RSB und VbuH Anmeldung

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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El Torro
Wissender
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RSB und VbuH Anmeldung

Beitrag von El Torro »

Hallo...
Nun bald steht meine RSB nach 5 Jahren bevor.
Am Anfang des Verfahrens hatte ein Gläubiger seine Forderung als VbuH zur Tabelle angemeldet.
Damals hatte Ich der Forderung als solches und dem VbuH Attribut widersprochen.
Ist es nun Richtig, das der Gläubiger nach der RSB eine Feststellungsklage gegen mich machen muss?
oder bekommt er trotzdem seinen Tabellenauszug zum vollstrecken?
Es existiert kein Titel oder Urteil über die Höhe der Forderung.
Wann muss er die Feststellungsklage machen.....gibt es irgentwelche Fristen nach Rechtskraft der RSB?
oder kann er die Klage einreichen , wann er will?
Forderung ist übrigens Festgestellt in der Tabelle.

Gruss El Torro
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Beiträge: 263
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Re: RSB und VbuH Anmeldung

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Hi El Torro,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "RSB und VbuH Anmeldung" geschaut?
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 81
Beiträge: 495
Registriert: 15. Mär 2019, 16:20

Re: RSB und VbuH Anmeldung

Beitrag von Graf Wadula »

War das nicht schon mal ein ausführliches Thema :?:
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie insgesamt Widerspruch erhoben haben, dann muss der Gläubiger den Widerspruch verfolgen § 201 InsO.
Ein Frist gibt es nicht. Aber es wäre ja auch unlogisch, bis zum Sankt Nimmerleinstag zu warten...
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Ben1986
Wissender
Reaktionen: 8
Beiträge: 241
Registriert: 13. Mär 2023, 20:12

Re: RSB und VbuH Anmeldung

Beitrag von Ben1986 »

El Torro hat geschrieben: 5. Jul 2023, 18:16 Hallo...
Nun bald steht meine RSB nach 5 Jahren bevor.
Am Anfang des Verfahrens hatte ein Gläubiger seine Forderung als VbuH zur Tabelle angemeldet.
Damals hatte Ich der Forderung als solches und dem VbuH Attribut widersprochen.
Ist es nun Richtig, das der Gläubiger nach der RSB eine Feststellungsklage gegen mich machen muss?
oder bekommt er trotzdem seinen Tabellenauszug zum vollstrecken?
Es existiert kein Titel oder Urteil über die Höhe der Forderung.
Wann muss er die Feststellungsklage machen.....gibt es irgentwelche Fristen nach Rechtskraft der RSB?
oder kann er die Klage einreichen , wann er will?
Forderung ist übrigens Festgestellt in der Tabelle.

Gruss El Torro
Aus Erfahrung würde ich dir raten ,dich zuerst irgendwie noch mit den Gläubiger zu einigen , aber das kommt immer auf den Fall drauf an sowie wie der Gläubiger oder deren Inkasso Vertreter ticken? Auch wenn du im Recht sein solltest , weißt du nie wie das Gericht entscheiden wird wegen der vbuh. Am Ende kann es noch weitaus teurer werden als es eh schon ist. Nicht alle Gläubiger sind Haie oder Inkassos ,sondern auch manche an einer Lösung interessiert.
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El Torro
Wissender
Reaktionen: 4
Beiträge: 105
Registriert: 27. Jun 2019, 13:00

Re: RSB und VbuH Anmeldung

Beitrag von El Torro »

Danke für die Antworten...
wenn Ich die VbuH Sache zahlen muss oder will, kann der Gläubiger auch für die Zeit der Insolvenz Zinsen auf die Forderung verlangen, und wenn ja wieviel....
Gruss El Torro
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