Ehefrau unterhaltsberechtigt?

In diesem Forum können ehemals und noch aktive Selbständige über ihre Probleme diskutieren. Das Forum wurde eingerichtet, weil diese Personengruppe in der Regel Fragen hat, die bei reinen Verbraucherschuldnern nicht zur Debatte stehen. Über deren Schuldenprobleme wird im Forum Schuldenprobleme diskutiert. Um die Frage, wie man mit persönlichen Belastungen der Schulden lebt, geht es im Forum Life!
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Antworten
zeus
Mitglied
Reaktionen: 0
Beiträge: 11
Registriert: 28. Aug 2022, 19:35

Ehefrau unterhaltsberechtigt?

Beitrag von zeus »

mein IV hat beim Insolvenzgericht gemäß § 850c Abs. 4 ZPO den Antrag gestellt…
die Ehefrau des Schuldners als unterhaltsberechtigte Person bei der Berechnung der pfändbaren Einkommensanteile nicht zu berücksichtigen.
Begründung: Sie hat eigene Einkünfte …
i. H. v. ca EUR 1335,56 monatlich. Dieses Einkommen liegt zu mehr als 20 % über dem 'Sozialhilfesatz', sodass eine Unterhaltsberechtigung nicht mehr gegeben ist.
Die Gehaltsbescheinigung des betreffenden Monats liegt auch bei (Ich sende alle Gehaltsbescheinigungen von mir und meiner Frau monatlich an den IV) Was der IV natürlich nicht erwähnt: meine Frau hatte nur einmalig Monate zurück ein solch hohes Einkommen. Im Übrigen hatte mein Arbeitgeber noch nie meine Frau als unterhaltsberechtigte bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens vorgemerkt, sondern nur unsere beiden Kinder.

Meine Frage dazu: Bis zu welchem Einkommen wäre meine Frau denn unterhaltsberechtigt? Ich finde per Google keine genauen Angaben.

Weiter beantragt der IV…
Es ist daher ein gerichtlicher Beschluss notwendig, dass bei der Berechnung des Pfändbaren Einkommens des Schuldners keine unterhaltsberechtigten Personen zu berücksichtigen sind.
Soll das etwa bedeuten, dass unsere Kinder (14 und 15, gehen zur Schule, leben ganz normal mit uns im Haushalt) nicht mehr als unterhaltsberechtigt gelten sollen? Ich bin etwas ratlos…
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Ehefrau unterhaltsberechtigt?

Werbung

Hi zeus,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Ehefrau unterhaltsberechtigt?" geschaut?
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 433
Beiträge: 2589
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Ehefrau unterhaltsberechtigt?

Beitrag von caffery »

zeus hat geschrieben: 1. Feb 2023, 22:21 Im Übrigen hatte mein Arbeitgeber noch nie meine Frau als unterhaltsberechtigte bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens vorgemerkt, sondern nur unsere beiden Kinder.
Aber warum denn das? Solange es keinen anderslautenden Gerichtsbeschluss gibt, sollte die Ehefrau berücksichtigt werden. Ganz egal was sie verdient.
zeus hat geschrieben: 1. Feb 2023, 22:21 Meine Frage dazu: Bis zu welchem Einkommen wäre meine Frau denn unterhaltsberechtigt? Ich finde per Google keine genauen Angaben.
Das liegt daran, dass es keine gibt. Das zuständige juristische Schwabbelwort heißt "billiges Ermessen" (§ 850c Abs. 6 ZPO) und bedeutet soviel wie "Pi mal Daumen" oder "Wird im Einzelfall geprüft".
zeus hat geschrieben: 1. Feb 2023, 22:21 Weiter beantragt der IV…
Es ist daher ein gerichtlicher Beschluss notwendig, dass bei der Berechnung des Pfändbaren Einkommens des Schuldners keine unterhaltsberechtigten Personen zu berücksichtigen sind.
Soll das etwa bedeuten, dass unsere Kinder (14 und 15, gehen zur Schule, leben ganz normal mit uns im Haushalt) nicht mehr als unterhaltsberechtigt gelten sollen? Ich bin etwas ratlos…
Obschon es im Zusammenhang natürlich unrichtig anmutet, klingt es sprachlich ganz danach, ja. Das würde ich auch so lesen. Da ist vermutlich ein falscher Satzbaustein reingeflutscht.

Ich würde mich also an Deiner Stelle unbedingt bei Gericht zu dem Antrag des Verwalters äußern.

... darlegen, dass die 1300 Euro nur eine Ausnahme waren und den wahren laufenden Lohn der Dame darlegen.
Klarstellen, dass die Ehefrau (warum auch immer) aktuell ohnehin schon nicht bei der Lohnabtretung als unterhaltsberechtigte Person berücksichtigt wird.
Zudem klarstellen, dass zwei unterhaltsberechtigte Kinder ohne eigenes Einkommen im Haushalt leben und in dem Zusammenhang anregen den (mutmaßlich versehentlich falsch formulierten) Antrag des Verwalters dahingehend zu bescheiden, dass diese beiden Kinder aufgrund des geringen Einkommens der Frau in jedem Falle voll berücksichtigt bleiben mögen.
0
Bernd111
Wissender
Reaktionen: 19
Beiträge: 177
Registriert: 4. Jun 2020, 20:18

Re: Ehefrau unterhaltsberechtigt?

Beitrag von Bernd111 »

Hallo Zeus (absolut cooler Nickname!),

ich würde Dir auch raten, Cafferys Ratschlag zur Stellungnahme zu befolgen. In meinem Fall, der auf den ersten Blick relativ gleich anmutet, entschied das Gericht, dass mein Kind nur noch zur Hälfte als unterhaltsberechtigt zu werten ist und meine Partnerin gar nicht. Da Du zwei Kinder hast, wäre die Entscheidung auf deinen Fall übertragen vermutlich, dass nur noch ein Kind angerechnet wird (und deine Frau gar nicht mehr).

Da musste ich auch erstmal schlucken, als mein IV das in die Wege leitete, unterm Strich fand ich es allerdings irgendwie tatsächlich fair (klingt vielleicht komisch, ist aber so).
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 433
Beiträge: 2589
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Ehefrau unterhaltsberechtigt?

Beitrag von caffery »

Yop, die obligatorische Halbierung von Kindern hat ihren Ursprung in einer BGH Rechtsprechung. Dort wurde sinngemäß geurteilt, dass Kinder, die mit einem Elternpaar unter einem Dach leben bei dem beide in etwa gleich viel verdienen im Rahmen von Naturalunterhalt unterhaltstechnisch zu gleichen Teilen zu verwursten - also hälftig aufzuteilen sind.
Dabei wollte der BGH hier vorrangig klarstellen, dass auch Naturalunterhalt als Einkommen (der Kinder) zu werten ist. Die hälftige Aufteilung ergab sich durch das sehr ähnliche Einkommen der Eltern hier aber eher zufällig aus dem Zusammenhang des betreffenden Einzelfalls.
BGH Beschluss vom 16.4.2015 – IX ZB 41/14

Der Beschluss hat sich irgendwie verselbstständigt und etliche Verwalter (und Gläubiger) nutzen ihn, um bei Schuldner-Ehepartnern mit Einkommen einfach mal per se die Halbierung der Kinder zu beantragen - selbst wenn die Ehepartner erheblich weniger verdienen als die Schuldner. Wenn Schuldner sich nicht dagegen wehren und auf die rechtlich vorgesehene Einzelfallprüfung - das "billige Ermessen" eben - bestehen, werden solche Anträge (trotz des § 4a Abs. 2 InsO;)) meiner Erfahrung nach mit höchster Wahrscheinlichkeit von den Gerichten durchgewunken.
0
Bernd111
Wissender
Reaktionen: 19
Beiträge: 177
Registriert: 4. Jun 2020, 20:18

Re: Ehefrau unterhaltsberechtigt?

Beitrag von Bernd111 »

Nur nebenbei... bei mir wurde sogar das "Kind halbiert", obwohl ich fast das doppelte verdiene als meine Partnerin.
0
zeus
Mitglied
Reaktionen: 0
Beiträge: 11
Registriert: 28. Aug 2022, 19:35

Re: Ehefrau unterhaltsberechtigt?

Beitrag von zeus »

Vielen Dank für Eure ausführlichen Antworten.

Ich war persönlich beim zuständigen Rechtspfleger und hab ihm die Sache geschildert. Ergebnis im Bescheid: Meine Frau wurde tatsächlich gestrichen, unsere Kinder werden noch komplett angerechnet.

Übrigens habe ich nach weiterer Suche den Paragrafen in der Zivilprozessordnung gefunden https://www.haufe.de/personal/haufe-per ... 38584.html (ganz unten, letzter Abschnitt), nach dem der Ehepartner unberücksichtigt bleiben darf.
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 433
Beiträge: 2589
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Ehefrau unterhaltsberechtigt?

Beitrag von caffery »

zeus hat geschrieben: 5. Feb 2023, 11:02
Ich war persönlich beim zuständigen Rechtspfleger und hab ihm die Sache geschildert. Ergebnis im Bescheid: Meine Frau wurde tatsächlich gestrichen, unsere Kinder werden noch komplett angerechnet.
Das ist doch erfreulich und m.E. bei den geschilderten Umständen auch so richtig.
zeus hat geschrieben: 5. Feb 2023, 11:02 Übrigens habe ich nach weiterer Suche den Paragrafen in der Zivilprozessordnung gefunden https://www.haufe.de/personal/haufe-per ... 38584.html (ganz unten, letzter Abschnitt), nach dem der Ehepartner unberücksichtigt bleiben darf.
Gut recherchiert!
Du hättest es Dir natürlich auch einfacher machen können und einfach nur lesen können was hier geschrieben wurde;)
caffery hat geschrieben: 2. Feb 2023, 07:10 Das liegt daran, dass es keine gibt. Das zuständige juristische Schwabbelwort heißt "billiges Ermessen" (§ 850c Abs. 6 ZPO)
Manchmal habe ich echt das Gefühl, ich schreib in einer fremden Sprache.
0
Antworten