P-Konto „Überschuss“
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Re: P-Konto „Überschuss“
Guten Abend.ich denke ich bin hier richtig.Die Quellenfreigabe für das Arbeitseinkommen liegt noch immer bei Gericht. Ich habe mtl.ca 600 Euro die über dem Freibetrag liegen und dann am 1.des nächsten Monats zur Verfügung stehen.
Meine Frage ist darf ich Geld auf mein P Konto einzahlen?
Mein Arbeitgeber zahlt diesen Monat am 15.den Restlohn für Februar an alle Arbeitnehmer in bar aus. Aus welchen Gründen auch immer. Der pfändbare Anteil wird an den Insoverwalter überwiesen.
Darf ich das Geld auf mein P Konto einzahlen? Denn es muss ja Geld für die mtl Abbuchungen auf dem Konto sein.Ich denke der Bank ist egal woher der Geldeingang stammt liege ich da richtig? Ich würde natürlich den Insoverwalter darüber informieren.
Ein angenehmes Wochenende.
LG aus Leipzig itak65
Meine Frage ist darf ich Geld auf mein P Konto einzahlen?
Mein Arbeitgeber zahlt diesen Monat am 15.den Restlohn für Februar an alle Arbeitnehmer in bar aus. Aus welchen Gründen auch immer. Der pfändbare Anteil wird an den Insoverwalter überwiesen.
Darf ich das Geld auf mein P Konto einzahlen? Denn es muss ja Geld für die mtl Abbuchungen auf dem Konto sein.Ich denke der Bank ist egal woher der Geldeingang stammt liege ich da richtig? Ich würde natürlich den Insoverwalter darüber informieren.
Ein angenehmes Wochenende.
LG aus Leipzig itak65
0