RSB in Gefahr?

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
stevieo92
Neuankömmling
Reaktionen: 0
Beiträge: 1
Registriert: 5. Nov 2022, 12:36

RSB in Gefahr?

Beitrag von stevieo92 »

Hallo erstmsl zusammen,

erstmal zu mir:

ich bin 29; verdiene aktuell 2.300€ netto und bin seit dem 25.10. im Insolvenzverfahren wegen ca. 75.000€ Schulden.

Am Dienstag habe ich meinen ersten Termin beim
Verwalter.

Zu diesem Termin will der Verwalter unter Anderem auch die Kontoauszüge der letzten drei Monate sehen.

Hier taucht auch schon das Problem auf:

Ich hatte einen Rückfall und habe in dem
letzten halben Jahr immer nach Gehaltseingang ca. 400€/Monat in Online Casinos verspielt.

Kontoauszüge sprechen also eine ziemlich deutliche Sprache (eingezahlt; ca. 2000€; ausgezahlt 800€) und im
Internet liest man allerlei bzgl. 290InsO und der Versagung der RSB wegen Vermögensverschwendung.

Hat jemand Erfahrung in dem Zusammenhang? Ich habe immer vom
unpfändbaren Teil (Gehalt wurde bis September geofändet) gespielt und per se kein "Vermögen verschwendet". Sehen das die Verwalter anders?

Und wie wahrscheinlich ist es, dass ein Gläubiger (speziell das Bundesverwaltungsamt/KfW) da einen Antrag auf Versagung stellen?

Auch wenn mir zu 100% bewusst ist; dass ich mit meinem Verhalten eine Versagung verdient hätte, habe ich doch ordentlich Angst vor einer Versagung.

Dass ich das Thema mit dem
Spielen angehen muss weiss ich und das passiert nebenher auch.

Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit und eure Antworten und bis bald :)
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: RSB in Gefahr?

Werbung

Hi stevieo92,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "RSB in Gefahr?" geschaut?
0
Itak65
Wissender
Reaktionen: 23
Beiträge: 330
Registriert: 16. Dez 2022, 08:24

Re: RSB in Gefahr?

Beitrag von Itak65 »

Guten Tag ich bin neu aber seit langem Stille mitleserin.Ich bin 57 und berufstätig.Ich war sehr spielsüchtig habe in 5 Jahren 40.000 Euro schulden angehäuft die ich nicht mehr bezahlen konnte. Ich kann nur empfehlen ehrlich zu sein meine Insolvenz wurde im November 22 eröffnet .Die Insolvenzverwalterin wollte den Grund der Überschuldung wissen hat keine Ruhe gegeben. Ich habe ihr den wahren Grund gesagt schwindeln ist schlimmer wenn es später raus kommt.Ich habe allerdings im Juni 22 eine Therapie an angefangen die 42 Wochen dauert und gehe weiterhin zu Einzelgesprächen.Wegen Geldverschwendung da bin ich auch gespannt wichtig du hörst auf mit spielen sonst hat alles keinen Sinn.
0
Witwe Bolte
Guru
Reaktionen: 173
Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: RSB in Gefahr?

Beitrag von Witwe Bolte »

Sehe ich genauso:
1. ehrlich sein
2. mit dem Spielen aufhören
(ggf mithilfe einer Therapie oder Selbsthilfegruppe).

Was ich gar nicht verstehe (@admins??), dass hier jemand was am 5.11. gefragt hat hat und bis heute gar keine Antwort bekommen hat (da krieg ich fast ein schlechtes Gewissen) - war der Beitrag in irgendeiner Versenkung verschwunden ?
Gut, dass Du ihn "ausgegraben" hast, Itak65.

Meine Antwort auf Deine Frage wäre dazu noch:
Nein, ich glaube nicht, dass Deine RSB in Gefahr ist, wenn Du dem IV ehrlich den Grund Deiner Verschuldung sagst. Und dazu auch sagst, was Du zZt tust, um den Grund zu beseitigen.
Welches Interesse sollte das Bundesverwaltungsamt haben, Dich reinzureissen?
Solche Versagensanträge werden mW recht selten gestellt
(und in der Regel wohl nicht von Beamten ... *grins*)

Ich finde, hier sollte schon jeder eine Antwort bekommen, der ernsthaft fragt
(gut, manchmal hat man/frau schon Zweifel an der Ernsthaftigkeit ... aber hier doch wohl eher nicht).
0
Itak65
Wissender
Reaktionen: 23
Beiträge: 330
Registriert: 16. Dez 2022, 08:24

Re: RSB in Gefahr?

Beitrag von Itak65 »

Man darf sich natürlich nichts zu schulden kommen lassen .dem insoverwalter geduldig seine Fragen beantworten selbst wenn er sie 5 Mal stellt.bei anderen Süchten kenne ich mich nicht aus aber aus einer Spielsucht raus zu kommen geht fast nicht ohne Hilfe ,so ist es jedenfalls bei mir gewesen ich bin seit 1.7. komplett spielfrei und unheimlich stolz auf mich. Das man nun die Schulden an der Backe hat nun ja ich hoffe das das mit der Insolvenz so läuft wie ich es mir erhoffe..
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 433
Beiträge: 2589
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: RSB in Gefahr?

Beitrag von caffery »

Um ganz ehrlich zu sein habe ganz bewusst bislang hier nichts geschrieben, da ich ganz allgemein mit Spielern sehr zermürbende Erfahrungen gemacht habe. (nichts für ungut)

Außerdem vertrete ich grundsätzlich die Auffassung, dass der hier dargestellte zeitliche Zusammenhang von exzessiver Zockerei und der Stellung eines Insolvenzantrages grundfalsch ist. Damit meine ich weniger das Risiko einer Versagung, als vielmehr das Thema "Nachhaltigkeit" (nerviges Wort mittlerweile;)).

Der hier durchklingende "Oh Gott, ich habe ja grade zum drölften Mal meine Existenz verdaddelt - ich muss sofort in Insolvenz!!!"- Reflex ist meiner Erfahrung nach bei Betroffenen leider sehr weit verbreitet. Er ist aber - wie gesagt - aus meiner Sicht einfach falsch, da er von einer komplett falschen Prioritätensetzung zeugt die auch in gewisser Weise Teil des Krankheitsbildes ist. Wohin das geführt hat, sieht man ja auch an dem hier dargestellten Rückfall.

Wenn ich sowas lese schlagen also quasi drei Herzen in meiner Brust.
Erstens finde ich es schade, dass Personen wie der TE hier nicht vom Hilfenetzwerk "gestoppt" wurden bevor der Antrag in die Welt gesetzt wurde.
Zweitens ist es ja jetzt zu spät - und sowas hier zu schreiben hilft dem Betroffenen ja in keiner Weise und verstärkt einfach nur die bereits vorhandenen Ängste (sorry dafür!)
Drittens aber finde ich, dass der hier dargestellte Ablauf bei betroffenen Mitlesern auch keine Nachahmer finden sollte. Von daher ist es vielleicht doch gut, dass wir mal drüber gesprochen haben;)

Des Spielsüchtlers Prioritäten von 1 bis 100:

1. Therapie
2. Clean bleiben
3. Sich mit seinen Liebsten aussöhnen (die fast immer unter der Sucht furchtbar mitleiden)
4. Begleitet durch eine Schuldnerberatung seine wirtschaftliche Haushaltsführung klären, Infos zur Situation tanken und Schuldnerschutz hochfahren.

Das ganze ggf. in Dauerschleife bis man Minimum 12 Monate - besser noch länger nicht gezockt hat. Am besten während dieser Phase sogar dunkle Zeiten erlebt hat und trotzdem dem Drang das zu tun "was die erkrankte Psyche einem immer als Ausweg vorschlägt" nicht nachzugeben.

100. Wenn der Lebensabschnitt mit der Spielerei nur noch ein dunkler Schatten aus der Vergangenheit ist einen Insolvenzantrag stellen.

PS: Um nochmal was "nettes" im Sinne des TE zu schreiben: Einen Versagungsantrag halte ich hier für sehr unwahrscheinlich. Auch eine Vermögensverschwendung wäre was anderes als das was hier dargestellt wurde.

Allerdings sind solche Verfahren ja mutmaßlich alleine aus Neuverschuldungsgründen für die Tonne. Wenn der Rückfall (und die die da ggf. noch kommen werden), eine erhebliche Neuverschuldung ausgelöst hat/auslösen wird, sollte man sich weniger Sorgen um das laufende Verfahren machen als viel mehr ggf. überlegen ob und wie man einer 10-11 jährigen Sperrfrist für eine erteilte RSB aus dem Weg gehen könnte.
0
Witwe Bolte
Guru
Reaktionen: 173
Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: RSB in Gefahr?

Beitrag von Witwe Bolte »

stevieo92 hat geschrieben: 5. Nov 2022, 12:45 ...
Ich hatte einen Rückfall und habe in dem
letzten halben Jahr immer nach Gehaltseingang ca. 400€/Monat in Online Casinos verspielt.
...
Dass ich das Thema mit dem
Spielen angehen muss weiss ich und das passiert nebenher auch.
...
Ja, ich bin bei Spielsüchtigen auch recht skeptisch ...
Erst recht, wenn man hier wieder den "Klassiker" liest:
- Inso-Eröffnung im Okt.
- Rückfall im letzten Halbjahr
- "nebenher" ...

Dann ist "Schuldnerberatung" und "Inso-Verfahren" wohl eher kontraproduktiv,
da der nächste Rückfall nicht sooo unwahrscheinlich ist
und dann wohl die Sperrfrist greift.

Also besser erstmal ein Jahr "clean".
Minimum.
0
Itak65
Wissender
Reaktionen: 23
Beiträge: 330
Registriert: 16. Dez 2022, 08:24

Re: RSB in Gefahr?

Beitrag von Itak65 »

Guten Tag ich habe ein paar Fragen hoffe es passt hierher und vielleicht kann jemand Rat geben.
Im Juni 21 habe ich bei der Sigma einen Kredit über 3500 aufgenommen.vorkredite wurden angegeben swk Bank 22000 Euro und Südwest Bank 6000.euro.Aussergerichtlicher Einigungsversuch August 22 Inso Eröffnung 21.11 22.
Jetzt stellt Barex Inkasso der Sigma einen Antrag auf Versagung der RS Befreiung in dem sie mir Betrügetisches handeln unterstellen und ich hätte zu dem Zeitpunkt schon gewusst das ich in Insolvenz gehe.Im August September und okt 22 kamen dann 2 Kreditkarten und ein Kredit bei der Commerzbank hinzu .Gesamtschulen insgesamt 42000 Euro.
Jetzt schreibt die Sigma hätten sie gewusst das ich 42000 schulden hatte hätte ich den Kredit nicht bekommen.die Sache aber ist zu dem Zeitpunkt hatte ich 28000.euro schulden. das AG schreibt ich kann bis zum 10.02.in Widerspruch gehen.
Nun finde ich keinen RA der so schnell Zeit hat. Der Brief kam Freitag früh und ich habe gleich telefoniert Nun zu meinen Fragen.
Lohnt es sich in Widerspruch zu gehen ohne anwaltliche Hilfe?
Darf man an den gläubiger der den Antrag auf Versagung gestellt hat aus seinem unpfändbaren Einkommen Raten zahlen?
Muss ich den Treuhänder informieren wenn ich in Widerspruch gehen?
Und zuletzt gilt die Versagung der RS Befreiung dann für alle Gläubiger oder nur für den der den Antrag gestellt hat?
Ich weiss viele Fragen und entschuldigt bitte, aber du die Dame von der Caritas ist im Urlaub
Vielen Dank schon Mal im voraus.
0
Itak65
Wissender
Reaktionen: 23
Beiträge: 330
Registriert: 16. Dez 2022, 08:24

Re: RSB in Gefahr?

Beitrag von Itak65 »

Das AG Schreibt
Sie haben die Möglichkeit einer derartigen forderung dem Grund und der Höhe nach bis zum Ablauf der vom Gericht bestimmten Frist für die Forderungsprüfung am 10.02.schriftlich gegenüber dem AG zu widersprechen

Aber die Schulden habe ich ja bei der Sigma ich muss aber dem Vorsatz aus unerlaubter Handlung widersprechen nicht der Forderung selbst.
0
imker
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 87
Beiträge: 1242
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: RSB in Gefahr?

Beitrag von imker »

Wer hat Dir bei der Antragstellung geholfen und dabei das Thema nicht verständlich erläutert?
Du hast drei Jahre vor dem Insolvenzantrag ein Darlehen aufgeommen. Dabei sollst Du Forderungen/Kredite nicht angegeben haben - hast Du die 28.000 angegeben? So etwas kann Grundlage eines Versagungsantrages sein. Das ist "MEHR" als nur eine einzelne von der RSB ausgenommene Forderung. Das soll in § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO stehen - mal prüfen....
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 433
Beiträge: 2589
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: RSB in Gefahr?

Beitrag von caffery »

1. Ich gehe davon aus, dass es sich hier NICHT um einen Versagungsantrag handelt, sondern um eine Anmeldung als vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung (vbuh) im Sinne des § 174 Abs. 2 InsO iVm 302 Nr. 1 InsO.

2. Sigma/Barex machen solche Anmeldungen in sehr schöner Regelmäßigkeit - mit meines Wissens immer der gleichen Argumentation. Die Anmeldungen sind mutmaßlich teilweise ins Blaue und dienen meines Eindruckes nach mitunter Abschreckungsmotiven - sowie natürlich dem Ansinnen auf Angst, Zahlungen und nicht zuletzt auf Handlungsunsicherheit zu stoßen (klappt ja auch fast immer).

3. Eine vbuh-Anmeldung betrifft ausschließlich den Charakter dieser einen Forderung und ändert am sonstigen Verlauf des Verfahrens in aller Regel erstmal nichts.

4. Ich würde auf die Ferne auf keinen Fall empfehlen etwas zu zahlen, sonstwie "einzuknicken" oder die Rechtsmittelfrist tatenlos verstreichen zu lassen ohne den Sachverhalt vorher eindringlich mit einem versierten Beistand geprüft zu haben. Vermutlich macht ein Widerspruch gegen den Rechtsgrund der Anmeldung (nicht gegen die Anmeldung als Solche) Sinn. Wirklich beurteilen kann man das jetzt hier natürlich nicht.

5. Der dargestellte Zeitablauf der Kreditabschlüsse, sowie das krankhafte "Verprassen" von Unmengen von Kohle in kürzester Zeit und die zeitlich extrem kurz darauf folgende Insolvenzeröffnung sind natürlich - vorsichtig formuliert - aus verschiedenen Gründen "nicht optimal". Ich persönlich hätte so einen Antrag zu einem solchen Zeitpunkt im Leben nicht gestellt - aber nu isses so wie es ist.
0
Antworten