Bernd111 hat geschrieben: ↑21. Dez 2022, 12:06
...
Ja, auch wenn sein Gehalt am 28. eingeht, kann er erst ab dem 01. darüber verfügen
...
Wie kommst Du darauf ?
Wollen wir jetzt mal hoffen, dass es ein P-Konto ist
(das würde ich nun auch SOFORT abklären - und ob die Bescheinigung vorliegt, dass Du+Sohn "Unterhaltsberechtigte" sind),
dann kann Dein Mann - meiner Meinung nach - am 28. (wenn das Gehalt eingeht), spätestens am 29. (wenn es bei der Bank nur einen nächtlichen Buchungslauf gibt) über seinen persönlichen Freibetrag verfügen.
Sollte das eingehende Gehalt höher sein, dann jetzt in diesem Monat Dez. nur über den Freibetrag,
und im nächste Monat (ab 1.1., spätestens 2.1.) über den Rest.
Braucht Ihr eine "Quellenfreigabe" ?
Der Arbeitgeber muss ja den pfändbaren Teil des Gehalts an den Insolvenzverwalter überweisen
und Dein Mann bekommt auf sein Konto, was nicht-pfändbar ist.
Nun KÖNNTE der nicht-pfändbare Teil des Gehaltes vom Arbeitgeber HÖHER sein,
als der 'persönliche Freibetrag' bei der Bank (je nachdem, wieviel Dein Mann netto verdient),
DANN braucht er eine "Quellenfreibabe" (vom Gericht), damit keine "Doppelpfändung" passiert.
Zuerst beim Arbeitgeber - und dann nochmal bei der Bank.
Hier wäre zB ein Formular dafür:
https://www.ag-koeln.nrw.de/infos/Formu ... ag-905.pdf
Aber jetzt zuerst und schnell klären, ob es ein P-Konto ist,
dann könnt ihr jeden Monat über den Freibetrag verfügen
(warum Bernd was anderes meint ist mir schleierhaft).