P-Konto „Überschuss“
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P-Konto „Überschuss“
Hallo,
ich habe nach meiner Selbständigkeit Regelinsolvenz angemeldet und bin inzwischen wieder „normaler“ Arbeitnehmer. Das Insolvenzverfahren wurde vor 5 Monaten eröffnet.
Mein neues und einziges Giro-Konto ist ein P-Konto mit einem Freibetrag in Höhe von 2.398,42 €. Monatlich geht mein Gehalt in Höhe von 2.495,62 € ein. Abgezogen vom Lohn ist schon eine monatliche Lohnpfändung. Mit Pfändungen von meinem Konto rechne ich daher eigentlich nicht mehr.
Der Freibetrag entspricht ja dem Betrag über den ich monatlich verfügen kann. Da dieser Betrag geringer ist als der Lohn-Zahlungseingang, spare ich jetzt jeden Monat zwangsweise die Differenz an. Wie komme ich an dieses Geld? Meine Bank schreibt mir auf meine Nachfrage wörtlich: „Da die Geldeingänge in den letzten Monaten höher waren als der Freibetrag , wird das Guthaben sicher gestellt. Entnehmen Sie bitte jeden Monat das verfügbare Guthaben, da dieses nicht angesammelt werden darf.“
Wie gesagt, wird nichts gepfändet; laut Kontoauszug ist alles Geld da. Ich kann es mir aber auch nicht auszahlen lassen, da ich laut Bank meine Verfügbarkeit überschreiten würde…
Kann mir jemand erklären, was ich zu tun habe?? Vielen Dank!
ich habe nach meiner Selbständigkeit Regelinsolvenz angemeldet und bin inzwischen wieder „normaler“ Arbeitnehmer. Das Insolvenzverfahren wurde vor 5 Monaten eröffnet.
Mein neues und einziges Giro-Konto ist ein P-Konto mit einem Freibetrag in Höhe von 2.398,42 €. Monatlich geht mein Gehalt in Höhe von 2.495,62 € ein. Abgezogen vom Lohn ist schon eine monatliche Lohnpfändung. Mit Pfändungen von meinem Konto rechne ich daher eigentlich nicht mehr.
Der Freibetrag entspricht ja dem Betrag über den ich monatlich verfügen kann. Da dieser Betrag geringer ist als der Lohn-Zahlungseingang, spare ich jetzt jeden Monat zwangsweise die Differenz an. Wie komme ich an dieses Geld? Meine Bank schreibt mir auf meine Nachfrage wörtlich: „Da die Geldeingänge in den letzten Monaten höher waren als der Freibetrag , wird das Guthaben sicher gestellt. Entnehmen Sie bitte jeden Monat das verfügbare Guthaben, da dieses nicht angesammelt werden darf.“
Wie gesagt, wird nichts gepfändet; laut Kontoauszug ist alles Geld da. Ich kann es mir aber auch nicht auszahlen lassen, da ich laut Bank meine Verfügbarkeit überschreiten würde…
Kann mir jemand erklären, was ich zu tun habe?? Vielen Dank!
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Re: P-Konto „Überschuss“
Du musst bei deinem für deine Insolvenz zuständigen Amtsgericht einen Antrag nach Paragraf 850k Abs. 4 ZPO stellen und dort genau diesen Sachverhalt darlegen. In meinem Fall wurde der Insolvenzverwalter vom Gericht um Stellungnahme gebeten, dieser hat zugestimmt und anschließend erhielt ich den entsprechenden Beschluss vom Gericht. Diesen dann an die Bank schicken. Fertig
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Re: P-Konto „Überschuss“
Vielen Dank für die Erläuterung.
Ich habe mal entsprechend gegoogelt und gesehen, dass das inzwischen nach § 906 Abs. 2 ZPO geregelt wird. Ein entsprechendes Formular habe ich auf der Seite des Amtsgerichtes auch gefunden. Dazu habe ich jetzt noch ein, zwei Fragen:
Ich kann ja die dauerhafte Freigabe beantragen - die gilt aber wohl nicht für den „Überschuss“, den ich bisher auf meinem Konto angesammelt habe?
Kann/muss ich für diesen Überschuss einen weiteren/anderen Antrag stellen?
Danke schonmal für Hilfe!
Ich habe mal entsprechend gegoogelt und gesehen, dass das inzwischen nach § 906 Abs. 2 ZPO geregelt wird. Ein entsprechendes Formular habe ich auf der Seite des Amtsgerichtes auch gefunden. Dazu habe ich jetzt noch ein, zwei Fragen:
Ich kann ja die dauerhafte Freigabe beantragen - die gilt aber wohl nicht für den „Überschuss“, den ich bisher auf meinem Konto angesammelt habe?
Kann/muss ich für diesen Überschuss einen weiteren/anderen Antrag stellen?
Danke schonmal für Hilfe!
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Re: P-Konto „Überschuss“
kann "man" versuchen - mE sind die Aussichten etwa Null - weil für die Vergangenheit nichts beschlossen oder freigegeben wird
ein paar Gerichte meinen aber, dass das geht, wenn die Zwangsvollstreckung/Pfändung noch nicht abgeschlossen ist, der IV also das Geld noch nicht erhalten hat
das GANZE ist etwas diffus und spannend, denn einige Klugdenker meinen, dass der IV so mehr bekommt, als er zu bekommen habe und daher bereichert sei und rausgeben müsste
Nach meiner Beurteilung bist Du zu spät mit dem Thema ...
ein paar Gerichte meinen aber, dass das geht, wenn die Zwangsvollstreckung/Pfändung noch nicht abgeschlossen ist, der IV also das Geld noch nicht erhalten hat
das GANZE ist etwas diffus und spannend, denn einige Klugdenker meinen, dass der IV so mehr bekommt, als er zu bekommen habe und daher bereichert sei und rausgeben müsste
Nach meiner Beurteilung bist Du zu spät mit dem Thema ...
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Re: P-Konto „Überschuss“
Rückwirkend wird es wohl nichts mehr geben:
Pfändungsschutz kann ein entsprechender Antrag erst ab Antragstellung entfalten.
AG Norderstedt, Beschl. v. 02.08.2017 – 66 IN 119/10, BeckRS 2017, 125920
Der Antrag hatte Erfolg, jedoch erst mit Wirkung ab Antragstellung
BGH, Beschluss vom 22. 10. 2009 - IX ZB 249/08
Pfändungsschutz kann ein entsprechender Antrag erst ab Antragstellung entfalten.
AG Norderstedt, Beschl. v. 02.08.2017 – 66 IN 119/10, BeckRS 2017, 125920
Der Antrag hatte Erfolg, jedoch erst mit Wirkung ab Antragstellung
BGH, Beschluss vom 22. 10. 2009 - IX ZB 249/08
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Re: P-Konto „Überschuss“
ab Beitrag #7 äußern sich Rechtspfleger u.a. zu der Frage, ob und wie da für die Vergangenheit etwas zu beschließen ist
https://www.rechtspflegerforum.de/showt ... l%C3%BCsse
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- Registriert: 23. Feb 2019, 07:29
Re: P-Konto „Überschuss“
zB dies hier:
https://www.verbraucherzentrale.nrw/sit ... betrag.pdf
s dazu auch dies hier:
https://aglu.justiz.rlp.de/fileadmin/ju ... 12.21_.pdf
oder dies hier:
https://www.justiz.bayern.de/media/imag ... etrags.pdf
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Re: P-Konto „Überschuss“
Aber was passiert denn mit dem Überschuss? Bleibt der da liegen bis zum Sankt-Nimmerleinstag? Ich sehe das Geld ja…
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Re: P-Konto „Überschuss“
Um solchen Sachen Dauerhaft aus dem Weg zu gehen, wäre es statthaft, mir mein Gehalt in Bar auszahlen zu lassen? Mein Arbeitgeber macht mit und die Lohnpfändung wird natürlich auch ordnungsgemäß abgeführt…
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