Stimmt, man liest viel überall und dann stellt sich heraus das die hälfte nicht stimmt.
Wie jetzt. Habe herausgefunden das Insolvenzverwalter für Beruf benutztes Auto und Haftpflichtversicherung gar nicht entziehen dürfte wen ich Antrag stellen würde.
Schuldnerin S besitzt einen PKW, der nach § 811 Abs. 1 Nr. 5 InsO unpfändbar
ist, da sie auf ihn notwendig zur Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit angewiesen
ist. Die Versicherungsprämie für die KFZ-Haftpflichtversicherung des PKW hat
S im Januar 2018 für das ganze Jahr im Voraus geleistet. Das Verbraucherinsolvenzverfahren wird am 2.2.2018 eröffnet. Darf der Insolvenzverwalter den
Versicherungsvertrag kündigen, um das Prämienguthaben zur Insolvenzmasse
zu ziehen?
LÖSUNG
1. S muss sich keine Sorgen machen, der Insolvenzverwalter hat kein Verfügungsrecht hinsichtlich des KFZ-Haftpflichtvertrags, weil dieser sich auf einen
unpfändbaren Vermögensgegenstand bezieht und daher auch dem Wahlrecht
des Insolvenzverwalters gem. § 103 InsO entzogen ist.
Das war eigentlich meine Sorge.
KFZ Versicherung,
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
-
- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 452
- Beiträge: 2665
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: KFZ Versicherung,
Gut recherchiert!
Wäre es sinnvoll zu fragen, ob es nicht naheliegender gewesen wäre Deine Sorgen und Fragen von Anfang an hier zu stellen, anstatt zunächst pauschal Insolvenzverwalter zu verteufeln und danach erstmal zu googlen?
Wäre es sinnvoll zu fragen, ob es nicht naheliegender gewesen wäre Deine Sorgen und Fragen von Anfang an hier zu stellen, anstatt zunächst pauschal Insolvenzverwalter zu verteufeln und danach erstmal zu googlen?
0
Re: KFZ Versicherung,
ich glaube, die goggle Rechzerche war hilfreich und im Ergebnis auch nicht irreführend
falsch ist aber der genannte §, ich meine das ist die alte ZPO-Fassung, die da besprochen wurde
da sind jetzt private Aufzeichnungen, durch deren Verwertung in Persönlichkeitsrechte eingegriffen wird, erwähnt
falsch ist aber der genannte §, ich meine das ist die alte ZPO-Fassung, die da besprochen wurde
da sind jetzt private Aufzeichnungen, durch deren Verwertung in Persönlichkeitsrechte eingegriffen wird, erwähnt
0
-
- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 452
- Beiträge: 2665
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: KFZ Versicherung,
Stimmt ...
Seit neulich steht die Unpfändbarkeit des beruflich genutzten Moppeds in § 811 Abs. 1 Nr. 1b ZPO - und noch nie stands inner InsO.
0