Zahlungsverjährung beim Finanzamt/Praxis
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Re: Zahlungsverjährung beim Finanzamt/Praxis
Kann ich voll nachvollziehen. Aber in deinem Fall wäre meiner Meinung nach 2016 kein Risiko mehr gewesen. Sag ich mal als Halblaie.
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Re: Zahlungsverjährung beim Finanzamt/Praxis
Kennt jemand noch ein anderes Forum, wo man noch nach Betroffenen suchen könnte? An sich wirkt dieses hier wie das meistfrquentierte.
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Re: Zahlungsverjährung beim Finanzamt/Praxis
Ich wüsste ehrlich gesagt nicht, ich kenne nur noch das relativ themennahe Forum Glücksspielsucht.
Früher gab es noch das Forum Schuldnerberatung (f-sb), aber das ist in die Brüche gegangen, weswegen ich dieses Forum hier gegründet habe.
Früher gab es noch das Forum Schuldnerberatung (f-sb), aber das ist in die Brüche gegangen, weswegen ich dieses Forum hier gegründet habe.
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Re: Zahlungsverjährung beim Finanzamt/Praxis
Bei Dir geht es 'nur' um eine mögliche Forderungen des FA gegen Dich, richtig ?
Nicht um Fragen im Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren, richtig ?
Ich kenne noch "recht.de" und da gibt es ein Unterforum "Insolvenzrecht".
Allerdings muss man dort schon Glück haben, wenn überhaupt eine Antwort kommt,
und großes Glück, wenn die Antwort halbwegs sachlich am Thema bleibt,
und sehr großes Glück, wenn tatsächlich mal eine sachliche und hilfreiche Antwort kommt.
Ich habe dort schon oft genug in diversen Unterforen nur hämische und respektlose Antworten erhalten, frei von jeder Sachkenntnis oder persönlichen Erfahrungen zum Thema meiner Frage.
Aber, wenn man, wie gesagt, sehr großes Glück hat, kommt auch schon mal was Hilfreiches.
Viel Glück für Dich, Susanne72.
Ich habe übrigens gerade eine Antwort einer Kommune (Stadt/Gemeinde) zu meinem Antrag auf 'Niederschlagung' erhalten. Die schreiben, eine 'Niederschlagung' sei lediglich ein verwaltungsinterner Vorgang, dass das Eintreiben einer Forderung wg. Aussichtslosigkeit der Eintreibung nicht weiter verfolgt werde, doch das ändere nichts am Bestehen der Forderung. Ich möge doch bitte die xxx EUR überweisen.
haha - sehr lustig ...
Ich würde also an Deiner Stelle die Füße still halten in puncto FA.
Allerdings wirst Du von diesem FA sicher auch niemals mehr eine Erstattung bekommen.
Die werden sicher "aufrechnen", sobald und solange es was zum Aufrechnen gibt
(was sie aber nach einer rechtskräftigen RSB ja eigentlich nicht mehr dürfen.
Nicht um Fragen im Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren, richtig ?
Ich kenne noch "recht.de" und da gibt es ein Unterforum "Insolvenzrecht".
Allerdings muss man dort schon Glück haben, wenn überhaupt eine Antwort kommt,
und großes Glück, wenn die Antwort halbwegs sachlich am Thema bleibt,
und sehr großes Glück, wenn tatsächlich mal eine sachliche und hilfreiche Antwort kommt.
Ich habe dort schon oft genug in diversen Unterforen nur hämische und respektlose Antworten erhalten, frei von jeder Sachkenntnis oder persönlichen Erfahrungen zum Thema meiner Frage.
Aber, wenn man, wie gesagt, sehr großes Glück hat, kommt auch schon mal was Hilfreiches.
Viel Glück für Dich, Susanne72.
Ich habe übrigens gerade eine Antwort einer Kommune (Stadt/Gemeinde) zu meinem Antrag auf 'Niederschlagung' erhalten. Die schreiben, eine 'Niederschlagung' sei lediglich ein verwaltungsinterner Vorgang, dass das Eintreiben einer Forderung wg. Aussichtslosigkeit der Eintreibung nicht weiter verfolgt werde, doch das ändere nichts am Bestehen der Forderung. Ich möge doch bitte die xxx EUR überweisen.
haha - sehr lustig ...
Ich würde also an Deiner Stelle die Füße still halten in puncto FA.
Allerdings wirst Du von diesem FA sicher auch niemals mehr eine Erstattung bekommen.
Die werden sicher "aufrechnen", sobald und solange es was zum Aufrechnen gibt
(was sie aber nach einer rechtskräftigen RSB ja eigentlich nicht mehr dürfen.
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Re: Zahlungsverjährung beim Finanzamt/Praxis
Danke für die Tips. Mir geht es nur um die Zahlungsverjährung, wie das gehandhabt wird.
Aber ich glaube nicht, dass es rechtlich möglich ist, eine verjährte Schuld mit einer z.b. Gutschrift die neu entstanden ist zu verrechnen.
Aber ich glaube nicht, dass es rechtlich möglich ist, eine verjährte Schuld mit einer z.b. Gutschrift die neu entstanden ist zu verrechnen.
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Re: Zahlungsverjährung beim Finanzamt/Praxis
Na ja ... wenn die Gesetzeslage immer so eindeutig wäre, bräuchte es keine Gerichte ...
auch keine Finanzgerichte.
Und selbst Finanzbeamte halten sich nicht immer an die Rechtslage, ob vorsätzlich oder aus Unkenntnis sei mal dahingestellt.
Meines Wissens gibt es im Steuerrecht verschiedene Verjährungsfristen (und deren 'Hemmung'), einen vollstreckbaren "Titel" hat das FA ja jedenfalls allein mit dem (über-)fälligen Bescheid, es braucht ja nicht den Weg via MB und VB ...
War ja auch nur ein Hinweis.
Berichte zu gegebener Zeit gern doch mal, ob Du von Deinem FA was erstattet bekommen hast.
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Re: Zahlungsverjährung beim Finanzamt/Praxis
Für jeden Hinweis dankbar. Ich glaube, ich werde mir jetzt mal einen Kontoauszug bestellen ohne direkt vorzusprechen.
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Re: Zahlungsverjährung beim Finanzamt/Praxis
Ob du persönlich dort vorsprichst oder schriftlich macht überhaupt keinen Unterschied.
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Re: Zahlungsverjährung beim Finanzamt/Praxis
Habe unter der Hand Info erhalten, dass viele Sachen beim FA je nach Standort behandelt werden. Kann ja wohl nicht wahr sein. Es gäbe "strenge" und weniger "strenge" Bundesländer...
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