insolaner hat geschrieben: ↑21. Apr 2019, 05:45
Aber zur Frage "gute IV, schlechte IV" komme ich dann später, wenn dieses Thema hier geklärt ist
Na dann schieß mal los;)
Die Frage hier ist nämlich nicht zu beantworten, da es auf die Gerichte in diesem Falle kein bisschen ankommt, sondern alleine auf den jeweiligen Richter. Sowas wie eine gerichtsinterne "Stallorder" gibt es meines Wissens nicht. Die Richter kann man quasi als freischaffende Künstler verstehen;)
Ich weiß aber, was Du mit Deinen Beispielen meinst. Hier geht es aber auch nicht um die Gerichte, sondern um die Richter. Es gibt beispielsweise eine Hamburger Kammer, der der Ruf vorauseilt eher "schuldnerfreundlicher" zu urteilen. (habe ich zumindest mal gehört)
Auf der anderen Seite ist das Mahngericht Aschersleben bei Gläubigervertretern seit diesem Beschluss zum Thema Kostendoppel mit Sicherheit realtiv hoch im Kurs:
http://www.infodienst-schuldnerberatung ... pelung.pdf
Das Gericht entschied hier völlig entgegen sämtlicher anderer Mahngerichte die sich mit dem Thema beschäftigten. Wenn man sich den Beschluss genau ansieht, steht da unten "Richter am Amtsgericht". Also wieder genau ein Richter, dem dieser Beschluss aus dem Hirn gerasselt ist.
Zum Glück ist der Beschluss längst der Mottenkiste von gerichtlichen Ausrutschern zuzuordnen, da mittlerweile selbst viele Inkassovertreter - wenn auch mitunter noch verhalten - öffentlich dem Kostendoppel abschwören(müssen?).
Oder nehmen wir das Beispiel des Tübinger Richters, der besonders gerne von Gegnern des Rundfunkbeitrags "angerufen" werden dürfte.
Oder der gute alte Hamburger Jugendrichter, der einst als "Richter Gnadenlos" in die Presse-Geschichte einging, Jugendliche u.a. für den Verkauf von ein paar Gramm Haschisch ohne Bewährung in den Knast schickte, während nebenan jemand für einen Messerangriff auf eine Tennisspielerin Bewährung bekam und uns später noch als Politiker und TV-Dschungelbewohner behelligte. (Der Richter, nicht der Messerstecher!)
Das alles sind Beispiele für unterschiedliche Rechtsauffassungen von einzelnen Richtern, aber nicht von Gerichten.
Ich hatte bislang beruflich mit fünf verschiedenen Gerichten zu tun. Die Vorgehensweise unterschied sich in der Summe kaum - jedes Gericht hatte aber immer mal wieder Einzelrichter, die sich im Vorgehen etwas von den anderen abhoben. Das mag an der Persönlichkeit liegen, an der Berufserfahrung, an deren Detailversessenheit, deren persönlicher Einstellung oder deren Wunsch "höher hinaus" zu wollen.
Man kann auch durchaus mal erwähnen, dass Insolvenzrichter eher sowas wie ein "Einstiegsjob" für einen Richter ist. Im Normalfall ist das nicht das berufliche Ziel der Leute, sondern eher sowas wie ein Einstieg oder Sprungbrett. Vielleicht möchte der ein oder andere deswegen auch durch besonders beflissentliche Arbeit auf sich aufmerksam machen um ggf. "höher zu rutschen".
Mal ein paar Beispiele von "besonderen Richtern" die ich erlebt habe:
- Viele Jahre war für mich das in die Insolvenz nehmen von "Rostlauben"-KFZ mit einem Restwert unter 500 Euro nicht problematisch. Auch nicht, wenn es nicht für die Arbeit gebraucht wurde, da eben die Verwertung unwirtschaftlich ist. Logisch und üblich--- eigentlich.
Aber vor etwa 12 Monaten kam eine Richterin bei uns scheinbar auf die glorreiche Idee den Leuten im Eröffnungsverfahren sinngemäßg zu schreiben: "Dann verkaufen Sie erstmal ihre Rostlaube und zahlen davon die Gebühr fürs Eröffnungsverfahren. Vorher wird nicht eröffnet."
Sonst macht das niemand - nur diese eine Richterin.
- Ich schickte jahrelang nur die ersten beiden Seiten von SGB II Bescheiden bei den Anträgen mit. Weil ich das so lernte, es immer jedem Richter gereicht hat und weil man ja nicht völlig sinnfrei Papier in die Welt zimmern muss - da gibts ja eh schon genug von. Zumal unser Kreis-Jobcenter auch gerne mal 30-40-Seiter an Hartzbescheiden in die Welt zimmert.
Auf einmal aber gab es einen neuen, jungen Richter bei uns. Der wollte gerne das ganze Hartz-Heft der Leute sehen um seinen Eröffnungsbeschluss in die Welt zu knotzen.
Also bitte - seit dem verschicken wir also grundsätzlich den ganzen Wälzer.
- Ähnliches gilt für Anlage 5. Dort gibt es zettelweise Formulare wo 99% der Leute nichts zu melden haben. (Wohneigentum, Aktiendepots etc.) Normalerweise könnte man denken (haben wir jahrelang auch), dass Zettel auf denen nichts steht (zumal im Vorblatt zu Anlage 5 das Fehlen der Anlagen auch angekündigt werden kann) auch nicht mitgeschickt werden müssen. Entsprechend haben wir das auch immer so gehandhabt.
Bis dann wieder ein junger, neuer Richter kam der offenbar eine intensive Freude an leeren Zetteln hatte und ohne diese nicht eröffnen wollte. Zack - seit dem wird auch hier der ganze Blätterwald von uns mitverschickt.
Ich könnte noch Stunden weitere Beispiele nennen die alle nur mit Eigenarten von Richtern zu tun haben und nichts mit den Gerichten selbst.
Aber ich muss jetzt Eier färben;)