Ex-Mann fordert Unterhalt...

Life! Im Forum Schuldenprobleme werden sachbezogene Fragen rund ums Thema Ver- und Überschuldung diskutiert. Da es für für Schuldner daneben viele Themen gibt, die nicht direkt mit diesen Sachfragen oder Informationen zu tun haben, sondern mit persönlichen, sozialen, familiären oder beruflichen Ursachen und Folgen der Ver- und Überschuldung, haben wir dieses Forum eingerichtet. Im Forum Life! können z.B. diese Themen diskutiert werden: Schulden belasten oft Beziehungen und Partnerschaften: Wie wird man damit fertig? Oder mit dem Druck, wenn Schulden eines Partners eine neue Beziehung von Anfang an belasten? Lebenspraktische Erfahrungen: Wie vermittelt man z.B. den Kindern, dass das mit den Nike-Schuhen nicht geht? Wie wird man selbst damit fertig, wenn man auf einiges verzichten muss? Konsum und Verhältnis zu Geld: Hat sich meine Einstellung zu Geld und Konsum durch die Überschuldung geändert? Kochrezepte für die letzten '3 Tage vor dem Ersten' und andere Tipps , die den eh' schon schmalen Geldbeutel entlasten helfen.
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schneemann1973
Neuankömmling
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Registriert: 30. Jun 2019, 10:49

Ex-Mann fordert Unterhalt...

Beitrag von schneemann1973 »

Guten Abend Festgemeinde,
folgende natürlich rein hypothetische Konstellation:
Mann, arbeitslos aus Überzeugung, faul, geht fremd, polizeilich bekannt wg. Diebstahl, Drogen, Belästigung, Unterhaltsschulden. Wegen dieser Sammlung bereits mehrere Wochen in U-Haft gewesen vor der Scheidung.
Frau, Kassiererin im Supermarkt mit 3/4-Stelle, Mietwohnung.
ein gemeinsames Kind (8), sie hat ein weiteres Kind (14) aus erster Ehe.
Seit ca. einem Jahr sind die beiden geschieden, in seiner Abwesenheit, da er postalisch nicht greifbar war.
Jetzt lebt der Kerl bei seltsamen Menschen auf einem Aussteigerhof und fordert dreist Unterhalt von seiner Ex-Frau, mit Hilfe des Arbeitsamts.
Meiner Meinung nach hat er kein Anrecht auf irgendwelches Geld von ihr. Aber es ist nur meine Meinung.
Wie seht ihr das? Hat jemand Erfahrungswerte mit ähnlichen Konstellationen?
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Ex-Mann fordert Unterhalt...

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Hi schneemann1973,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Ex-Mann fordert Unterhalt..." geschaut?
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RubyGloom
Wissender
Reaktionen: 7
Beiträge: 112
Registriert: 23. Jan 2019, 20:59

Re: Ex-Mann fordert Unterhalt...

Beitrag von RubyGloom »

Nach der Scheidung sollte eigentlich jeder Ehegatte für seinen Lebensunterhalt selbst sorgen (§ 1569 BGB). Es gibt aber Ausnahmen, zum Beispiel wenn einer die gemeinsamen Kinder betreut und deshalb nicht oder nur in Teilzeit arbeiten kann. Daneben gibt es noch Unterhalt wegen Alters, Krankheit oder weil der eigene Verdienst zum Lebensunterhalt nicht reicht.

Obwohl es nach dem Gesetz die Ausnahme sein soll, dass nach der Scheidung der eine den anderen finanziell unterstützt, ist es in der Praxis oft die Regel. Das setzt aber voraus, dass derjenige, der Unterhalt verlangt, bedürftig ist und einen besonderen Grund dafür hat, warum er finanziell nicht auf eigenen Beinen stehen kann. Zusätzlich muss der geschiedene Partner leistungsfähig sein, er muss also genug verdienen. Je länger die Ehe gedauert hat, desto eher bestehen auch nach der Scheidung Unterhaltsansprüche.
https://www.finanztip.de/ehegattenunterhalt/

Deshalb ist das Arbeitsamt involviert:
Solange Du nach der Scheidung keine angemessene Arbeitsstelle findest, kannst Du vom Ex-Partner Unterhalt verlangen (§ 1573 Abs. 1, 3 und 4 BGB). Einen solchen Anspruch hast Du aber nur, falls Du keinen Betreuungsunterhalt oder Unterhalt wegen Alter oder Krankheit fordern kannst. Die Arbeitslosmeldung bei der Arbeitsagentur allein genügt nicht, damit der andere Unterhalt zahlen muss. Du musst konkret nachweisen, dass Du Dich ernsthaft um eine Stelle bemüht hast.
In vielen Fällen muss geprüft werden ob der Ex-Ehegatte leistungsfähig ist, was ich bei 2 Unterhaltspflichten gegenüber minderjährigen Kindern als Kassiererin für sehr unwahrscheinlich halte. Deshalb nicht darüber ärgern, das Unterlagen angefordert werden, sondern einfach ausfüllen und dann werden die schon feststellen, dass nichts zu holen ist und damit ist der Fall erledigt.
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Beiträge: 1241
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Ex-Mann fordert Unterhalt...

Beitrag von imker »

ein anderer Blick aus dem Internet zu dem Thema ist:
Voraussetzungen des nachehelichen Unterhalts

Erste Voraussetzung: Der Unterhaltsberechtigte hat ein geringeres Nettoeinkommen als der Unterhaltspflichtige.
Zweite Voraussetzung: Der Einkommensunterschied beruht auf ehebedingten Nachteilen.

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Voraussetzungen des nachehelichen Unterhalts
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