Unbekannter Schufaeintrag - Gläubiger meldet sich nicht

Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Schuldine
Fortgeschrittener
Reaktionen: 6
Beiträge: 45
Registriert: 5. Apr 2023, 16:40

Re: Unbekannter Schufaeintrag - Gläubiger meldet sich nicht

Beitrag von Schuldine »

Majulan hat geschrieben: 12. Mai 2023, 10:24 Ich habe das im Eintrag benannte Inkassobüro angeschrieben - mit Fristsetzung - und keine Rückmeldung erhalten.
Die Schufa löscht nur, wenn ich nachweise, dass der Eintrag unberechtigt ist - aber das kann nicht nicht, da ich ja noch nicht mal weiß. um was es gehen soll.
Bleibt mir noch etwas außer der Gang zum Anwalt?
Dir bleibt noch ein Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO.
Dazu gibt es z.Bsp. bei der Verbraucherzentrale Musterschreiben.
Du bittest dann aber um genaue Herkunft der Daten!

Das verschickst du per Einschreiben und zusätzlich per mail und wartest 1 Monat ab.
Dann ist die Frist längstens verstrichen, in der sich das Inkasso-Unternehmen gemeldet haben muss.

Hast du dann keine Antwort bekommen, wendest du dich mit einer Beschwerde an deinen Landesdatenschutzbeauftragten und bittest um Unterstützung, dir die gewünschte Auskuft zu verschaffen.

Dann hat das Inkasso-Unternehmen nämlich die Aufsichtsbehörde am Hals wegen Datenschutz.
Und du bekommst deine Auskünfte.

Einen Anwalt brauchst du dafür nicht und Kosten fallen auch keine an.
0
MaxMuster
Fortgeschrittener
Reaktionen: 10
Beiträge: 86
Registriert: 16. Mai 2019, 11:24

Re: Unbekannter Schufaeintrag - Gläubiger meldet sich nicht

Beitrag von MaxMuster »

Hallo,

ich habe in ähnlichen Fallen sehr gute Erfahrungen gemacht, wenn ich meine Briefe mit den Worten : "sollte ich bis Fristablauf keine Reaktion von Ihnen erhalten haben, werde ich ohne weitere Ankündigung die für solche Fälle einschlägig bekannten Print- und TV- Medien wie auch die zuständigen Behörden informieren" beende.
Das zieht aus meiner Erfahrung besser als mit nem Anwalt zu drohen. Denn auch Inkassos wissen das der Anwalt einen Vorschuß will, und als Schuldner "hat man ja eh kein Geld", somit sind Anwälte meistens nur leere Drohungen. Und das wissen auch die Inkassos.

LG
MM

P.S. das : als Schuldner "hat man ja eh kein Geld", ist zumindest die Denkweise der Inkassos etc. also nicht persönlich nehmen bitte ...
0
Wayne1337
Fortgeschrittener
Reaktionen: 3
Beiträge: 49
Registriert: 9. Feb 2021, 22:43

Re: Unbekannter Schufaeintrag - Gläubiger meldet sich nicht

Beitrag von Wayne1337 »

robo hat geschrieben: 15. Mai 2023, 11:17 @Wayne1337 - und diese beiden Anwälte haben den Weg bis zum EUGH für Ihren 'Kunden' tatsächlich kostenlos gemacht ?
*staun*
*doppelstaun*

Ja, dann muss ich mein Weltbild in diesem Punkt wohl korrigieren.
Moin,

dass habe ich nicht gesagt.

Ich bezog mich eher auf folgendes:

Ich bleibe dabei: Vorsicht bei einer vorschnellen Beauftragung eines Anwalts (der möglicherweise von dem speziellen Sachgebiet auch noch zu wenig bis gar keine Ahnung hat).

Und Kostenträchtig?
Was erwartet Ihr? Dass der Anwalt mal eben für 30 € Euch die Bonität zurückholt?
Der Streitwert zur Löschung der RSB aus der SCHUFA (Klage) lag bei 10000€....
Ein negativer Eintrag ist ein großer Eingriff in die persönliche Lebensführung, deswegen ist der Streitwert idr recht hoch, und darf nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen!
Die Gefahr besteht bei der Kommunikation mit dem Gläubiger / SCHUFA / Inkasso , dass Ihr da was erwähnt was Euch negativ ausgelegt werden kann, und eventuell in einem Prozess gegen Euch verwendet werden kann.
Ich jeden nur Raten, für 17-25 € pro Monat eine Rechtschutzversicherung abzuschließen, die übernehmen solche Fälle. Sofern man in einer Gewerkschaft ist, ist man in der Regel auch dort Rechtschutzversichert, einfach mal schlau machen. Bei mir ist die Rechtschutz ein Teil eines Versicherungspaketes (Hausrat, Haftpflicht etc.)

Meine Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt bezüglich der SCHUFA:

Negativeintrag bleibt solange drin, bis ein Anwalt sich einschaltet. Die SCHUFA sperrt maximal den Eintrag bis zur Klärung des Sachverhaltes (Ohne Scoreberechnung) und mit etwas Pech, wird die Beauskunftung Eurer Daten komplett gesperrt (Anfragende Unternehmen erhalten kein Ergebnis über Eure Bonität)

Deswegen reicht es nicht aus zu behaupten, zu schreiben Ich weiß davon nichts ist mir nicht bekannt keine Ahnung warum das drin steht etc.. Es müssen Fakten her, keine bloßen Behauptungen.

"sollte ich bis Fristablauf keine Reaktion von Ihnen erhalten haben, werde ich ohne weitere Ankündigung die für solche Fälle einschlägig bekannten Print- und TV- Medien wie auch die zuständigen Behörden informieren" beende.


Ich bevorzuge folgendes:

Nach Ablauf der Frist übergebe ich den Sachverhalt an meinen Rechtsanwalt, die Ersteinschätung meines Falles hat ergeben, dass hier ein Anspruch auf Löschung besteht.
Dieser wird Ihnen dann erneut und Kostenpflichtig den Sachverhalt erklären.

Hat bei mir immer gezogen, weil anschließend dann auch der Anwalt eingeschaltet wurde.

Und wer kein Geld hat, und sich sagt, kann ich mir nicht Leisten, kann Beratungshilfe etc. in Anspruch nehmen.
Und Ratenzahlung ist auch bei einem Anwalt möglich!
0
robo
Wissender
Reaktionen: 49
Beiträge: 493
Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Unbekannter Schufaeintrag - Gläubiger meldet sich nicht

Beitrag von robo »

Wayne1337 hat geschrieben: 16. Mai 2023, 12:06 ...
Was erwartet Ihr? Dass der Anwalt mal eben für 30 € Euch die Bonität zurückholt?
...
Ich erwarte ganz einfach, dass jemand für gutes Geld auch gute Leistung abliefert.
Und ich habe gerade in Bezug auf Anwälte leider schon zu oft die Erfahrung gemacht,
dass das da nicht gilt. Die kriegen auch Geld für Schlechtleistung. Auch für GanzSchlechtLeistung.
Und werden darin auch noch durch den Gesetzgeber geschützt (RVG).
Ebenso durch ihre Rechtsanwaltskammer.
Klar: Eine Krähe ...

Versuch mal, gegen die Rechnung eines Anwaltes bei Schlechtleistung vorzugehen.
So gut wie keine Chance.

Aber Du hast natürlich auch Recht, Wayne1337, manchmal geht es nicht ohne Anwalt.
Nicht nur "ab Landgericht" ...

Gegen manche (wie SCHUFA) kann man sich sicher nur mit Anwalt wehren - WENN man sich gegen sie wehren muss.

Ich kann nur immer wieder sagen: Vorsicht bei der Beauftragung eines Anwalts.
Das kostet schnell und leicht Geld. Viel Geld.
Und es gibt keine Garantie, dass der Anwalt hilft - und nicht gar schadet.

Es gibt einen speziellen Anwalt, dem ich echt gern die Russenmafia schicken täte ...
(aber es gibt auch einen, dem ich echt viel zu verdanken habe!).
0
Inso?
Wissender
Reaktionen: 15
Beiträge: 170
Registriert: 30. Apr 2019, 11:17

Re: Unbekannter Schufaeintrag - Gläubiger meldet sich nicht

Beitrag von Inso? »

robo hat geschrieben: 16. Mai 2023, 12:41 Ich kann nur immer wieder sagen: Vorsicht bei der Beauftragung eines Anwalts.
Das kostet schnell und leicht Geld. Viel Geld.
Und es gibt keine Garantie, dass der Anwalt hilft - und nicht gar schadet.
Nochmal.

Wer seinen Gegner wirksam in Verzug setzt, kann nach Ablauf der Frist einen Anwalt beauftragen und PKH (Prozesskostenhilfe) beantragen, bei der Beantragung hilft der Anwalt gerne.

Wenn man gewinnt bezahlt der Gegner, wenn nicht das Amt. Einen "guten" Anwalt für solche Standard Geschichten zu finden ist nicht besonders schwer, der muss ja nicht in derselben Strasse wohnen.

Was der Anwalt kostet kann man sich mit Hilfe eines Prozesskostenrechners selber ausrechnen, das hängt vom Streitwert ab.

Man kann auch problemlos selber Klage einreichen und einen Prozess führen, den die Grundlagen für solche Standardgeschichten findet man leicht im Netz. Vor Gericht ist der Richter im übrigen gehalten einen Laien der sich selber vertritt daran zu hindern das er sich selber schadet, d.h. in der Regel hilft dir der Richter dabei das du keine Fehler machst. Man muss nur ein wenig die Zusammenhänge verstehen.
0
Majulan
Neuankömmling
Reaktionen: 0
Beiträge: 4
Registriert: 12. Mai 2023, 09:29

Re: Unbekannter Schufaeintrag - Gläubiger meldet sich nicht

Beitrag von Majulan »

Vielen Dank für die vielen Wortmeldungen!

Ich kenne zwar immer noch nicht den Gläubiger, aber zumindest hat mich das Inkassobüro nun kontaktiert, nachdem ich um Auskunft gemäß Art. 15 DSVGO gebeten habe und hat verlauten lassen, dass die Forderung aus dem Jahre 2009 sei.
2011 wurde meine Inso eröffnet, RSB wurde erteilt. Das habe ich Zyklop schon mal mitgeteilt - Problem ist nur: aufgrund einer unschönen Trennung vor ein paar Jahren habe ich leider keinerlei Unterlagen mehr. In den Insobekanntmachungen bin ich auch nicht mehr zu finden, da alles ordnungsgemäß gelöscht wurde.

Muss sich nun dem Inkasso die Inso + RSB nachweisen (wie komme ich an Nachweise? Übers Gericht?) oder müssen die sich nun kundig machen und ich kann auf Löschung des Schufaeintrages bestehen?

Vielen Dank!
0
Schuldine
Fortgeschrittener
Reaktionen: 6
Beiträge: 45
Registriert: 5. Apr 2023, 16:40

Re: Unbekannter Schufaeintrag - Gläubiger meldet sich nicht

Beitrag von Schuldine »

Scheinbar hast du versäumt um genaue Herkunft der Daten zu bitten.
Das Inkasso-Büro muss dir das beantworten, wenn du es jetzt noch aufforderst, dir Auskunft zu geben.
Dann erfährst du auch wer der (angebliche) Gläubiger ist.

Danach könntest du auch noch eine Datenauskunft beim Gläubiger einholen..... der höchstwahrscheinlich gar keine Daten mehr von dir hat und auch den Zyklopen 2020 nicht beauftragt hat. ;)

Eine Forderung aus 2009 wird 2020 bei Zyklop als Inkasso-Auftrag gebucht?
War die Forderung denn 2009 schon tituliert?
Man kann sich denken, was hier (leider absolut branchentypisch) abläuft.

Ich hatte selbst schon vor ca. 15 Jahren mit dem Zyklopen zu tun und scheinbar fahren sie die selbe Schiene immer noch!

Wegen der Nachweise würde ich an deiner Stelle schnellstens beim Gericht vorstellig werden, bevor auch dort irgendwann deine Daten gelöscht sind.
0
Majulan
Neuankömmling
Reaktionen: 0
Beiträge: 4
Registriert: 12. Mai 2023, 09:29

Re: Unbekannter Schufaeintrag - Gläubiger meldet sich nicht

Beitrag von Majulan »

Hallo,

ein kurzes Update:

Ich konnte dem Inkassobüro die erteilte RSB erfolgreich nachweisen und man verstand dort dann auch, dass die Forderung aus 2009 somit quasi nicht mehr besteht.
Mir wurde eine umgehende Meldung an die Schufa versprochen, welche auch erfolgte - leider wurde der Eintrag nur als "erledigt" gekennzeichnet, was aber m.E. nach nicht korrekt ist:
Zum Zeitpunkt der Meldung an die Schufa (2021) hat die Forderung nicht mehr bestanden, der Eintrag ist also falsch und somit zu löschen, nicht als erledigt zu erklären...
Bin mal gespannt, wie lange es dauert, bis der Eintrag tatsächlich komplett aus meiner Schufa verschwunden ist...

LG Majulan
0
cine
Wissender
Reaktionen: 4
Beiträge: 122
Registriert: 15. Sep 2020, 21:53

Re: Unbekannter Schufaeintrag - Gläubiger meldet sich nicht

Beitrag von cine »

Wenn du nix machst. genau drei Jahre ab erledigungsvermerk. Auch wenn erledigt dran steht ist es ein negativmerkmal, hab auch nen erledigt Eintrag und der macht nur Probleme
0
Antworten