Dieser Tage hat mir mein Inso-Verw. eine Erinnerung des Finanzamtes weitergeleitet. Es geht um die einzureichende Einkommenssteuererklärung 2020 für mich und meine Frau. Mir stellt sich nun die Frage, wie ich da herangehe: Ich konnte bereits für 2019 keine ordentliche Erklärung mehr abgeben (Schlamperei), die Steuern dafür wurden bereits geschätzt (auch für meine Frau). Für 2020 bin ich ebenfalls nicht in der Lage, für mich eine ordentliche Einkommensteuererklärung zu erstellen - meine Frau für sich aber schon.
Wie gehe ich nun da heran? (Geld für einen Steuerberater habe ich nicht)
Danke für Tips!
Steuererklärung
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Re: Steuererklärung
Wenn Du im Status "eröffnetes Insolvenzverfahren" bist, ist Dein Insolvenzverwalter zuständig für die Abgabe der Steuererklärung, Du bist 'nur' zur Mitwirkung verpflichtet.
Wenn Dein Inso-Gericht Dir bereits einen 'Aufhebungsbeschluss' geschickt hat, dann bist Du (wieder) zuständig.
ABER: Bist Du denn überhaupt verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben ?
Falls 'ja', dann erfüllt man diese Pflicht auch, wenn man nur seine Stammdaten ins Formular einträgt und das dann unterschrieben ans Finanzamt schickt.
Das ist jedenfalls besser, als falsche Angaben zu machen.
Auch ein Schätzungsbescheid entbindet Dich übrigens nicht von der Abgabe der Erklärung.
Du kannst aber auch Dein Finanzamt anrufen, die Situation schildern und fragen, was Du tun sollst.
Ist das FA auch ein Inso-Gläubiger ?
Erwartest Du eine Nachzahlung oder eine Erstattung ?
Falls 'Erstattung' und falls 'FA ist Insogläubiger', dann wird das FA Dir eh nichts zurückzahlen, sondern mit seiner Forderung gegen Dich 'aufrechnen'.
Wenn Dein Inso-Gericht Dir bereits einen 'Aufhebungsbeschluss' geschickt hat, dann bist Du (wieder) zuständig.
ABER: Bist Du denn überhaupt verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben ?
Falls 'ja', dann erfüllt man diese Pflicht auch, wenn man nur seine Stammdaten ins Formular einträgt und das dann unterschrieben ans Finanzamt schickt.
Das ist jedenfalls besser, als falsche Angaben zu machen.
Auch ein Schätzungsbescheid entbindet Dich übrigens nicht von der Abgabe der Erklärung.
Du kannst aber auch Dein Finanzamt anrufen, die Situation schildern und fragen, was Du tun sollst.
Ist das FA auch ein Inso-Gläubiger ?
Erwartest Du eine Nachzahlung oder eine Erstattung ?
Falls 'Erstattung' und falls 'FA ist Insogläubiger', dann wird das FA Dir eh nichts zurückzahlen, sondern mit seiner Forderung gegen Dich 'aufrechnen'.
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Re: Steuererklärung
Danke für Deine Ausführungen!
Ja, ich befinde mich im Status "eröffnetes Insolvenzverfahren" (Antrag gestellt am 26.10.2021; eröffnet am 16.3.2022). Wenn mein Inso-Verw. für die Abgabe der Steuererklärung zuständig ist, worauf bezieht/beschränkt sich dann meine Mitwirkungspflicht?
Ja, ich bin/wir sind verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.
Ja, FA ist Inso-Gläubiger. Ich erwarte für mich keine Erstattung - aber meine Frau für sich schon…
Ich rufe gleich mal beim Finanzamt an.
Ja, ich befinde mich im Status "eröffnetes Insolvenzverfahren" (Antrag gestellt am 26.10.2021; eröffnet am 16.3.2022). Wenn mein Inso-Verw. für die Abgabe der Steuererklärung zuständig ist, worauf bezieht/beschränkt sich dann meine Mitwirkungspflicht?
Ja, ich bin/wir sind verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.
Ja, FA ist Inso-Gläubiger. Ich erwarte für mich keine Erstattung - aber meine Frau für sich schon…
Ich rufe gleich mal beim Finanzamt an.
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