robo hat geschrieben: ↑15. Mai 2023, 11:17
@Wayne1337 - und diese beiden Anwälte haben den Weg bis zum EUGH für Ihren 'Kunden' tatsächlich kostenlos gemacht ?
*staun*
*doppelstaun*
Ja, dann muss ich mein Weltbild in diesem Punkt wohl korrigieren.
Moin,
dass habe ich nicht gesagt.
Ich bezog mich eher auf folgendes:
Ich bleibe dabei: Vorsicht bei einer vorschnellen Beauftragung eines Anwalts (der möglicherweise von dem speziellen Sachgebiet auch noch zu wenig bis gar keine Ahnung hat).
Und Kostenträchtig?
Was erwartet Ihr? Dass der Anwalt mal eben für 30 € Euch die Bonität zurückholt?
Der Streitwert zur Löschung der RSB aus der SCHUFA (Klage) lag bei 10000€....
Ein negativer Eintrag ist ein großer Eingriff in die persönliche Lebensführung, deswegen ist der Streitwert idr recht hoch, und darf nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen!
Die Gefahr besteht bei der Kommunikation mit dem Gläubiger / SCHUFA / Inkasso , dass Ihr da was erwähnt was Euch negativ ausgelegt werden kann, und eventuell in einem Prozess gegen Euch verwendet werden kann.
Ich jeden nur Raten, für 17-25 € pro Monat eine Rechtschutzversicherung abzuschließen, die übernehmen solche Fälle. Sofern man in einer Gewerkschaft ist, ist man in der Regel auch dort Rechtschutzversichert, einfach mal schlau machen. Bei mir ist die Rechtschutz ein Teil eines Versicherungspaketes (Hausrat, Haftpflicht etc.)
Meine Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt bezüglich der SCHUFA:
Negativeintrag bleibt solange drin, bis ein Anwalt sich einschaltet. Die SCHUFA sperrt maximal den Eintrag bis zur Klärung des Sachverhaltes (Ohne Scoreberechnung) und mit etwas Pech, wird die Beauskunftung Eurer Daten komplett gesperrt (Anfragende Unternehmen erhalten kein Ergebnis über Eure Bonität)
Deswegen reicht es nicht aus zu behaupten, zu schreiben Ich weiß davon nichts ist mir nicht bekannt keine Ahnung warum das drin steht etc.. Es müssen Fakten her, keine bloßen Behauptungen.
"sollte ich bis Fristablauf keine Reaktion von Ihnen erhalten haben, werde ich ohne weitere Ankündigung die für solche Fälle einschlägig bekannten Print- und TV- Medien wie auch die zuständigen Behörden informieren" beende.
Ich bevorzuge folgendes:
Nach Ablauf der Frist übergebe ich den Sachverhalt an meinen Rechtsanwalt, die Ersteinschätung meines Falles hat ergeben, dass hier ein Anspruch auf Löschung besteht.
Dieser wird Ihnen dann erneut und Kostenpflichtig den Sachverhalt erklären.
Hat bei mir immer gezogen, weil anschließend dann auch der Anwalt eingeschaltet wurde.
Und wer kein Geld hat, und sich sagt, kann ich mir nicht Leisten, kann Beratungshilfe etc. in Anspruch nehmen.
Und Ratenzahlung ist auch bei einem Anwalt möglich!