Privatinsolvenz Verkürzen

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Serkan55
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Privatinsolvenz Verkürzen

Beitrag von Serkan55 »

Hallo ich bin seit 11.08.2020 Privatinsolvenz. Seit dem wird mein Lohn gepfändet. Es wurde vom Gericht auf Fünf Jahre angesetzt. So ich hab hier gelesen das man auch verkürzen kann, wollte wissen wann man es kürzen kann. Und muss ich mein Insolvenzverwalter anschreiben um zu erfahren was bist jetzt eingezahlt wurden ist?
Danke
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Re: Privatinsolvenz Verkürzen

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Hi Serkan55,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Privatinsolvenz Verkürzen" geschaut?
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Graf Wadula
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Re: Privatinsolvenz Verkürzen

Beitrag von Graf Wadula »

Allgemein gesagt: Sie können auf drei Jahre verkürzen, wenn Sie 35% der (angemeldeten und festgestellten) Forderungen tilgen. Ansonsten gab es eine Verkürzung auf 5 Jahre, aber Sie sind ja bereits ein Fall, der "nur" 5 Jahre läuft.
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Serkan55
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Re: Privatinsolvenz Verkürzen

Beitrag von Serkan55 »

Danke .Aber woher erfahre ich wie viel ich schon getilgt habe? Und heißt es da mein fall auf 5 jahre ist das ich nicht mehr kürzen kann?
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tidus82
Admin
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Re: Privatinsolvenz Verkürzen

Beitrag von tidus82 »

Du erfährst das typischerweise indem du deinen Insolvenzverwalter / Treuhänder fragst.
Und wenn du die 35% bereits erreicht hast, dann kannst du auf 3 Jahre verkürzen - ansonsten leider nicht, bzw. nur auf 5 Jahre.
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robo
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Re: Privatinsolvenz Verkürzen

Beitrag von robo »

Mal ne Frage:
Warum hast Du am 11.8.2020 den Inso-Antrag gestellt - und nicht noch die sechs Wochen bis zum 1.10.2020 gewartet ? Dann hätte Dein Verfahren doch nur drei Jahre gedauert.
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Serkan55
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Re: Privatinsolvenz Verkürzen

Beitrag von Serkan55 »

Ich weiß das habe ich aber damals nicht gewusst. Sonst hätte ich natürlich sechs Wochen gewartet. Leider
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robo
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Re: Privatinsolvenz Verkürzen

Beitrag von robo »

Bist Du in einem "Verbraucher"-Insolvenzverfahren ?
Dann stehen in Deinem Aktenzeichen die Buchstaben "IK".

Oder bist Du in einem "Regel-Insolvenzverfahren" ?
Dann stehen in Deinem Aktenzeichen die Buchstaben "IN".
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Serkan55
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Re: Privatinsolvenz Verkürzen

Beitrag von Serkan55 »

Bei mir steht IK..
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robo
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Re: Privatinsolvenz Verkürzen

Beitrag von robo »

Dann brauchtest Du für Deinen Inso-Antrag damals lt. Gesetz eine Bescheinigung einer "geeigneten Stelle", also Schuldnerberatung oder Anwalt - und die haben Dir nicht gesagt: "Warten Sie noch sechs Wochen, dann sparen Sie sich drei Jahre" ?
Komisch.

Du kannst jetzt bei Deinem Inso-Gericht "Akteneinsicht" beantragen. Ruf an und mach einen Termin dafür aus. Oder ruf Deinen IV/TH an, der möchte Dir doch bitte schreiben, was Du schon bezahlt hast.

"Normal" sollte man ja selbst auf sein Geld achten ... Du bekommst doch eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung von Deinem Arbeitgeber und da steht drauf, wieviel Lohn/Gehalt Du bekommst, brutto und netto, und wohin was ausgezahlt wird, etwa so: "Auszahlungsbetrag an Serkan55 = xxxx EUR, Überweisungsbetrag an IV/TH .... = xxx EURO."
Wenn Du alle Abrechnungen noch hast, kannst Du es Dir auch selbst zusammenrechnen (und die Abrechnung des IV/TH kontrollieren).

Viel Glück !
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Serkan55
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Re: Privatinsolvenz Verkürzen

Beitrag von Serkan55 »

Ja ich war bei einem Anwalt aber der hat mir es leider nicht gesagt. Stimm ich werde alle meine Abrechnung kontrollieren und zusammen rechnen. Den Insolvenz Verwalter hab ich heute angeschrieben.
Danke für deine Antwort
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