Geld für Jobcenter schützen vor Vollstreckung

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Antworten
mrxdeutschland
Zwischendurchposter
Reaktionen: 1
Beiträge: 6
Registriert: 28. Nov 2019, 09:52

Geld für Jobcenter schützen vor Vollstreckung

Beitrag von mrxdeutschland »

Guten Tag!
Ich habe neulich 300 Euro weniger Miete überwiesen, weil mein Vermieter die Betriebskosten neu berechnet hatte. Über diese neue Betriebskostenabrechnung habe ich das Jobcenter informiert (beziehe ALGII), die das Geld vermutlich irgendwann haben wollen, zumindest ganz überwiegend. Noch hat sich das Jobcenter aber nicht bei mir gemeldet. Diese 300 Euro liegen jetzt auf meinem Pfändungskonto. Jetzt habe ich Angst, dass mir die 300 Euro wegen alten Schulden irgendwann gepfändet werden und ich dann das Geld nicht mehr an das Jobcenter zurückgeben kann, wenn die das Geld haben wollen, und ich dann dadurch neue Schulden beim Jobcenter habe, was ich nicht will. Ich könnte die 300 Euro abheben. Ist das ratsam und notwendig? Aber irgendwann müsste ich sie ja dann wohl wieder einzahlen, um sie an das Jobcenter überwiesen zu können. Oder sind die 300 Euro auch so auf dem Konto geschützt?
Vielen Dank für jede Hilfe und auf jeden Fall einen coolen Tag! 😉
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Geld für Jobcenter schützen vor Vollstreckung

Werbung

Hi mrxdeutschland,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Geld für Jobcenter schützen vor Vollstreckung" geschaut?
0
Witwe Bolte
Guru
Reaktionen: 173
Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: Geld für Jobcenter schützen vor Vollstreckung

Beitrag von Witwe Bolte »

Wie hoch ist Dein Freibetrag auf dem P-Konto
und wie hoch ist Dein Geldeingang auf diesem Konto ?
0
mrxdeutschland
Zwischendurchposter
Reaktionen: 1
Beiträge: 6
Registriert: 28. Nov 2019, 09:52

Re: Geld für Jobcenter schützen vor Vollstreckung

Beitrag von mrxdeutschland »

Dank für die Antworten!

Der Link zum Thema "Geld für Jobcenter schützen vor Vollstreckung" funktioiert leider nicht, er führt zu Amazon, würde mich aber interessieren.

„Wie hoch ist Dein Freibetrag auf dem P-Konto
und wie hoch ist Dein Geldeingang auf diesem Konto ?“

Der Freibetrag beträgt ca. 1250 Euro wenn ich richtig informiert bin. Auf dem Konto geht immer mein ALGII-Betrag ein (normalerweise ca. 1000 Euro/Monat, in den letzten Monaten wegen Teilleistungsentziehung ca. 800 Euro/Monat. Alle paar Monate kommen so 200 Euro dazu aus Einnahmen aus einer Selbstständigkeit.

Ich habe mittlerweile die 300 Euro vom Konto geholt, also diesen Betrag abgehoben. Es gibt aber auch noch eine andere Sache: Das Jobcenter hat mir vor kurzem rund 500 Euro zusätzlich überwiesen. Dieses Geld hatte mir das Jobcenter vorher entzogen, wurde nun aber wohl von einem Gericht verdonnert, mir das Geld zurückzugeben, bis der Rechtsstreit von den Gerichten entschieden ist. Es kann also passieren, dass ich dieses Geld später wieder an das Jobcenter überweisen muss. Da mir diese rund 500 Euro vom Jobcenter überwiesen wurden, gehe ich davon aus, dass ich sie einfach auf dem P-Konto liegen lassen kann, ohne dass der Betrag anderweitig gepfändet werden kann. Sehe ich das richtig?
0
Witwe Bolte
Guru
Reaktionen: 173
Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: Geld für Jobcenter schützen vor Vollstreckung

Beitrag von Witwe Bolte »

mrxdeutschland hat geschrieben: 28. Sep 2022, 09:01 ...
Der Link zum Thema "Geld für Jobcenter schützen vor Vollstreckung" funktioiert leider nicht, er führt zu Amazon, würde mich aber interessieren.
...
Das IST Werbung (für A.), steht ja auch da.
Die Kosten für so ein Forum wollen schliesslich auch bezahlt werden.
mrxdeutschland hat geschrieben: 28. Sep 2022, 09:01 ...
Der Freibetrag beträgt ca. 1250 Euro wenn ich richtig informiert bin. Auf dem Konto geht immer mein ALGII-Betrag ein (normalerweise ca. 1000 Euro/Monat, in den letzten Monaten wegen Teilleistungsentziehung ca. 800 Euro/Monat.
...
Ja, das ist der aktuelle "Grundfreibetrag" für jeden, monatlich 1.252,64 EUR,
wenn man kein höheres Arbeitseinkommen und keine "Unterhaltsberechtigten" (Ehepartner, Kind-er) hat.
mrxdeutschland hat geschrieben: 28. Sep 2022, 09:01 ...
Da mir diese rund 500 Euro vom Jobcenter überwiesen wurden, gehe ich davon aus, dass ich sie einfach auf dem P-Konto liegen lassen kann, ohne dass der Betrag anderweitig gepfändet werden kann. Sehe ich das richtig?
Nein, das siehst Du falsch!
Ein P-Konto ist kein Sparkonto.
Man sollte besser jeden Monat alles Geld abholen (oder überweisen),
denn die Bank darf "Rest-Geld" immer nur begrenzt und unter bestimmten Umständen
übertragen in den Folgemonat.
Merke: Auch auf einem P-Konto ist "Geld" ganz einfach immer nur Geld,
ganz egal, wo es herkommt (auch "JobCenter-Geld" ist nicht extra geschützt!!).
1
1 Bild
mrxdeutschland
Zwischendurchposter
Reaktionen: 1
Beiträge: 6
Registriert: 28. Nov 2019, 09:52

Re: Geld für Jobcenter schützen vor Vollstreckung

Beitrag von mrxdeutschland »

Hm. Diese 500 Euro des Jobcenters bestehen aus 5 x 100 Euro, die mir in den letzten fünf Monaten rechtswidrig vom Jobcenter nicht überwiesen wurden als Teil meines monatlichen Regelsatzes. Ich dachte, dass mir diese 1000 Euro/Monat zustehen und dass davon nicht gepfändet werden darf. Und hätte dann jetzt gedacht, dass diese 500 Euro daher safe sind. Und ich hätte sie lieber auf dem Konto gelassen, da ich ja sonst evtl. Schwierigkeiten bekomme, sie später wieder einzuzahlen, um sie an das Jobcenter zu überweisen, falls ich das muss. Aber anscheinend sehe ich das dann wohl falsch und werde das Geld dann noch im September vom Konto holen. Vielen Dank für den Hinweis.
0
Shopgirl
Allwissender
Reaktionen: 81
Beiträge: 731
Registriert: 21. Okt 2018, 12:39

Re: Geld für Jobcenter schützen vor Vollstreckung

Beitrag von Shopgirl »

Einzahlen solltest du bei einem P-Konto grundsätzlich sowieso nicht (es sei denn, du hast den exakten Überblick über den Freibetrag). Bei Einzahlungen wird jeder Euro voll auf den Freibetrag angerechnet.
0
Witwe Bolte
Guru
Reaktionen: 173
Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: Geld für Jobcenter schützen vor Vollstreckung

Beitrag von Witwe Bolte »

Wenn Du wieder Geld auf Dein P-Konto einzahlen willst,
musst Du genau rechnen, wieviel in diesem Monat auf dem Konto schon eingegangen ist
ODER auch noch eingehen wird.

WENN 1.000,- am Monatsende vom JobCenter eingehen werden
UND SONST NICHTS !!
dann kannst Du ja 250,- EUR einzahlen und an das Jobcenter überweisen.

Und das gleiche Spiel im nächsten Monat wieder.
Dann muss das Jobcenter damit leben, dass sie ihre 500 EUR in zwei Raten zurückbekommen.

Der Bank ist es voll egal, woher Dein Geld kommt und wohin es wieder geht,
(per Barauszahlung oder per Überweisung),
sie darf Dich per Gesetz eben nur über die 1.252,64 EUR pro Monat "verfügen" lassen.

Wenn Du also am 30. eines Monats das Geld (250,- EUR) einzahlst und es am selben Tag noch (!!)
an das Jobcenter überweist, dann kannst Du das gleiche Spielchen am 1. des nächsten Monats wieder machen: 250,- einzahlen und ans Jobcenter überweisen.

Vorsicht nur, wenn mehr als die 1.000,- EUR vom Jobcenter in einem Monat auf dem Konto eingehen!

Nachtrag: Imker hat mich gerade korrigiert, seit 1.7.22 gilt der "Grundfreibetrag"
in Höhe von 1.330,16 EUR/Monat auf einem P-Konto, s.
https://www.bmj.de/DE/Themen/FinanzenUn ... enzen.html
0
Shopgirl
Allwissender
Reaktionen: 81
Beiträge: 731
Registriert: 21. Okt 2018, 12:39

Re: Geld für Jobcenter schützen vor Vollstreckung

Beitrag von Shopgirl »

Wenn es gar nicht anders geht, kann man auch eine Barüberweisung machen. Dann gehst du mit dem Bargeld zu irgendeiner Bank, bei der du kein Konto hast, legst denen das auf die Theke und sagst ihnen, wohin sie es überweisen sollen. Nachteil dabei: das ist relativ teuer. So mit 10-15 Euro sollte man rechnen.
0
Suzanne Pham
Neuankömmling
Reaktionen: 0
Beiträge: 2
Registriert: 10. Nov 2022, 20:56

Re: Geld für Jobcenter schützen vor Vollstreckung

Beitrag von Suzanne Pham »

Da mir diese rund 500 Euro vom Jobcenter überwiesen wurden, gehe ich davon aus, dass ich sie einfach auf dem P-Konto belassen kann, ohne dass das Quantum weggepfändet wird.
0
Suzanne Pham
Neuankömmling
Reaktionen: 0
Beiträge: 2
Registriert: 10. Nov 2022, 20:56

Re: Geld für Jobcenter schützen vor Vollstreckung

Beitrag von Suzanne Pham »

Auch ich bin neugierig auf dieses Thema. Die Gründe für das Werbeverbot einiger Kasinos sind manchmal unlogisch. Aber ich habe die Nase voll von der Werbung. Sie sollten sie einschränken. Jetzt ist es alles mit dem Handy. Es hat Vorteile, zum Beispiel: *hust*. Dieser Teil ist in Ordnung, er ist wirklich viel bequemer. Aber ich kann die ständige Werbung nicht ertragen. Mit dem Computer hatte ich einige Tricks, aber mit dem Handy ist es nicht möglich, es zu stoppen. Oder zumindest weiß ich es nicht.
0
Zuletzt geändert von caffery am 14. Nov 2022, 15:04, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: Werbelink rausgenommen - Pfui Bah Bah!
Antworten