Erteilung der Restschuldbefreiung
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
-
- Guru
- Reaktionen: 173
- Beiträge: 1600
- Registriert: 23. Feb 2019, 07:29
-
- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 87
- Beiträge: 525
- Registriert: 15. Mär 2019, 16:20
Re: Erteilung der Restschuldbefreiung
Das bedeutet, dass zwar die Kosten des Verfahrens (und wahrscheinlich Masseverbindlichkeiten) gedeckt sind, aber keine Masse zur Verteilung an die Gläubiger vorhanden ist. Genau, da schließt sich dann die Wohlverhaltensperiode an.Witwe Bolte hat geschrieben: ↑6. Jul 2022, 17:21 @INTI
und was bedeutet das ?
"Verfahren aufgehoben" (egal warum) = Wohlverhaltensphase ?
(WENN RSB-Antrag gestellt und WENN Stundungsantrag gestellt?)
Oder was ?
0
-
- Guru
- Reaktionen: 173
- Beiträge: 1600
- Registriert: 23. Feb 2019, 07:29
Re: Erteilung der Restschuldbefreiung
DankeLGraf W.
Mam/frau ist doch beruhigt, wenn hier noch ein Profi mitliest,
und ggf. korrigiert, wenn man/frau hier Unsinn schreibt.
Mam/frau ist doch beruhigt, wenn hier noch ein Profi mitliest,
und ggf. korrigiert, wenn man/frau hier Unsinn schreibt.
0