Hallo...
Nun bald steht meine RSB nach 5 Jahren bevor.
Am Anfang des Verfahrens hatte ein Gläubiger seine Forderung als VbuH zur Tabelle angemeldet.
Damals hatte Ich der Forderung als solches und dem VbuH Attribut widersprochen.
Ist es nun Richtig, das der Gläubiger nach der RSB eine Feststellungsklage gegen mich machen muss?
oder bekommt er trotzdem seinen Tabellenauszug zum vollstrecken?
Es existiert kein Titel oder Urteil über die Höhe der Forderung.
Wann muss er die Feststellungsklage machen.....gibt es irgentwelche Fristen nach Rechtskraft der RSB?
oder kann er die Klage einreichen , wann er will?
Forderung ist übrigens Festgestellt in der Tabelle.
Gruss El Torro
RSB und VbuH Anmeldung
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Re: RSB und VbuH Anmeldung
War das nicht schon mal ein ausführliches Thema
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie insgesamt Widerspruch erhoben haben, dann muss der Gläubiger den Widerspruch verfolgen § 201 InsO.
Ein Frist gibt es nicht. Aber es wäre ja auch unlogisch, bis zum Sankt Nimmerleinstag zu warten...
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie insgesamt Widerspruch erhoben haben, dann muss der Gläubiger den Widerspruch verfolgen § 201 InsO.
Ein Frist gibt es nicht. Aber es wäre ja auch unlogisch, bis zum Sankt Nimmerleinstag zu warten...
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Re: RSB und VbuH Anmeldung
Aus Erfahrung würde ich dir raten ,dich zuerst irgendwie noch mit den Gläubiger zu einigen , aber das kommt immer auf den Fall drauf an sowie wie der Gläubiger oder deren Inkasso Vertreter ticken? Auch wenn du im Recht sein solltest , weißt du nie wie das Gericht entscheiden wird wegen der vbuh. Am Ende kann es noch weitaus teurer werden als es eh schon ist. Nicht alle Gläubiger sind Haie oder Inkassos ,sondern auch manche an einer Lösung interessiert.El Torro hat geschrieben: ↑5. Jul 2023, 18:16 Hallo...
Nun bald steht meine RSB nach 5 Jahren bevor.
Am Anfang des Verfahrens hatte ein Gläubiger seine Forderung als VbuH zur Tabelle angemeldet.
Damals hatte Ich der Forderung als solches und dem VbuH Attribut widersprochen.
Ist es nun Richtig, das der Gläubiger nach der RSB eine Feststellungsklage gegen mich machen muss?
oder bekommt er trotzdem seinen Tabellenauszug zum vollstrecken?
Es existiert kein Titel oder Urteil über die Höhe der Forderung.
Wann muss er die Feststellungsklage machen.....gibt es irgentwelche Fristen nach Rechtskraft der RSB?
oder kann er die Klage einreichen , wann er will?
Forderung ist übrigens Festgestellt in der Tabelle.
Gruss El Torro
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Re: RSB und VbuH Anmeldung
Danke für die Antworten...
wenn Ich die VbuH Sache zahlen muss oder will, kann der Gläubiger auch für die Zeit der Insolvenz Zinsen auf die Forderung verlangen, und wenn ja wieviel....
Gruss El Torro
wenn Ich die VbuH Sache zahlen muss oder will, kann der Gläubiger auch für die Zeit der Insolvenz Zinsen auf die Forderung verlangen, und wenn ja wieviel....
Gruss El Torro
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