstunde hat).
Wenn Du diesen Beschluss vom Gericht dann hast, dann ab damit zur Bank.
Am besten, vorher immer von allem eine Kopie machen und ordentlich abheften ... für den Fall der Fälle ... auch bei Banken geht schon mal was 'verloren' ...
Ich vermute auch mal, wie die anderen hier, dass Ihr am Dienstag (= 1.8. = neuer Monat) wieder über das Geld auf dem Konto verfügen könnt.
Gibt es für Sohnemann eigentlich Kindergeld ?
Auf wessen Konto fließt das ?
Probleme bei der Postbank
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Re: Probleme bei der Postbank
Das Kindergeld geht auf mein Konto. Letzten Monat hat mein Mann 2700 verdient netto. Wegen Urlaubsgeld. Die 2700 sind komplett verbraucht die 2700 hat er ende Juni bekommen für Juli halt. Gestern den Lohn für August.
0
Re: Probleme bei der Postbank
Das ist ziemlich sicher der Freibetrag - wenn er über 2700 Euro verfügen konnte + 500 Euro, dann ist er ja von diesem Monat weit über dem Freibetrag. Nämlich den Teil, der letzten Monat übernommen wurde. Er wird ab dem 01.08. wieder über 2229 Euro verfügen können (egal wieviel auf dem Konto eingeht) - es sei denn ihr besorgt euch die Quellfreigabe wie robo es schon schrieb.
0
Re: Probleme bei der Postbank
Aber wieso konnte er denn die ganze zeit komplett über das Geld verfügen und jetzt aufeinmal dann nicht mehr ? Vielleicht hat die Bank das ja erst jetzt gemerkt ich weiß es nicht
0
-
- Wissender
- Reaktionen: 26
- Beiträge: 353
- Registriert: 5. Feb 2019, 14:08
Re: Probleme bei der Postbank
Weil im Juli noch das Urlaubsgeld dazu kam, und er dann im Juli über den Freibetrag war.
0
-
- Wissender
- Reaktionen: 26
- Beiträge: 353
- Registriert: 5. Feb 2019, 14:08
Re: Probleme bei der Postbank
Ihr hattet recht, es war tatsächlich der Freibetrag wie läuft das denn jetzt ? Diesen Monat hat er dann wieder diese 2200 frei wenn er davon aber nur 1700 Euro ausgibt nimmt er dann die Differenz mit in den September ? Also das der freibetrag dann bei 2700 ist? Danke für eure Informationen und Tipps
0
Re: Probleme bei der Postbank
Richtig, so ist das - Du wirst noch zur Fachfrau bez. P-Konto ...
Gem. ZPO § 899 (2) wird das nichtverbrauchte Guthaben in den Folgemonat übertragen
(und wird für max. drei Monate nicht von der Pfändung erfasst), s.
https://dejure.org/gesetze/ZPO/899.html
Es gilt dann das Prinzip "First in - first out".
Gem. ZPO § 899 (2) wird das nichtverbrauchte Guthaben in den Folgemonat übertragen
(und wird für max. drei Monate nicht von der Pfändung erfasst), s.
https://dejure.org/gesetze/ZPO/899.html
Es gilt dann das Prinzip "First in - first out".
0