RSB in Gefahr?
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Re: RSB in Gefahr?
Vielen Dank Caffery für die ausführliche Antwort .das ist es ja Barex schreibt das ich 42000 Euro schulden habe. Das ist richtig aber wie erwähnt nicht zum Zeitpunkt des Abschlusses bei der Sigma .da waren es 30.000. Euro die 12000 kamen erst später hinzu.und Vorkredite habe ich alle angegeben
Ich werde dem Vorsatz aus vbuh erst einmal widersprechen weil Barex die Tatsachen verdreht
Danke und einen angenehmen Sonntag.
Ich werde dem Vorsatz aus vbuh erst einmal widersprechen weil Barex die Tatsachen verdreht
Danke und einen angenehmen Sonntag.
0
-
- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 433
- Beiträge: 2589
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: RSB in Gefahr?
Möchtest Du denn hier mal kurz darstellen, wie genau Du diesen Einwand vorzubringen gedenkst?
Dabei kann man nämlich auch aus Unbedarftheit einiges falsch machen.
0
Re: RSB in Gefahr?
Ich dachte mir also schreiben das ich Widerspruch gegen den Vorwurf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung einlege.so sinngemäß nicht gegen die Förderung selbst.ich werde denen schildern wie hoch meine schulden zur Zeit bei Vertragsabschluss gewesen sind.ach seufz ich weiss es nicht auch die ganzen Gesetzestexte sind schwer zu verstehen.
0
Re: RSB in Gefahr?
AG schreibt hat ein gläubiger eine Förderung mit dem Rechtsgrund aus einer vorsätzlich begangenen Handlung des Schuldners aus einer vorsätzlich pflichtwidrig verletzten gesetzlichen Unterhaltspflicht oder aus einer Steuerstraftat p 370,373,364 der Abgabenordnung angemeldet und widersprechen sie nicht so wird dieser Rechtsgrund von der Rechtskraftwirkung der Tabelleneintragung ausgeschlossen und könnte auch nach Ablauf der WHP weiter gegen sie vollstreckt werden .P 302 nr.1 Inso.
Aber die Barex wirft mir ja vor ich hatte von Anfang an gewusst das ich in Insolvenz gehen möchte. Dem ist aber nicht so gewesen .
Aber die Barex wirft mir ja vor ich hatte von Anfang an gewusst das ich in Insolvenz gehen möchte. Dem ist aber nicht so gewesen .
0
-
- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 433
- Beiträge: 2589
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: RSB in Gefahr?
Das Gericht erklärt Dir hier, was passiert wenn Du nichts machst und die Rechtsmittelfrist tatenlos verstreichen lässt.
Wenn die Vorhaltung des Gläubigers unrichtig ist, hast Du also bis zum 10.02. Gelegenheit Deine Sicht der Dinge mitzuteilen. Tust Du das nicht, ist der Zug diesbezüglich abgefahren - die Forderung würde die Restschuldbefreiung überleben und sogar zu einer deliktischen Forderung "aufgewertet". Das ist nicht gut - das willst Du nicht... also mach was wenn nicht stimmt was die schreiben.
Ich tu mich grad etwas schwer damit, Dir hier einen Text zu diktieren. Das würde aus meiner Sicht schon die Grenze hier ein wenig überschreiten. Aber sooo schlecht klingt Dein Ansatz da oben ja auch nicht. Solange Du den Widerspruch ans Gericht schickst - und nicht an den Gläubiger.
Enden würde das dann vermutlich im Falle eines Widerspruchs zunächst in einer Pattsituation. Aber das würde jetzt zu weit führen...
Wenn die Vorhaltung des Gläubigers unrichtig ist, hast Du also bis zum 10.02. Gelegenheit Deine Sicht der Dinge mitzuteilen. Tust Du das nicht, ist der Zug diesbezüglich abgefahren - die Forderung würde die Restschuldbefreiung überleben und sogar zu einer deliktischen Forderung "aufgewertet". Das ist nicht gut - das willst Du nicht... also mach was wenn nicht stimmt was die schreiben.
Ich tu mich grad etwas schwer damit, Dir hier einen Text zu diktieren. Das würde aus meiner Sicht schon die Grenze hier ein wenig überschreiten. Aber sooo schlecht klingt Dein Ansatz da oben ja auch nicht. Solange Du den Widerspruch ans Gericht schickst - und nicht an den Gläubiger.
Enden würde das dann vermutlich im Falle eines Widerspruchs zunächst in einer Pattsituation. Aber das würde jetzt zu weit führen...
0
Re: RSB in Gefahr?
Vielen Dank und sorry das ich so viel geschrieben habe.ich werde den Widerspruch passend formulieren und dem Gericht dar legen.
0
Re: RSB in Gefahr?
@Itak: hast Du mal geggogelt, was Gläubiger machen können, wenn nur dem Rechtsgrund der Forderung widersprochen wird????
Die können sich einen Tabellenauszug holen und nach den drei Jahren vollstrecken, auch wenn Du widersprochen hast.
Du must mehr machen .....
Die können sich einen Tabellenauszug holen und nach den drei Jahren vollstrecken, auch wenn Du widersprochen hast.
Du must mehr machen .....
0
Re: RSB in Gefahr?
Danke für die Info Imker Aber im Moment weiss ich gar nix mehr RA Termin so schnell nicht möglich die Dame von der Caritas hat Urlaub Also muss ich auch der Forderung widersprechen.?Aber die Foderung ist ja richtig aber eben nicht mit dem Vorsatz einer Täuschung bzw eingehungsbetruges.nach Paragraph 163 StGB . Ich gehe morgen trotzdem Mal zur Schuldnerberatung vielleicht hat ja doch jemand Zeit für mich.
0