Na ja ... das Kindergeld ist nicht per se unpfändbar - man muss sich halt kümmern!
Und braucht dafür eine extra Bescheinigung.
Einfacher ist es deswegen, das Kindergeld auf das (nicht gepfändete) Konto der Vaters zahlen zu lassen.
Hier findest Du zB einen Pfändungsrechner:
https://www.aok.de/fk/tools/rechner/pfa ... hner-2022/
Ist Dein Konto denn zZt schon gepfändet?
Wenn Dein Inso-Verfahren erstmal vom Gericht eröffnet ist, dann darf sowieso kein Gläubiger mehr pfänden. Denn Du musst den pfändbaren Teil Deines Einkommens an den Insolvenzverwalter 'abtreten' und der holt es sich dann von Deinem Arbeitgeber.
Kontopfändungen sind im Insolvenzverfahren nicht mehr zulässig
(denn alles Pfändbare bekommt der Insolvenzverwalter).
"Von alleine" ist auf dem P-Konto nur der Grundfreibetrag von zZt 1.330,16€/Monat geschützt, ab 1.7.23 sind es 1.402,- €/Monat, aber wenn man mehr verdient und/oder 'Unterhaltsberechtigte' hat, dann braucht man darüber eine Bescheinigung (zB von der Schuldnerberatungsstelle), dann erhöht sich der Freibetrag entsprechend.
Je eher Du den Inso-Antrag abgibst und je eher Dein Inso-Verfahren eröffnet wird, um so schneller sind die drei Jahre um.
Du wirst Dich dann hier wiederfinden:
https://neu.insolvenzbekanntmachungen.de/ap/index.jsf