Privatinsolvenz Verkürzen

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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robo
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Re: Privatinsolvenz Verkürzen

Beitrag von robo »

... bei einem Anwalt - oh je!
Den musstest Du bestimmt auch noch bezahlen für seine Schlechtleistung.

Leute, Leute - haltet Euch fern von unfähigen Anwälten !!
Das Problem ist ja nur: Wie findet man die guten raus ?
(Die gibt es ja auch. Hab selbst schon mal einen getroffen. Einen.)
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Serkan55
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Re: Privatinsolvenz Verkürzen

Beitrag von Serkan55 »

Wie es aussieht hab ich keinen guten erwischt... Wonach soll man gehen. Ich hab ja nach den Bewertungen ausgegangen.
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caffery
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Re: Privatinsolvenz Verkürzen

Beitrag von caffery »

Bei uns gab es schon Anfang Juni 2020 die deutliche Ansage - über unzählige Newsletter, Fachaufsichten, Bundesverband, Landesverband etc. pp. keine Eröffnungsanträge mehr zu stellen, Anträge die kürzlich gestellt und noch nicht eröffnet wurden zurückzunehmen und den Leuten dringend anheimzustellen ihre Anträge zu schieben, da die bevorstehende Verkürzung auf 3 Jahre zu dem Zeitpunkt bereits verbindlich vom Gesetzgeber in Aussicht gestellt wurde.

Ein Anwalt für Insolvenzrecht der Mitte August 2020 noch Anträge gestellt hat, hätte entsprechend aus meiner Sicht eine Regressklage durchaus verdient. Zumal hier ja durch das pfändbare Einkommen durch die mutmaßliche Falschberatung ein nicht unwesentlicher wirtschaftlicher Schaden entsteht.
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Serkan55
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Re: Privatinsolvenz Verkürzen

Beitrag von Serkan55 »

Verstehe ich das richtig. Ich sollte ihn verklagen weil er mit dem Antrag nicht gewartet hat?? Und ich dadurch benachteiligt wurde?
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robo
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Re: Privatinsolvenz Verkürzen

Beitrag von robo »

Ob Du das machst, ist natürlich Deine Sache,
caffery (der Profi hier) meint, Du könntest.

Aber da muss man ja auch die Nerven dafür haben,
und ggf. einen Anwalt finden,
der der "Krähe" doch ein Auge aushackt.

Wenn Du jetzt durch die fünf oder sechs Jahre Inso,
(also zwei oder drei Jahre länger zahlen),
einen Schaden von mehr als 5.000,- EUR hast
(./.24 = 200,- - zahlst Du zZt mehr als 200,- EUR an den IV/TH?),
dann muss so eine Klage m.W. zum Landgericht
und das heisst "Anwaltszwang".

Wenn Du jetzt einen guten Anwalt kennst,
dann besprich das doch mal mit ihm.
Aber Vorsicht:
Zuerst IMMER IMMER IMMER die Kosten besprechen !!!
(und am besten schriftlich geben lassen)
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Serkan55
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Re: Privatinsolvenz Verkürzen

Beitrag von Serkan55 »

Ok ich hab ja Rechtsschutz. Könnte ja mit einem Anwalt reden..
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Oavio
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Re: Privatinsolvenz Verkürzen

Beitrag von Oavio »

Die Frage die hier noch zu klären wäre, ist, wann ist der Antrag zur Eröffnung gestellt worden?
Nach Eingang Antrag und Eröffnung Insolvenz kann ja auch gut und gerne ein paar Monate liegen.

Mir erging es auch so. Antrag im April 2020 gestellt und Eröffnung war am 01.09.2020.
Da war für z.B. die örtliche Schuldnerberatung der Drops lange gelutscht und sie waren beratend tätig schon lange raus umd als Leihe ist man erstmal nicht so informiert.
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Serkan55
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Re: Privatinsolvenz Verkürzen

Beitrag von Serkan55 »

Übergangsregelung wurde für Insolvenzverfahren beschlossen, die zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 beantragt wurden. In diesen Fällen verkürzt sich laut Bundesregierung der bisherige reguläre Zeitraum von sechs Jahren, der für eine Befreiung von der Restschuld erforderlich ist, um so viele volle Monate wie seit dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie am 16. Juli 2019 bis zur Stellung des Insolvenzantrags vergangen sind. Daneben besteht die Möglichkeit, eine vorzeitige Restschuldbefreiung nach bisherigem Recht zu erreichen.
Kann mir einer erklären was das bedeuten soll??
Weil ich auch in der Zeit Insolvenz angemeldet habe?
Danke
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caffery
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Re: Privatinsolvenz Verkürzen

Beitrag von caffery »

Serkan55 hat geschrieben: 7. Mai 2023, 20:03 Hallo ich bin seit 11.08.2020 Privatinsolvenz.
Es bedeutet, dass Du am 11.08.2025 die Restschuldbefreiung bekommen wirst.

siehe Artikel 103k EGInsO Abs. 2

Auf Insolvenzverfahren, die im Zeitraum vom 17. Dezember 2019 bis einschließlich 30. September 2020 beantragt worden sind, verkürzt sich die Abtretungsfrist im Sinne des § 287 Absatz 2 der Insolvenzordnung für jeden vollen Monat, der seit dem 16. Juli 2019 bis zur Stellung des Insolvenzantrages vergangen ist, um denselben Zeitraum. 2Demgemäß beträgt die Abtretungsfrist:

Datum der Stellung
des Insolvenzantrages:
(...)
zwischen dem
17. Juli 2020
und 16. August 2020 fünf Jahre
(...)
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Serkan55
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Re: Privatinsolvenz Verkürzen

Beitrag von Serkan55 »

hallo ich habe letztens gelesen das Jemand der in der Privatinsolvenz ist vorzeitig Antrag im Gericht gestellt hat bezüglich zu Beendigung . Obwohl sie normalerweise 6 Jahre hatte. Da sie die Gerichtskosten schon bezahlt hatte und die Gläubiger auch was bekommen haben. Das ist wohl nach 4,5 Jahren passiert. Soweit ich weist ist es nicht möglich. Ich bin ja auch bis 08.2025 noch Insolvenz. Gerichtskosten sind auch bezahlt und sogar diesen Monat wurden 2300 Euro einbehalten da die Inflationsausgleich Komplet pfändbar ist. Also ist es möglich so einen Antrag zu stellen damit man vorzeitig aus dem Insolvenz raus ist.
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