Erteilung der Restschuldbefreiung

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Serkan55
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Erteilung der Restschuldbefreiung

Beitrag von Serkan55 »

Hallo ich habe heute ein Brief vom Amtsgericht bekommen. Bin da nich so ganz schlau draus geworden. Könnte mir da jemand helfen. Danke
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Re: Erteilung der Restschuldbefreiung

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Hi Serkan55,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Erteilung der Restschuldbefreiung" geschaut?
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Witwe Bolte
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Re: Erteilung der Restschuldbefreiung

Beitrag von Witwe Bolte »

Das Gericht schreibt Dir, wo Dein Geld bleibt:
Knapp 2.000,-€ bekommt Dein IV.

Der Beschluss ist auch hier veröffentlicht:
https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/
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tidus82
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Re: Erteilung der Restschuldbefreiung

Beitrag von tidus82 »

Das ist nur informativ für dich - da brauchst du nichts bezahlen, weil der Insolvenzverwalter das von der Insolvenzmasse entnehmen kann:
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Witwe Bolte
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Re: Erteilung der Restschuldbefreiung

Beitrag von Witwe Bolte »

Wenn aber gar nicht so viel in der Masse ist ?
Wenn ein paar Hundert Euro fehlen ?
Wer zahlt dann den Rest ?

Deine Schuldnerberatung wird mit Dir vermutlich auch einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten gestellt haben, Serkan. Guck mal bei Deinen Unterlagen.
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tidus82
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Re: Erteilung der Restschuldbefreiung

Beitrag von tidus82 »

Würde das nicht mit dabei stehen? Sorry, ich kann auch komplett daneben liegen.
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insolaner
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Re: Erteilung der Restschuldbefreiung

Beitrag von insolaner »

ich wuerde das Az. auch noch editieren...
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insolaner
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Re: Erteilung der Restschuldbefreiung

Beitrag von insolaner »

Witwe Bolte hat geschrieben: 6. Jul 2022, 06:27 Wenn aber gar nicht so viel in der Masse ist ?
Wenn ein paar Hundert Euro fehlen ?
stimmt, es fehlen mehr als 400 EUR, plus Gerichtskosten :), das Verfahren wurde mangels Masse aufgehoben...
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INTI
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Re: Erteilung der Restschuldbefreiung

Beitrag von INTI »

Das Verfahren wird mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO)!!!
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Witwe Bolte
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Re: Erteilung der Restschuldbefreiung

Beitrag von Witwe Bolte »

@INTI
und was bedeutet das ?
"Verfahren aufgehoben" (egal warum) = Wohlverhaltensphase ?
(WENN RSB-Antrag gestellt und WENN Stundungsantrag gestellt?)

Oder was ?
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Serkan55
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Re: Erteilung der Restschuldbefreiung

Beitrag von Serkan55 »

Erstmal danke für die Antworten. Also hab ich es richtig verstanden es ist nur ein Informations schreiben. Mehr brauch ich da nicht machen??
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