Erteilung der Restschuldbefreiung
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Erteilung der Restschuldbefreiung
Hallo ich habe heute ein Brief vom Amtsgericht bekommen. Bin da nich so ganz schlau draus geworden. Könnte mir da jemand helfen. Danke
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Re: Erteilung der Restschuldbefreiung
Hi Serkan55,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Erteilung der Restschuldbefreiung" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Erteilung der Restschuldbefreiung" geschaut?
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Re: Erteilung der Restschuldbefreiung
Das Gericht schreibt Dir, wo Dein Geld bleibt:
Knapp 2.000,-€ bekommt Dein IV.
Der Beschluss ist auch hier veröffentlicht:
https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/
Knapp 2.000,-€ bekommt Dein IV.
Der Beschluss ist auch hier veröffentlicht:
https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/
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Re: Erteilung der Restschuldbefreiung
Das ist nur informativ für dich - da brauchst du nichts bezahlen, weil der Insolvenzverwalter das von der Insolvenzmasse entnehmen kann:
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Re: Erteilung der Restschuldbefreiung
Wenn aber gar nicht so viel in der Masse ist ?
Wenn ein paar Hundert Euro fehlen ?
Wer zahlt dann den Rest ?
Deine Schuldnerberatung wird mit Dir vermutlich auch einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten gestellt haben, Serkan. Guck mal bei Deinen Unterlagen.
Wenn ein paar Hundert Euro fehlen ?
Wer zahlt dann den Rest ?
Deine Schuldnerberatung wird mit Dir vermutlich auch einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten gestellt haben, Serkan. Guck mal bei Deinen Unterlagen.
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Re: Erteilung der Restschuldbefreiung
Würde das nicht mit dabei stehen? Sorry, ich kann auch komplett daneben liegen.
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Re: Erteilung der Restschuldbefreiung
stimmt, es fehlen mehr als 400 EUR, plus Gerichtskosten , das Verfahren wurde mangels Masse aufgehoben...Witwe Bolte hat geschrieben: ↑6. Jul 2022, 06:27 Wenn aber gar nicht so viel in der Masse ist ?
Wenn ein paar Hundert Euro fehlen ?
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Re: Erteilung der Restschuldbefreiung
Das Verfahren wird mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO)!!!
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Re: Erteilung der Restschuldbefreiung
@INTI
und was bedeutet das ?
"Verfahren aufgehoben" (egal warum) = Wohlverhaltensphase ?
(WENN RSB-Antrag gestellt und WENN Stundungsantrag gestellt?)
Oder was ?
und was bedeutet das ?
"Verfahren aufgehoben" (egal warum) = Wohlverhaltensphase ?
(WENN RSB-Antrag gestellt und WENN Stundungsantrag gestellt?)
Oder was ?
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Re: Erteilung der Restschuldbefreiung
Erstmal danke für die Antworten. Also hab ich es richtig verstanden es ist nur ein Informations schreiben. Mehr brauch ich da nicht machen??
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