Erteilung der Restschuldbefreiung

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Witwe Bolte
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Re: Erteilung der Restschuldbefreiung

Beitrag von Witwe Bolte »

Richtig.
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Beiträge: 495
Registriert: 15. Mär 2019, 16:20

Re: Erteilung der Restschuldbefreiung

Beitrag von Graf Wadula »

Witwe Bolte hat geschrieben: 6. Jul 2022, 17:21 @INTI
und was bedeutet das ?
"Verfahren aufgehoben" (egal warum) = Wohlverhaltensphase ?
(WENN RSB-Antrag gestellt und WENN Stundungsantrag gestellt?)

Oder was ?
Das bedeutet, dass zwar die Kosten des Verfahrens (und wahrscheinlich Masseverbindlichkeiten) gedeckt sind, aber keine Masse zur Verteilung an die Gläubiger vorhanden ist. Genau, da schließt sich dann die Wohlverhaltensperiode an.
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Witwe Bolte
Guru
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Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: Erteilung der Restschuldbefreiung

Beitrag von Witwe Bolte »

DankeLGraf W.
Mam/frau ist doch beruhigt, wenn hier noch ein Profi mitliest,
und ggf. korrigiert, wenn man/frau hier Unsinn schreibt.
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