Frage zur Abführung von erstatteten Anwalts- und Gerichtskosten während der Wohlverhaltensphase

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5vorZwölf
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Frage zur Abführung von erstatteten Anwalts- und Gerichtskosten während der Wohlverhaltensphase

Beitrag von 5vorZwölf »

Hallo,

ich befinde mich derzeit in der sogenannten "Wohlverhaltensphase" und musste einen zivilen Rechtsstreit mit meinem ehemaligen Arbeitgeber aufgrund von Unterlassung führen. Mein Rechtsanwalt hat zusätzlich Schadensersatz in Höhe von 1.000 Euro gefordert.
Die mit dem Rechtsstreit verbundenen Anwaltskosten in Höhe von über 500 Euro sowie Gerichtskosten in Höhe von über 200 Euro musste ich begleichen.

Mein Anwalt ist zuversichtlich, dass der Prozess zu meinen Gunsten entschieden wird. Wenn dies der Fall ist, werde ich die Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von 500 Euro bzw. 200 Euro zurückerhalten. Ich frage mich, ob ich diese Beträge behalten darf, da es sich dabei lediglich um eine Erstattung bereits gezahlter Kosten handelt und nicht um eine Geldzuwendung, die ich an den Treuhänder abführen müsste.

Ich bin mir bewusst, dass der Schadensersatzbetrag in Höhe von 1.000 Euro an den Treuhänder abzuführen ist. Allerdings bin ich unsicher, ob ich auch die Rückerstattung der Anwalts- und Gerichtskosten, welche ich im Rahmen des zivilen Rechtsstreits beglichen habe, an den Treuhänder abführen muss oder nicht. Aus diesem Grund bitte ich um Ihre fachkundige Beratung in dieser Angelegenheit.

Liebe Grüße
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imker
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Re: Frage zur Abführung von erstatteten Anwalts- und Gerichtskosten während der Wohlverhaltensphase

Beitrag von imker »

beim Arbeitsgericht gibt es keine Kostenersattung in der ersten Instanz für die Anwaltskosten
Gerichtskosten schon
in der Wohlverhaltensphase gilt nur die Anlage 3
damit ist Lohn etc, aber nicht die von Dir nachgefragte Kostenerstattung und Schadensersatz abgetreten - du musst das mal in Ruhe lesen, was da in der Anlage 3 steht
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5vorZwölf
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Re: Frage zur Abführung von erstatteten Anwalts- und Gerichtskosten während der Wohlverhaltensphase

Beitrag von 5vorZwölf »

imker hat geschrieben: 15. Feb 2023, 12:16 beim Arbeitsgericht gibt es keine Kostenersattung in der ersten Instanz für die Anwaltskosten
Gerichtskosten schon
Der zivile Rechtsstreit findet vor einem Amtsgericht für Zivilverfahren statt, nicht vor einem Arbeitsgericht.

imker hat geschrieben: 15. Feb 2023, 12:16 in der Wohlverhaltensphase gilt nur die Anlage 3
damit ist Lohn etc, aber nicht die von Dir nachgefragte Kostenerstattung und Schadensersatz abgetreten - du musst das mal in Ruhe lesen, was da in der Anlage 3 steht
ich würde gerne um Hilfe bitten, um das Verfahren einer Kostenerstattung besser zu verstehen. Angenommen, ich kaufe eine Waschmaschine bei einem Onlinehändler und bezahle diese per Banküberweisung. Der Onlinehändler ist jedoch nicht in der Lage, die Waschmaschine zu liefern und erstattet mir daraufhin den Kaufbetrag. Darf ich in diesem Fall die Kostenerstattung behalten oder muss ich diese an den Treuhänder weiterleiten?

Ich wäre sehr dankbar, wenn mir bei dieser Frage weitergeholfen wird.
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Graf Wadula
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Re: Frage zur Abführung von erstatteten Anwalts- und Gerichtskosten während der Wohlverhaltensphase

Beitrag von Graf Wadula »

5vorZwölf hat geschrieben: 15. Feb 2023, 12:20
imker hat geschrieben: 15. Feb 2023, 12:16 beim Arbeitsgericht gibt es keine Kostenersattung in der ersten Instanz für die Anwaltskosten
Gerichtskosten schon
Der zivile Rechtsstreit findet vor einem Amtsgericht für Zivilverfahren statt, nicht vor einem Arbeitsgericht.

imker hat geschrieben: 15. Feb 2023, 12:16 in der Wohlverhaltensphase gilt nur die Anlage 3
damit ist Lohn etc, aber nicht die von Dir nachgefragte Kostenerstattung und Schadensersatz abgetreten - du musst das mal in Ruhe lesen, was da in der Anlage 3 steht
ich würde gerne um Hilfe bitten, um das Verfahren einer Kostenerstattung besser zu verstehen. Angenommen, ich kaufe eine Waschmaschine bei einem Onlinehändler und bezahle diese per Banküberweisung. Der Onlinehändler ist jedoch nicht in der Lage, die Waschmaschine zu liefern und erstattet mir daraufhin den Kaufbetrag. Darf ich in diesem Fall die Kostenerstattung behalten oder muss ich diese an den Treuhänder weiterleiten?

Ich wäre sehr dankbar, wenn mir bei dieser Frage weitergeholfen wird.
Vielleicht so: Das Insolvenzverfahren ist aufgehoben, somit gibt es auch keine Insolvenzbeschlagnahme (=Pfändung) mehr. Ihr Konto ist frei vom Insolvenzverfahren. Es gibt keinen Insolvenzverwalter mehr. Eigentlich könnten Sie jetzt mit Ihrem Geld machen und tun, was Sie wollen und hin und her überweisen. Aber Sie haben die Restschuldbefreiung beantragt. Um die zu erhalten, mussten Sie damals eine Lohnabtretungserklärung unterschreiben. Sprich: der pfändbare Teil Ihres Arbeitseinkommens ist an einen Treuhänder herauszugeben. zusätzlich mussten Sie unterschreiben, dass Sie auch den hälftigen Wert einer etwaigen Erbschaft herausgeben müssen. Und Sie müssen ggfs. etwaige Gewinne aus Gewinnspielen herausgeben. Plakativ gesagt. Alles andere ist frei und bleibt frei. Ihr Konto ist eben vollkommen frei, wenn Sie dort Zahlungen erhalten, sind diese frei (da es rechtlich gar kein InsoVerfahren mehr gibt)
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INTI
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Re: Frage zur Abführung von erstatteten Anwalts- und Gerichtskosten während der Wohlverhaltensphase

Beitrag von INTI »

M. E. kommt es auf folgendes an: Ist der Anspruch im laufenden Verfahren entstanden, dann könnte dieser in die Masse fallen, wenn eine NTV angeordnet wird.

Laut dem Sachverhalt kann ich zu dem SEA nichts sagen, da hier keine Daten angegeben worden sind.

Wann genau ist denn der SEA entstanden?

Die zu erstattenden Anwaltskosten bzw. Gerichtskosten fallen auf keinen Fall in die Masse und dürfen vom TE behalten werden.
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5vorZwölf
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Re: Frage zur Abführung von erstatteten Anwalts- und Gerichtskosten während der Wohlverhaltensphase

Beitrag von 5vorZwölf »

Für was stehen NTV und SEA?

NTV (Nachrichten TeleVision), SEA (Search Engine Advertising)
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INTI
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Re: Frage zur Abführung von erstatteten Anwalts- und Gerichtskosten während der Wohlverhaltensphase

Beitrag von INTI »

Schadensersatzanspruch.
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Witwe Bolte
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Re: Frage zur Abführung von erstatteten Anwalts- und Gerichtskosten während der Wohlverhaltensphase

Beitrag von Witwe Bolte »

5vorZwölf hat geschrieben: 15. Feb 2023, 11:38 ...
Ich bin mir bewusst, dass der Schadensersatzbetrag in Höhe von 1.000 Euro an den Treuhänder abzuführen ist.
Falsch.
Musst Du nicht.
In der WVP (=Wohlverhaltensphase) musst Du 'nur noch' die Obliegenheitspflichten gem. § 295 InsO erfüllen, s.:
https://dejure.org/gesetze/InsO/295.html
5vorZwölf hat geschrieben: 15. Feb 2023, 11:38 ...
Allerdings bin ich unsicher, ob ich auch die Rückerstattung der Anwalts- und Gerichtskosten, welche ich im Rahmen des zivilen Rechtsstreits beglichen habe, an den Treuhänder abführen muss oder nicht.
...
Nein.
Musst Du auch nicht.
Gleiche Begründung wie vor.

Nachsatz:
NTV = Nachtragsverteilung.
Müsste der IV bei Gericht beantragen, spielt hier aber wohl keine Rolle.
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5vorZwölf
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Re: Frage zur Abführung von erstatteten Anwalts- und Gerichtskosten während der Wohlverhaltensphase

Beitrag von 5vorZwölf »

Witwe Bolte hat geschrieben: 15. Feb 2023, 15:41 Falsch.
Musst Du nicht.
In der WVP (=Wohlverhaltensphase) musst Du 'nur noch' die Obliegenheitspflichten gem. § 295 InsO erfüllen, s.:
https://dejure.org/gesetze/InsO/295.html

Ich bin dankbar für die Informationen!
Wie verhält es sich, wenn die Klage vor der Insolvenzphase begonnen wurde und während der Wohlverhaltensphase wird das Urteil zu meinen Gunsten gefällt?
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tidus82
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Re: Frage zur Abführung von erstatteten Anwalts- und Gerichtskosten während der Wohlverhaltensphase

Beitrag von tidus82 »

Dann hätte die Forderung, die du gegen deinen ehemaligen Arbeitgeber hast im Insolvenzverzeichnis angegeben werden müssen und der IV hätte dann aller Wahrscheinlichkeit nach die Nachtragsverteilung angeordnet.
Da du das aber scheinbar nicht gemacht hast und auch niemand davon Wind bekommen hat, wird da kein Hahn mehr nach krähen - oder was sagen die hübschen Praktiker dazu?
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