Gute Gerichte, schlechte Gerichte?
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Re: Gute Gerichte, schlechte Gerichte?
So ein Blödsinn. Der Schuldner hat, wenn er meint, er sei im Recht, ebenso die Möglichkeit, die nächsten Instanzen anzurufen. Ist ja, wenn man etliche Entscheidungen der Landes- oder Bundesgerichte ansieht, auch schon häufiger passiert.
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- Registriert: 8. Okt 2018, 15:57
Re: Gute Gerichte, schlechte Gerichte?
Bis dahin gehe ich sogar noch mit... Es sind auch alles nur Menschen.
Und auch, wenn sie einen -eigentlich- Wert- & Vorurteilsfreien Job ausüben, Fehler werden auch mal gemacht.
Aber in wieviel Fällen passiert das wirklich? In wenigen?
Wenn man natürlich mit einer ähnlichen inneren Einstellung wie Du an die Sache ran geht, dann kann man schon mal hinter jeder Ecke das böse Gericht/den bösen Richter sehen...
Man sollte in so einem Fall aber nicht beim zuständigen Gericht/Richter ansetzen, sondern bei sich selbst und seine Einstellung vielleicht mal etwas überdenken.
Was die "HardFacts" bei vermeintlichen "Fehlentscheidungen" angeht... Dazu hat ja FinLaure schon genug geschrieben...
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Re: Gute Gerichte, schlechte Gerichte?
Dazu reicht es aber halt nicht, nur in Internetforen zu jammern...
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Re: Gute Gerichte, schlechte Gerichte?
Das hat mit jammern nichts zutun! Ich bin nun mal derjenige, der hier mit dem Problem zutun hat, dadurch werden meine Beiträge auch auf mich bezogen. Ich sehe das Ganze aber eher allgemein, kann mich aber nur auf meine eigenen Erfahrungen berufen.
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Re: Gute Gerichte, schlechte Gerichte?
Habe ich gerade vergessen!
Unabhängig von dem Sachverhalt stellt sich die Frage, warum muss ein Schuldner Klagen, wenn die Rechtslage theoretisch eindeutig ist?
Unabhängig von dem Sachverhalt stellt sich die Frage, warum muss ein Schuldner Klagen, wenn die Rechtslage theoretisch eindeutig ist?
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Re: Gute Gerichte, schlechte Gerichte?
Weil das Leben kein Ponyhof ist ... Recht haben heißt nicht Recht bekommen ...
In Bezug auf Unterhaltsobskuritäten und auch andere Auslegungssachen je nach IV oder auch Insolvenzgericht, könnte ich ebenso Bücher schreiben, dennoch ändert es nichts an der Tatsache, das Leben ist nicht gerecht.
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Re: Gute Gerichte, schlechte Gerichte?
Im Zweifel muss der Gläubiger ja auch klagen, wenn er seine Kohle haben will und der Schuldner sich quer stellt. Obwohl die Rechtslage so eindeutig ist. So ist es nunmal im Zivilrecht. Wer Recht bekommen möchte, muss klagen. Das mag hier und da unfair erscheinen, wird sich aber nicht ändern.
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Re: Gute Gerichte, schlechte Gerichte?
Dies gilt dann aber wohl nur außerhalb der PI.
Das man auf jeden Fall klagen muss, wenn man sein Recht einfordern will, sehe ich unter Bezugnahme der InsO allerdings anders.
Caffery hat zunächst einmal Recht damit, dass das Ergebnis mit - oder ohne Klage im Endeffekt das gleiche sein wird.
Einzig ein eventueller Anspruch auf Rückzahlung, könnte sich aufgrund der zeitlichen Abfolge erhöhen.
Den Faktor Geld lasse ich aber außen vor!
Ich möchte das Ganze aber so darstellen, dass der IV/TH durchaus einen Fehler machen kann, der entweder für den Schuldner - oder für den Gläubiger einen Nachteil nach sich zieht.
Der IV/TH hat also einen Fehler gemacht und hier greift, nach meiner Ansicht, der § 58 InsO, in dem festgelegt ist, dass das Gericht die Aufsicht über den IV/TH hat und damit dafür Sorge trägt, dass der IV/TH seinen Rechten und Pflichten nachkommt.
Daraus ergibt sich, eben für mich, die Frage, warum klagen, wenn das Gericht dafür verantwortlich ist, dass der IV/TH seine Aufgaben redlich wahrnimmt?
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Re: Gute Gerichte, schlechte Gerichte?
Sicher meine ich das ernst, mit der Ausnahme der Bezeichnung " redlich", die hätte ich mir sparen können, da zunächst davon auszugehen ist, dass der IV/TH nicht in voller Absicht irgendwelche Fehler begeht.
Es geht ja nur darum, ob der § 58 InsO überhaupt Anwendung finden sollte/könnte, wenn ein IV/TH einen Fehler gemacht hat.
Wir werden das hier so oder so nicht klären können, welche Gesetze angewendet werden müssen wenn ein IV/TH einen Fehler gemacht hat, dafür fehlt hier, aus meiner Sicht, ein Jurist.
Interessant wäre es allerdings, wie es andersherum gehandhabt wird, wenn also der IV/TH einen Fehler zu Lasten der Gläubiger gemacht hat, aber das werden wir hier wohl niemals in Erfahrung bringen können.
Letztendlich geht es in diesem Thread ja um " gute Gerichte, schlechte Gerichte " und ich komme zu dem Fazit, dass das hiesige Gericht eher ein schlechtes Gericht ist.
Es geht ja nur darum, ob der § 58 InsO überhaupt Anwendung finden sollte/könnte, wenn ein IV/TH einen Fehler gemacht hat.
Wir werden das hier so oder so nicht klären können, welche Gesetze angewendet werden müssen wenn ein IV/TH einen Fehler gemacht hat, dafür fehlt hier, aus meiner Sicht, ein Jurist.
Interessant wäre es allerdings, wie es andersherum gehandhabt wird, wenn also der IV/TH einen Fehler zu Lasten der Gläubiger gemacht hat, aber das werden wir hier wohl niemals in Erfahrung bringen können.
Letztendlich geht es in diesem Thread ja um " gute Gerichte, schlechte Gerichte " und ich komme zu dem Fazit, dass das hiesige Gericht eher ein schlechtes Gericht ist.
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