Erteilung der Restschuldbefreiung

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Witwe Bolte
Guru
Reaktionen: 173
Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: Erteilung der Restschuldbefreiung

Beitrag von Witwe Bolte »

Richtig.
0
Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 87
Beiträge: 525
Registriert: 15. Mär 2019, 16:20

Re: Erteilung der Restschuldbefreiung

Beitrag von Graf Wadula »

Witwe Bolte hat geschrieben: 6. Jul 2022, 17:21 @INTI
und was bedeutet das ?
"Verfahren aufgehoben" (egal warum) = Wohlverhaltensphase ?
(WENN RSB-Antrag gestellt und WENN Stundungsantrag gestellt?)

Oder was ?
Das bedeutet, dass zwar die Kosten des Verfahrens (und wahrscheinlich Masseverbindlichkeiten) gedeckt sind, aber keine Masse zur Verteilung an die Gläubiger vorhanden ist. Genau, da schließt sich dann die Wohlverhaltensperiode an.
0
Witwe Bolte
Guru
Reaktionen: 173
Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: Erteilung der Restschuldbefreiung

Beitrag von Witwe Bolte »

DankeLGraf W.
Mam/frau ist doch beruhigt, wenn hier noch ein Profi mitliest,
und ggf. korrigiert, wenn man/frau hier Unsinn schreibt.
0
Antworten