Moin,
mittlerweile sind nun über 500 Euro ausgekehrt.
Ich würde gerne einen Antrag stellen um die Chance zu haben, das Geld wiederzubekommen.
Hat jemand schon mal so einen Antrag gestellt?
Wie ausführlich muss der sein? Reiche ich meine Kontoauszüge mit ein? Gibt es irgendwo ein Musterformular oder schreibe ich das ganz normal wie einen Brief?
Wie lange könnte sowas dauern?
Meine Bescheinigung um den Sockelbetrag zu erhöhen habe ich und gebe diese heute nach der Arbeit bei der Bank ab. Das wird dann wahrscheinlich erst ab heute gelten oder?
Ein Konto für den Unterhaltsvorschuss meiner Tochter eröffnen wir heute.
Liebe Grüße
Jess
Antrag Amtsgericht für Auszahlung
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Re: Antrag Amtsgericht für Auszahlung
Hi Levya83,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Antrag Amtsgericht für Auszahlung" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Antrag Amtsgericht für Auszahlung" geschaut?
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Re: Antrag Amtsgericht für Auszahlung
Ich bin mir nicht sicher, was Du meinst - vielleicht so was hier:
https://www.justiz.bayern.de/media/imag ... etrags.pdf
Lies es Dir mal genau durch, vielleicht kannst Du es auf Deine Situation anpassen ?
Da geht es ja um 'normale' Kontopfändungen
und bei Dir geht es ja um ggf. NOCH (oder eben NICHT) pfändbare Beträge auf dem Konto,
NACHDEM der Arbeitgeber den pfändbaren Teil des Lohns/Gehalts bereits an den Insolvenzverwalter abgeführt hat - war das so richtig ?
Viel Glück!
https://www.justiz.bayern.de/media/imag ... etrags.pdf
Lies es Dir mal genau durch, vielleicht kannst Du es auf Deine Situation anpassen ?
Da geht es ja um 'normale' Kontopfändungen
und bei Dir geht es ja um ggf. NOCH (oder eben NICHT) pfändbare Beträge auf dem Konto,
NACHDEM der Arbeitgeber den pfändbaren Teil des Lohns/Gehalts bereits an den Insolvenzverwalter abgeführt hat - war das so richtig ?
Viel Glück!
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Re: Antrag Amtsgericht für Auszahlung
Ja genau, der pfändbare Teil ist von meinem Gehalt schon abgegangen.
Ich war heute nochmal bei der Bank und habe da mit einem netten Mitarbeiter gesprochen. Er meinte auch das Zahlungen wie Unterhalt oder Pflegegeld nicht einbehalten werden dürfen und ich solle mal einen Antrag auf Freigabe stellen.
Ich habe ihm dann gesagt das mein IV das schon getan hat. Er hat dann nachgesehen und es sind wirklich 2 Schreiben bei der Bank hinterlegt in denen mein IV angibt das alle Zahlungen von der Pflegekasse und Unterhaltsvorschusskasse freizugeben sind.
Trotzdem gibt die Bank es nicht frei. Er wollte das nun nochmal an die Pfändungsabteilung weiterleiten. Entweder würden sie dies nun freigeben oder weiter einbehalten und sie müssten das dann aber auch begründen.
Bin gespannt ob ich mit dem Geld nun rechnen kann oder nicht.
Verstehe nicht wenn da diese offiziellen Schreiben vom IV eingereicht wurden, warum die Bank sich trotzdem quer stellt
Ich war heute nochmal bei der Bank und habe da mit einem netten Mitarbeiter gesprochen. Er meinte auch das Zahlungen wie Unterhalt oder Pflegegeld nicht einbehalten werden dürfen und ich solle mal einen Antrag auf Freigabe stellen.
Ich habe ihm dann gesagt das mein IV das schon getan hat. Er hat dann nachgesehen und es sind wirklich 2 Schreiben bei der Bank hinterlegt in denen mein IV angibt das alle Zahlungen von der Pflegekasse und Unterhaltsvorschusskasse freizugeben sind.
Trotzdem gibt die Bank es nicht frei. Er wollte das nun nochmal an die Pfändungsabteilung weiterleiten. Entweder würden sie dies nun freigeben oder weiter einbehalten und sie müssten das dann aber auch begründen.
Bin gespannt ob ich mit dem Geld nun rechnen kann oder nicht.
Verstehe nicht wenn da diese offiziellen Schreiben vom IV eingereicht wurden, warum die Bank sich trotzdem quer stellt
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Re: Antrag Amtsgericht für Auszahlung
Hast Du noch Alt-Pfändungen auf dem Konto von vor der Inso-Eröffnung ?
Dann hängst es vielleicht damit zusammen ?
D.h. "öffentlich-rechtliche Verstrickung".
Na, mal sehen, was die Bank Dir antwortet.
Dann hängst es vielleicht damit zusammen ?
D.h. "öffentlich-rechtliche Verstrickung".
Na, mal sehen, was die Bank Dir antwortet.
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Re: Antrag Amtsgericht für Auszahlung
Wenn der ansich unpfändbare Betrag aus dem Arbeitseinkommen höher als der Sockelfreibetrag auf dem Konto ist, müssen Sie in jedem Fall einen Antrag beim Inso bzw. Vollstreckungsgericht stellen. Das ist leider so (§ 906 ZPO)
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Re: Antrag Amtsgericht für Auszahlung
Guten Morgen,
meine Bank stellt sich weiterhin quer. Traurig wie man bei denen behandelt wird.
Ich habe nun einen Antrag fertig gemacht. Habe den nun geschrieben quasi wie eine Bewerbung mit Aktenzeichen,
Gehaltsabrechnung, Kontoauszüge, Bescheid über Unterhaltsvorschuss und Pflegegeld.
Hat jemand Erfahrung wie lange so etwas braucht mit der Bearbeitung?
Liebe Grüße und schönen Wochenstart
meine Bank stellt sich weiterhin quer. Traurig wie man bei denen behandelt wird.
Ich habe nun einen Antrag fertig gemacht. Habe den nun geschrieben quasi wie eine Bewerbung mit Aktenzeichen,
Gehaltsabrechnung, Kontoauszüge, Bescheid über Unterhaltsvorschuss und Pflegegeld.
Hat jemand Erfahrung wie lange so etwas braucht mit der Bearbeitung?
Liebe Grüße und schönen Wochenstart
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