P-Konto nach 200 Inso Aufhebungsbeschluss

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Antworten
Ben1986
Wissender
Reaktionen: 36
Beiträge: 355
Registriert: 13. Mär 2023, 20:12

P-Konto nach 200 Inso Aufhebungsbeschluss

Beitrag von Ben1986 »

Moin,
meine zwei Fragen lauten seitdem Aufhebungsbeschluss 200 Inso ist mein kompletter Lohn verfügbar ohne das mir die Bank ein Pfändungsfreibetrag mehr ansagt wie noch vor dem Aufhebungsbeschluss, ich hatte auch nie Pfändungen auf dem Konto ,darf allerdings wie gerichtlich auch beschlossen auch nur über meinen kompletten unpfändbaren Lohn verfügen der mir monatlich komplett überwiesen wird vom AG.

Kann ich jetzt soviel Geld auf mein Konto lassen ohne das da was eingesackt wird von der Bank? (sparen) oder besser weiterhin lieber abheben?

Und

Könnte ich theoretisch einfach soviel Geld auf dem Konto belassen das spätere evtl Pfändungen damit bedient werden können von dem gesparten?

Gruß Ben
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: P-Konto nach 200 Inso Aufhebungsbeschluss

Werbung

Hi Ben1986,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "P-Konto nach 200 Inso Aufhebungsbeschluss" geschaut?
0
Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 87
Beiträge: 525
Registriert: 15. Mär 2019, 16:20

Re: P-Konto nach 200 Inso Aufhebungsbeschluss

Beitrag von Graf Wadula »

Sie können mit ihrem Konto machen was sie wollen. Nach Aufhebung der Insolvenz gibt es keine Beschlagnahme mehr. Es gilt nur noch ihre Abtretungserklärung, mit der sie ihren Lohn abgetreten haben. Das konto ist frei und sie können alles ansparen.
1
1 Bild
Ben1986
Wissender
Reaktionen: 36
Beiträge: 355
Registriert: 13. Mär 2023, 20:12

Re: P-Konto nach 200 Inso Aufhebungsbeschluss

Beitrag von Ben1986 »

Das hört sich doch gut an.Das heißt wenn keine Pfändung vorhanden ist könnte ich theoretisch paar tausend einzahlen und das Geld überweisen sofort dorthin wo ich möchte? würde das gehen oder wird auch erstmal geprüft werden ob es mein Lohn ist? Das Gericht hat damals geschrieben das mir das volle unpfändbare Gehalt zusteht nur anderen Zahlungseingänge unterliegen weiterhin der Pfändung. Das war aber noch als ich das P Konto neu hatte und die Insolvenz frisch eröffnet war jetzt ist das ja nicht mehr der Fall nach der Aufhebung.

Alles natürlich im Fall das keine Pfändungen vorhanden sind.
0
Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 87
Beiträge: 525
Registriert: 15. Mär 2019, 16:20

Re: P-Konto nach 200 Inso Aufhebungsbeschluss

Beitrag von Graf Wadula »

Nein, da wird nix geprüft; wie gesagt: das Konto ist nicht mehr betroffen. Anders gesagt: das Insolvenzverfahren ist beendet, das gibt es nicht mehr. Es läuft nur noch die Abtretung.
0
Ben1986
Wissender
Reaktionen: 36
Beiträge: 355
Registriert: 13. Mär 2023, 20:12

Re: P-Konto nach 200 Inso Aufhebungsbeschluss

Beitrag von Ben1986 »

Sehr schön.Danke dir.
0
Antworten