Guten Abend Festgemeinde,
folgende natürlich rein hypothetische Konstellation:
Mann, arbeitslos aus Überzeugung, faul, geht fremd, polizeilich bekannt wg. Diebstahl, Drogen, Belästigung, Unterhaltsschulden. Wegen dieser Sammlung bereits mehrere Wochen in U-Haft gewesen vor der Scheidung.
Frau, Kassiererin im Supermarkt mit 3/4-Stelle, Mietwohnung.
ein gemeinsames Kind (8), sie hat ein weiteres Kind (14) aus erster Ehe.
Seit ca. einem Jahr sind die beiden geschieden, in seiner Abwesenheit, da er postalisch nicht greifbar war.
Jetzt lebt der Kerl bei seltsamen Menschen auf einem Aussteigerhof und fordert dreist Unterhalt von seiner Ex-Frau, mit Hilfe des Arbeitsamts.
Meiner Meinung nach hat er kein Anrecht auf irgendwelches Geld von ihr. Aber es ist nur meine Meinung.
Wie seht ihr das? Hat jemand Erfahrungswerte mit ähnlichen Konstellationen?
Ex-Mann fordert Unterhalt...
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
-
- Neuankömmling
- Reaktionen: 0
- Beiträge: 2
- Registriert: 30. Jun 2019, 10:49
-
- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Ex-Mann fordert Unterhalt...
Hi schneemann1973,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Ex-Mann fordert Unterhalt..." geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Ex-Mann fordert Unterhalt..." geschaut?
0
Re: Ex-Mann fordert Unterhalt...
https://www.finanztip.de/ehegattenunterhalt/Nach der Scheidung sollte eigentlich jeder Ehegatte für seinen Lebensunterhalt selbst sorgen (§ 1569 BGB). Es gibt aber Ausnahmen, zum Beispiel wenn einer die gemeinsamen Kinder betreut und deshalb nicht oder nur in Teilzeit arbeiten kann. Daneben gibt es noch Unterhalt wegen Alters, Krankheit oder weil der eigene Verdienst zum Lebensunterhalt nicht reicht.
Obwohl es nach dem Gesetz die Ausnahme sein soll, dass nach der Scheidung der eine den anderen finanziell unterstützt, ist es in der Praxis oft die Regel. Das setzt aber voraus, dass derjenige, der Unterhalt verlangt, bedürftig ist und einen besonderen Grund dafür hat, warum er finanziell nicht auf eigenen Beinen stehen kann. Zusätzlich muss der geschiedene Partner leistungsfähig sein, er muss also genug verdienen. Je länger die Ehe gedauert hat, desto eher bestehen auch nach der Scheidung Unterhaltsansprüche.
Deshalb ist das Arbeitsamt involviert:
In vielen Fällen muss geprüft werden ob der Ex-Ehegatte leistungsfähig ist, was ich bei 2 Unterhaltspflichten gegenüber minderjährigen Kindern als Kassiererin für sehr unwahrscheinlich halte. Deshalb nicht darüber ärgern, das Unterlagen angefordert werden, sondern einfach ausfüllen und dann werden die schon feststellen, dass nichts zu holen ist und damit ist der Fall erledigt.Solange Du nach der Scheidung keine angemessene Arbeitsstelle findest, kannst Du vom Ex-Partner Unterhalt verlangen (§ 1573 Abs. 1, 3 und 4 BGB). Einen solchen Anspruch hast Du aber nur, falls Du keinen Betreuungsunterhalt oder Unterhalt wegen Alter oder Krankheit fordern kannst. Die Arbeitslosmeldung bei der Arbeitsagentur allein genügt nicht, damit der andere Unterhalt zahlen muss. Du musst konkret nachweisen, dass Du Dich ernsthaft um eine Stelle bemüht hast.
0
Re: Ex-Mann fordert Unterhalt...
ein anderer Blick aus dem Internet zu dem Thema ist:
Voraussetzungen des nachehelichen Unterhalts
Erste Voraussetzung: Der Unterhaltsberechtigte hat ein geringeres Nettoeinkommen als der Unterhaltspflichtige.
Zweite Voraussetzung: Der Einkommensunterschied beruht auf ehebedingten Nachteilen.
Weitere Einträge...
Voraussetzungen des nachehelichen Unterhalts
Voraussetzungen des nachehelichen Unterhalts
Erste Voraussetzung: Der Unterhaltsberechtigte hat ein geringeres Nettoeinkommen als der Unterhaltspflichtige.
Zweite Voraussetzung: Der Einkommensunterschied beruht auf ehebedingten Nachteilen.
Weitere Einträge...
Voraussetzungen des nachehelichen Unterhalts
0