Frage zur Abführung von erstatteten Anwalts- und Gerichtskosten während der Wohlverhaltensphase

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5vorZwölf
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Re: Frage zur Abführung von erstatteten Anwalts- und Gerichtskosten während der Wohlverhaltensphase

Beitrag von 5vorZwölf »

Witwe Bolte hat geschrieben: 15. Feb 2023, 15:41 Falsch.
Musst Du nicht.
In der WVP (=Wohlverhaltensphase) musst Du 'nur noch' die Obliegenheitspflichten gem. § 295 InsO erfüllen, s.:
https://dejure.org/gesetze/InsO/295.html
Angenommen, mein Kfz wird während der Insolvenzphase in einem Verkehrsunfall unreparierbar zerstört.
Der Versicherer möchte mir den Restwert des Kfz 4.000 Euro ausbezahlen.

Ich warte absichtlich mit der Herausgabe meiner Bankdaten, damit die Auszahlung er stattfindet, sobald ich mich in der Wohlverhaltensphase befinde.,

Der Versicherer zahlt mir ein Jahr später während ich in der Wohlverhaltensphase bin, den Restwert des Kfz 4.000 Euro aus.

Ich frage mich, ob ich diesen Betrag behalten darf.
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Re: Frage zur Abführung von erstatteten Anwalts- und Gerichtskosten während der Wohlverhaltensphase

Beitrag von Graf Wadula »

Wenn der Insolvenzverwalter/Treuhänder oder das Gericht diese Auszahlung mitbekommt, dann wird sicherlich die sog. Nachtragsverteilung für diesen Anspruch angeordnet, da es auf den Zeitpunkt des Entstehens des Anspruchs ankommt (§ 203 InsO).
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