Hallo ihr lieben,
Mein Mann ist derzeit in Privatinsolvenz seit 12.12.22. Heute haben wir den Bescheid von der Steuererklärung bekommen. Ein Guthaben von 860 Euro. Ich gehe nicht arbeiten, aber wir haben einen Körperlich Behinderten Sohn. Soweit ich weiß gibt es da einen Freibetrag. Oder hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ? Wie das berechnet wird und ob ich diesen Freibetrag auf mein Konto bekomme? Oder alles direkt zum Insolvenzverwalter wandert ?
Frage zu steuererstattung
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Re: Frage zu steuererstattung
Ich verstehe was Du meinst - Erfahrungen habe ich damit aber keine. Der Verwalter wirds mit höchster Wahrscheinlichkeit komplett in der Masse haben wollen.
Mir würde hier nur ein Antrag ans Insolvenzgericht mit dem § 765a ZPO einfallen.
Also im Prinzip das Gericht bitten, den Erstattungsbetrag teilweise vom Insolvenzbeschlag freizugeben, da er sich eben auch aus Freigabepauschalen ergibt, die sich ausdrücklich per Gesetz aus Steuererleichterungen ergeben die den körperlichen Beeinträchtigungen des Kindes zuzurechnen sind. Eine vollständige Zuführung der Erstattung zur Masse in Sinne des § 765a ZPO entsprechend unbillig wäre.
Was anderes würde mir nicht einfallen - das Geld auf Dein Konto, Augen zu und dann hoffen, dass keiner mehr nachfragt (es wird jemand fragen!;)) ist auf jeden Fall kein guter Plan.
Mir würde hier nur ein Antrag ans Insolvenzgericht mit dem § 765a ZPO einfallen.
Also im Prinzip das Gericht bitten, den Erstattungsbetrag teilweise vom Insolvenzbeschlag freizugeben, da er sich eben auch aus Freigabepauschalen ergibt, die sich ausdrücklich per Gesetz aus Steuererleichterungen ergeben die den körperlichen Beeinträchtigungen des Kindes zuzurechnen sind. Eine vollständige Zuführung der Erstattung zur Masse in Sinne des § 765a ZPO entsprechend unbillig wäre.
Was anderes würde mir nicht einfallen - das Geld auf Dein Konto, Augen zu und dann hoffen, dass keiner mehr nachfragt (es wird jemand fragen!;)) ist auf jeden Fall kein guter Plan.
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Re: Frage zu steuererstattung
Danke für deine Antwort. Bei dem bescheid ist noch ein Schreiben! Darin steht, dass wir über frei verfügbares Guthaben ein gesonderten bescheid bekommen. Der Insolvenzverwalter hat seine Bankverbindung angegeben. Bescheißen würden wir nicht bringt ja nichts. Da muss mein Mann und ich jetzt durch
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