Vergleiche an Gläubiger

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caffery
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Re: Vergleiche an Gläubiger

Beitrag von caffery »

Shopgirl hat geschrieben: 28. Apr 2019, 00:05 Verweis auf Geldwäsche.
Was hat denn der Vorgang hier mit Geldwäsche zu tun? Nix oder?
Shopgirl hat geschrieben: 28. Apr 2019, 00:05 Wenn allerdings der Empfänger namentlich als Frau X angegeben ist, das Konto aber Frau Y gehört, dann kann es zu angeführten Schwierigkeiten kommen. Die Grundlage dafür findet man in jedem Kontoeröffnungsantrag.
Ich verstehe das "Problem" in der Tat rein praktisch nicht.
Wenn ich meiner Freundin 10000 Euro überweise und in den Betreff "Hans Müller Rechnung 123456/19" schreibe muss ich Deiner Meinung nach damit rechnen, dass die Bank die Überweisung nicht ausführt und wegen Geldwäsche das Konto meiner Freundin schließt?

Oder reden wir tatsächlich über den "Empfänger". Also das man einen Namen als Zahlungsempfänger eingibt, der überhaupt nicht zu der Kontonummer passt. Dann bin ich zumindest bis zu dem Punkt bei Dir, dass die Überweisung schlicht nicht ausgeführt werden würde - logisch. Aber so wirds ja nicht laufen...
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Shopgirl
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Re: Vergleiche an Gläubiger

Beitrag von Shopgirl »

caffery hat geschrieben: 28. Apr 2019, 08:05

Oder reden wir tatsächlich über den "Empfänger". Also das man einen Namen als Zahlungsempfänger eingibt, der überhaupt nicht zu der Kontonummer passt. Dann bin ich zumindest bis zu dem Punkt bei Dir, dass die Überweisung schlicht nicht ausgeführt werden würde - logisch. Aber so wirds ja nicht laufen...
Genau das meine ich. Der Anwalt überweist an X (auf den Namen auf X), das Konto läuft aber auf den Namen von Y.
Das funktioniert in der Praxis oft nicht.
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mucel
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Re: Vergleiche an Gläubiger

Beitrag von mucel »

Shopgirl hat geschrieben: 28. Apr 2019, 12:26
Genau das meine ich. Der Anwalt überweist an X (auf den Namen auf X), das Konto läuft aber auf den Namen von Y.
Das funktioniert in der Praxis oft nicht.
Mit 80.000 Euro funktioniert es garantiert nicht.
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caffery
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Re: Vergleiche an Gläubiger

Beitrag von caffery »

Ne, das funktioniert mit Sicherheit nicht. Auch mit 100 Euro nicht.

Was lässt Dich denn denken, dass die Überweisung auf diese Weise ausgeführt werden würde?

Wobei mich selbst in diesem Falle noch immer die Frage umtreibt wie dadurch "Schwierigkeiten" bis zu "Geldwäsche" und "Kontokündigung" entstehen sollten die hier zusätzlich in Aussicht gestellt werden. Spätestens an der Stelle hab ich meine Schwierigkeiten den tieferen Sinn des grundsätzlich sicherlich gut gemeinten Rates zu erkennen.
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Shopgirl
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Re: Vergleiche an Gläubiger

Beitrag von Shopgirl »

caffery hat geschrieben: 28. Apr 2019, 13:09
Wobei mich selbst in diesem Falle noch immer die Frage umtreibt wie dadurch "Schwierigkeiten" bis zu "Geldwäsche" und "Kontokündigung" entstehen sollten die hier zusätzlich in Aussicht gestellt werden.
Du hast in der Praxis noch keine Kontokündigung durch solche Konstrukte erlebt? Das wundert mich. Ich sehe die täglich.

Was mich zu der Annahme bringt, dass so verfahren werden soll, sind die Ratschläge, das Geld erstmal möglichst bei der Mutter zu "verstecken", damit kein Gläubiger ran kommt. Ist die Mutter Zahlungsempfänger, ist das natürlich was anderes. Aber selbst da kann (!) es zu Nachfragen kommen - muss nicht, kann.
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insolaner
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Re: Vergleiche an Gläubiger

Beitrag von insolaner »

caffery hat geschrieben: 28. Apr 2019, 13:09 Ne, das funktioniert mit Sicherheit nicht. Auch mit 100 Euro nicht.
och, ich kenne aus dem Bekanntenkreis einige Fälle, bei denen öfter Zahlungsempfänger und Kontoinhaber nicht zusammenpassen, aber auch so gar nicht. Das liegt allerdings daran, dass in einem Formular kein abweichender Kontoinhaber eingegeben werden kann. Allerdings geht es auch um relativ kleine Beträge von maximal rund 15 Euro.
Shopgirl hat geschrieben: 28. Apr 2019, 14:28 Du hast in der Praxis noch keine Kontokündigung durch solche Konstrukte erlebt?
auch wenn ich nicht angesprochen war: doch, ich hörte mehrfach davon, es gibt bestimmte Banken die da sehr allergisch drauf reagieren, teilweise sogar mit Strafanzeige wegen Geldwäsche - was allerdings mMn bei diesen Kleinstbeträgen absolut albern ist...
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caffery
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Re: Vergleiche an Gläubiger

Beitrag von caffery »

Shopgirl hat geschrieben: 28. Apr 2019, 14:28
Du hast in der Praxis noch keine Kontokündigung durch solche Konstrukte erlebt? Das wundert mich. Ich sehe die täglich.
Nö, und auch meines Wissens sonst niemand mit dem ich so im Kollegenkreis zu tun habe.

Ich weiß ja nicht, was Deine Kunden da so veranstalten...
Shopgirl hat geschrieben: 28. Apr 2019, 14:28 Was mich zu der Annahme bringt, dass so verfahren werden soll, sind die Ratschläge, das Geld erstmal möglichst bei der Mutter zu "verstecken", damit kein Gläubiger ran kommt.
Ich kann ja grundsätzlich verstehen, dass man aus einer gewissen Sicht, ich nenns mal "moralische", Vorbehalte gegen solche Vorgehensweisen haben kann und es steht ja auch jedem frei diese zu äußern.

Es geht hier aber aus meiner persönlichen Sicht weder rechtlich noch moralisch um etwas verwerfliches. Das Geld soll ja nicht "vor den Gläubigern versteckt werden", sondern in eine ganzheitliche Schuldenregulierung investiert werden.

Wenn die TE an irgendeiner Stelle Anlass zu der Vermutung gegeben hätte, sie wolle das Geld für irgendwas anderes einsetzen als genau für diesen (aus meiner Sicht sehr redlichen) Zweck, wäre es auch mehr als angemessen gewesen, auf mögliche und auch sehr realistische Folgen (wovon es sicher einige gibt) solchen Handelns hinzuweisen. Das ist aber aus meiner Sicht ein anderer Schuh.

Hier ging es darum Alternativen zum ersten Plan der TE aufzuzeigen. Dieser war ohne Hilfe das Geld auf ihr multigepfändetes P-Konto überweisen zu lassen und dann in Eigenregie Vergleiche zu machen.

Zum Glück aber hat ja die TE den wesentlichsten Rat bereits befolgt. Nämlich sich anwaltliche Hilfe zu holen. Wodurch sich unsere kleine Meinungs- bzw Erfahrungsverschiedenheit ja eigentlich auch schon erübrigt hat;)
Shopgirl hat geschrieben: 28. Apr 2019, 14:28 Ist die Mutter Zahlungsempfänger, ist das natürlich was anderes. Aber selbst da kann (!) es zu Nachfragen kommen - muss nicht, kann.
Ja dann beantwortet man die eben ggf. in einem angmessenen und wahrheitsgemäßen Umfang.

PS: Es ist mir ein Anliegen mal kurz zu erwähnen, dass ich Deine trockenen Kommentare und Standpunkte in aller Regel sehr schätze. Von daher hoffe ich, dass Du mir meine Kritik an diesem nicht übel nimmst:)
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Sandra77
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Re: Vergleiche an Gläubiger

Beitrag von Sandra77 »

Hallo

Hui das hat ganz schöne Ausmaße genommen ,in der Tat ist es genau so wie es im letzten Post stand ..das alles auf mein Konto kommt ich die Pfändungen bezahle und dann Vergleiche mit dem Rest mache ..davon wurde mir übrigens auch ganz schnell beim Anwalt abgeraten ..

nie sollte es mein Ziel sein ..es zu parken und ich erstmal 4 Wochen Aida plane

S.K.
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Zuletzt geändert von caffery am 28. Apr 2019, 17:27, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Ich habe mal am Namen was abgekürzt.
Shopgirl
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Re: Vergleiche an Gläubiger

Beitrag von Shopgirl »

Ich möchte nochmal betonen, dass ich dir, Sandra, auf keinen Fall irgendwas unterstellen wollte. Dass du das Geld nutzen willst, um die Schulden zu bezahlen, ist durchaus klar geworden. Sogar mir :D

Ich wollte lediglich auf den Ärger hinweisen, denn das heraufbeschwören kann, wenn Muttern Kontoinhaber ist, du aber Zahlungsempfänger. Mehr nicht.

@Caffery Mit (vielleicht auch oft überheblicher) Moral hat das gar nichts zu tun. Die habe ich mir, auch aufgrund der Lektüre dieses und des anderen Schuldnerforums, abgewöhnt. Das ist auch einer der Gründe, warum ich mitlese - du hast in meiner Branche zu wenig Ahnung von dem Thema, aber doch immer wieder Leute vor dir stehen, die Hilfe brauchen oder einfach mal einen guten Rat (im Sinne von: Zahlen sie den Quatsch nicht mehr, gehen Sie zu einer Beratungsstelle). Wenn das hier also sehr moralin rübergekommen ist, war das nicht meine Absicht. Aber genug des Exkurses, geht ja hier um Sandra.
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Sandra77
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Re: Vergleiche an Gläubiger

Beitrag von Sandra77 »

Hallo

heute war ja der Termin beim Anwalt ...

also ich muss nun alle Gläubiger mit Adresse noch aufschreiben ,dann wird vom Anwalt aus eine aktuelle Forderung von den Gläubigern angefordert.Dann werden Vergleiche erstellt .

Zum Thema Geld parken ( blöder Begriff) kann das Geld natürlich zu meiner Mutter auf das Konto, es ist wie sagte die RA" kein Drogengeld aus Mexiko "..die ganze Sache hat ein aktuelles Aktenzeichen vom Oberlandesgericht was man bei der Bank nachweisen kann

Lieber Gruss
Sandra
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