100 Millionen Pfändung
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100 Millionen Pfändung
Hallo ihr lieben,
Bei meinem Mann geht es jetzt vorran bei der Insolvenz heute gucke ich auf sein Konto-100.000.000 Euro Pfändung. mein Herz ist kurz in die Hose gerutscht. Die Schuldnerberatung meinte, dass wäre normal weil die Bank jetzt weiß das er in Privatinsolvenz geht! Aber jetzt hab ich mal eine frage, er bekommt sein Lohn immer am 28. Kann er denn da frei drüber verfügen ? Oder erst am 1. Und dann nur den gepfändeten Lohn.Er hat mich und unseren Sohn mit auf diesem Freibetrag. Ich kenne mich 0,0 damit aus und mach mir schon wieder so Gedanken. LG jenny
Bei meinem Mann geht es jetzt vorran bei der Insolvenz heute gucke ich auf sein Konto-100.000.000 Euro Pfändung. mein Herz ist kurz in die Hose gerutscht. Die Schuldnerberatung meinte, dass wäre normal weil die Bank jetzt weiß das er in Privatinsolvenz geht! Aber jetzt hab ich mal eine frage, er bekommt sein Lohn immer am 28. Kann er denn da frei drüber verfügen ? Oder erst am 1. Und dann nur den gepfändeten Lohn.Er hat mich und unseren Sohn mit auf diesem Freibetrag. Ich kenne mich 0,0 damit aus und mach mir schon wieder so Gedanken. LG jenny
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Re: 100 Millionen Pfändung
Postbank? Die machen das ganz gern, aber keine Panik, das ist erstmal nur eine Summe, die zwar erschreckend aussieht, aber nicht viel zu sagen hat - außer einem internen Vermerk der Bank.
Dein Mann hat ein P-Konto?
Dein Mann hat ein P-Konto?
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Re: 100 Millionen Pfändung
Ja er hat ein P Konto. Soweit wir das wissen. Wir haben nie eine Bestätigung der Bank bekommen. Aber beantragt haben wir das vor über einem Jahr die süßen 100.000.000 Euro sind jetzt auch die erste Kontopfändung überhaupt
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Re: 100 Millionen Pfändung
Er kann ja vielleicht bei seiner Bank anrufen um sich zu vergewissern, dass der Pfändungsschutz vermerkt ist. Ja, auch wenn sein Gehalt am 28. eingeht, kann er erst ab dem 01. darüber verfügen und dann halt auch "nur" über den pfändungsfreien Betrag.
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Re: 100 Millionen Pfändung
Wie kommst Du darauf ?
Wollen wir jetzt mal hoffen, dass es ein P-Konto ist
(das würde ich nun auch SOFORT abklären - und ob die Bescheinigung vorliegt, dass Du+Sohn "Unterhaltsberechtigte" sind),
dann kann Dein Mann - meiner Meinung nach - am 28. (wenn das Gehalt eingeht), spätestens am 29. (wenn es bei der Bank nur einen nächtlichen Buchungslauf gibt) über seinen persönlichen Freibetrag verfügen.
Sollte das eingehende Gehalt höher sein, dann jetzt in diesem Monat Dez. nur über den Freibetrag,
und im nächste Monat (ab 1.1., spätestens 2.1.) über den Rest.
Braucht Ihr eine "Quellenfreigabe" ?
Der Arbeitgeber muss ja den pfändbaren Teil des Gehalts an den Insolvenzverwalter überweisen
und Dein Mann bekommt auf sein Konto, was nicht-pfändbar ist.
Nun KÖNNTE der nicht-pfändbare Teil des Gehaltes vom Arbeitgeber HÖHER sein,
als der 'persönliche Freibetrag' bei der Bank (je nachdem, wieviel Dein Mann netto verdient),
DANN braucht er eine "Quellenfreibabe" (vom Gericht), damit keine "Doppelpfändung" passiert.
Zuerst beim Arbeitgeber - und dann nochmal bei der Bank.
Hier wäre zB ein Formular dafür:
https://www.ag-koeln.nrw.de/infos/Formu ... ag-905.pdf
Aber jetzt zuerst und schnell klären, ob es ein P-Konto ist,
dann könnt ihr jeden Monat über den Freibetrag verfügen
(warum Bernd was anderes meint ist mir schleierhaft).
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Re: 100 Millionen Pfändung
Weil es bei mir zu Beginn meiner Insolvenz so war.Witwe Bolte hat geschrieben: ↑21. Dez 2022, 13:52 (warum Bernd was anderes meint ist mir schleierhaft).
Zum Zeitpunkt meiner Insolvenzeröffnung (Mitte eines Monats) hatte ich zu dem Zeitpunkt bereits über meinem monatlichen pfändungsfreien Betrag verfügt (vorher lagen keine Pfändungen vor, der Insolvenzbeschlag war sozusagen die erste Pfändung). Und daher hatte ich bis Ende des Monats nichts mehr (jedenfalls nichts mehr von meinem Konto) und konnte erst wieder am folgenden 01. über mein neues Gehalt verfügen, was stets am 29. ankommt. Und dann natürlich pfändungbereinigt.
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Re: 100 Millionen Pfändung
Stimmt.
Das wissen wir hier nicht.
Wie war der Kontostand zum Stichtag Inso-Eröffnung ?
Was wurde danach noch vom Konto überwiesen/abgehoben ?
Oder gilt tatsächlich der ganze Monat, in dem die Inso-eröffnet wurde ?
Also ein bisschen "Glaskugelspiel", jenny89.
Das wissen wir hier nicht.
Wie war der Kontostand zum Stichtag Inso-Eröffnung ?
Was wurde danach noch vom Konto überwiesen/abgehoben ?
Oder gilt tatsächlich der ganze Monat, in dem die Inso-eröffnet wurde ?
Also ein bisschen "Glaskugelspiel", jenny89.
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Re: 100 Millionen Pfändung
Ich weiß nicht, ob du diese Fragen Jenny89 oder mich gefragt hast (aber sehr wahrscheinlich Jenny89 ). Gleichwohl finde ich diese Detailfragen hochinteressant, weswegen ich mal von mir erzähle...
Bei mir "zählte" mein IV den ganzen Monat, in dem meine Eröffnung stattfand und demzufolge forderte er auch alles, was meinem Freibetrag in jenem Monat überstieg bzw. was ich davon schon ausgegeben hatte, nachträglich von mir zurück zur Masse. In angenehmen kleinen Raten, versteht sich.
Bei mir "zählte" mein IV den ganzen Monat, in dem meine Eröffnung stattfand und demzufolge forderte er auch alles, was meinem Freibetrag in jenem Monat überstieg bzw. was ich davon schon ausgegeben hatte, nachträglich von mir zurück zur Masse. In angenehmen kleinen Raten, versteht sich.
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Re: 100 Millionen Pfändung
Ich glaube nicht, dass das rechtens ist - aber vielleicht sagt uns einer der Profi hier was dazu ?
Wenn man zB 2.000,- netto verdient und der AG die Ende Oktober überwiesen hat,
dann gibt man bis zum 20.November alles aus, das Konto steht auf Null.
Am 21.11. ist dann Inso-Eröffung und am 30.11. überweist der AG wieder die 2.000,- netto.
Muss die Bank von den 'neuen' 2.000,- Euro (Ende November) den Insolaner nun über den ganzen 'persönlichen Freibetrag' des Monats (zB am 30.11.) verfügen lassen ?
Gilt der Stichtag Inso-Eröffnung oder gilt der ganzen Monat ?
Ich meine, bei einer 'normalen' Kontopfändung gilt der Pfändungsschutz ab Stichtag 'Eingang des PFÜB bei der Bank' (wenn der Schuldner ein P-Konto hat oder umgehend beantragt) - ist das bei einer Inso-Eröffnung anders ?
Lasst uns nicht dumm sterben *smile*
(aber ob Du von Deinem IV ggf was zurückbekommen würdest, Bernd111, bezweifel ich stark).
Wenn man zB 2.000,- netto verdient und der AG die Ende Oktober überwiesen hat,
dann gibt man bis zum 20.November alles aus, das Konto steht auf Null.
Am 21.11. ist dann Inso-Eröffung und am 30.11. überweist der AG wieder die 2.000,- netto.
Muss die Bank von den 'neuen' 2.000,- Euro (Ende November) den Insolaner nun über den ganzen 'persönlichen Freibetrag' des Monats (zB am 30.11.) verfügen lassen ?
Gilt der Stichtag Inso-Eröffnung oder gilt der ganzen Monat ?
Ich meine, bei einer 'normalen' Kontopfändung gilt der Pfändungsschutz ab Stichtag 'Eingang des PFÜB bei der Bank' (wenn der Schuldner ein P-Konto hat oder umgehend beantragt) - ist das bei einer Inso-Eröffnung anders ?
Lasst uns nicht dumm sterben *smile*
(aber ob Du von Deinem IV ggf was zurückbekommen würdest, Bernd111, bezweifel ich stark).
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Re: 100 Millionen Pfändung
@Witwe Bolte: ist die Frage, welcher Betrag pfandfrei ist, wenn ohne vorherige Pfändung die Insolvenz im Lauf des Kalendermonats eröffnet wird und im Restmonat noch "etwas" Geld eingeht?
Dann wäre die ANTWORT, die ich geben würde:
1. im Gesetz keine ausdrückliche Behandlung
2. systematisch funktioniert das P-Konto als P-Konto ohne Pfändung(=Insolvenzeröffnung) nicht, erst ab Pfändung und dann mit dem Monatsbetrag, nicht mit Teilen des Monats (30-tel).
3. was andere erlet haben, ist plumpel Gefummelt mit nicht passenden Regelung aus der Pfändung eines GVZ, der beim Schuldner Bargeld vorfindet. Der muss dem Schuldner nach meiner Erinnerung "tages-quotal" seine unpfändbares Geld belassen. Und dabei haben die sich oft am Arbeitslohn 850c ZPO orientiert - heite hate kein Schuldner mehr Bargeld für den Gerichtsvollzieher
Dann wäre die ANTWORT, die ich geben würde:
1. im Gesetz keine ausdrückliche Behandlung
2. systematisch funktioniert das P-Konto als P-Konto ohne Pfändung(=Insolvenzeröffnung) nicht, erst ab Pfändung und dann mit dem Monatsbetrag, nicht mit Teilen des Monats (30-tel).
3. was andere erlet haben, ist plumpel Gefummelt mit nicht passenden Regelung aus der Pfändung eines GVZ, der beim Schuldner Bargeld vorfindet. Der muss dem Schuldner nach meiner Erinnerung "tages-quotal" seine unpfändbares Geld belassen. Und dabei haben die sich oft am Arbeitslohn 850c ZPO orientiert - heite hate kein Schuldner mehr Bargeld für den Gerichtsvollzieher
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