Der Weg in die Privatinsolvenz…

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Witwe Bolte
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Re: Der Weg in die Privatinsolvenz…

Beitrag von Witwe Bolte »

Gut wäre es, wenn Du wenigstens Name und Adresse von dem Ursprungsgläubiger hättest, also wo Du etwas gekauft oder geliehen hast, auch wenn Du keine Schreiben dazu hast und die konkrete Summe nicht kennst.

Am besten, Du machst eine Liste:
1. Gläubiger A, s. Anlage
2. Gläubiger B, s. Anlage
3. Gläubiger C, keine Unterlagen
usw
alles klar ?

Du könntest natürlich auch die 12 Mahngerichte in D anschreiben, wer, wann, wo einen 'Titel' (Mahnbescheid > Vollstreckungsbescheid) gegen Dich erwirkt hat, s. hier:
https://www.mahngerichte.de/

Aber keine Sorge, wenn Du nicht 'zufällig' drei Frauen vergißt, denen Du Unterhalt schuldest, dann dürfte ein fehlender Gläubiger auf Deiner Liste keine Probleme machen.
Deine Inso-Eröffnung steht dann ja im Internet:
https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/
und die 'Profigläubiger' (Banken, Inkasso, Versicherungen usw) gucken da schon regelmäßig rein und können sich dann ja bei Deinem Insolvenzverwalter melden.

Das tun übrigens aber auch viele Gläubiger nicht (sich melden), wenn der IV sie anschreibt.

Ich finde es übrigens super, dass es auch Männer wie Dich gibt, die sich um ihre Familie kümmern und die Verantwortung übernehmen (eben auch die finanzielle).
Respekt!
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Mr_F
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Re: Der Weg in die Privatinsolvenz…

Beitrag von Mr_F »

Hallo zusammen, lange ist es still gewesen. Hatte etwas zu tun. Allerdings eine erfreuliche Nachricht. Ich habe für nächste Woche einen Termin bei der Schuldnerberatung erhaschen können.

Die Unterlagen sind alle soweit sortiert und nochmals durchgeschaut. Soweit sollte alles vollständig sein. - Ist irgendwie etwas Papierkram im Ordner….

Gott sei Dank lebe ich mit meiner Frau und den einzigen Kindern die ich habe zusammen und habe somit keine Unterhaltsschulden :).

Was passiert eigentlich, wenn sich die Gläubiger bei Insolvenzbekanntmachung oder auf Anschreiben des Verwalters nicht reagieren? - Hat das irgendeinen Nachteil, wie zum Beispiel einen verlängerten Prozess?

Irgendwann muss der Stein mal ins rollen kommen, man kann’s nicht ewig vor sich hinschieben……
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tidus82
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Re: Der Weg in die Privatinsolvenz…

Beitrag von tidus82 »

Nein, das hat überhaupt keinen Nachteil - im Gegenteil, sogar den Vorteil für dich, dass er gar nichts von der Masse bekommt und dieser Gläubiger am Ende trotzdem Restschuldbefreit wird.
Und da er nicht am Verfahren teilnimmt hat er auch keine Möglichkeit einen Widerspruch oder irgendwas vorzubringen.

Aaaaaaber - das bedeutet nicht, dass du irgendwelche Gläubiger absichtlich verschweigen solltest.
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Bernd111
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Re: Der Weg in die Privatinsolvenz…

Beitrag von Bernd111 »

Auch ich kann Dich nur ermutigen zu diesem Schritt, der Dir und deiner Familie einen finanziellen Neuanfang verspricht. So war es bei mir auch. Mir fiel eine riesen Last von den Schulten bei Insolvenzeröffnung. Wenn ich nichts überlesen habe, dann hast Du hier nichts von eventuellen, bestehenden Pfändungen und vom Pfändungsschutzkonto (P-Konto) erzählt. Hast Du bereits Erfahrungen mit diesen beiden Themen gemacht?
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Mr_F
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Re: Der Weg in die Privatinsolvenz…

Beitrag von Mr_F »

Hallo zusammen,

Ich danke vielmals für eure Zusprüche. Ich habe nicht vor, absichtlich Gläubiger zu verschweigen, jedoch weiß ich nicht, ob ich wirklich alles beisammen habe, was Gläubiger betrifft. Natürlich könnte ich alle Mahngerichte anschreiben, sowie alle Auskunfteien, bzw von diesen Auskünfte anfordern. Die Datenkopie der Schufa habe ich bereits vorliegen, fehlen noch 2 (Creditreform Boniversum, der andere Name fällt mir gerade nicht ein). :D

Oha @Bernd111 du hast Recht, ist mir bislang noch gar nicht so wirklich aufgefallen, ich versuche aber dennoch hier auch etwas Licht ins dunkle zu bringen.

Ich weiß, dass eine Lohnpfändung beim AG liegt, sehe ich jeden Monat auf meiner Abrechnung. (Wird natürlich nicht bedient, da zu wenig Verdienst). Bei der Bank erkundige ich mich am Montag mal direkt. P-Konto ist seit 2017 eingerichtet, laut Schufa Datenkopie (müsste auch in etwa hinhauen).

Zum P-Konto habe ich gelesen, dass dieses nach Insolvenzeröffnung und mit Beginn der Wohlverhaltensperiode wieder umgewandelt werden kann, ist das korrekt? - Würden mir Nachteile entstehen?

Schönes Wochenende allerseits.
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tidus82
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Re: Der Weg in die Privatinsolvenz…

Beitrag von tidus82 »

Wenn das P-Konto zu 100% frei von Pfändungen ist kannst du das ab der WVP wieder zurück umwandeln lassen.
Nachteile entstehen dir nur wenn du noch Pfändungen drauf hast - nämlich Geld weg :D
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Bernd111
Wissender
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Re: Der Weg in die Privatinsolvenz…

Beitrag von Bernd111 »

Mr_F hat geschrieben: 22. Jul 2022, 18:05 Zum P-Konto habe ich gelesen, dass dieses nach Insolvenzeröffnung und mit Beginn der Wohlverhaltensperiode wieder umgewandelt werden kann, ist das korrekt? - Würden mir Nachteile entstehen?

Schönes Wochenende allerseits.
Grundsätzlich wirkt die Nachricht einer Insolvenzeröffnung bei einer Bank ERSTMAL wie eine einkommende Pfändung. Im Prinzip könntest Du also zeitnah nach Insolvenzeröffnung dein Konto wieder umwandeln lassen. Ich persönlich habe mit meinem P-Konto keinerlei Nachteile und behalte es auch bis auf Weiteres. Habe nämlich die Erfahrung gemacht, dass meine Bank schneller handeln kann als ich und ohne mein P-Konto hätte ich erstmal für ein paar Wochen kein Geld gehabt. Bei mir war es so, dass mein IV mir nach Insolvenzeröffnung die Notwendigkeit eines P-Kontos absprach, meine Bank jedoch ganz offensichtlich erst nach 11 Monaten nach meiner Insolvenzeröffnung Notiz von eben jener genommen hat und erstmal mein restliches Monatsguthaben gesperrt hat obwohl es Gehalt war, welches durch Pfändung beim Arbeitgeber mir zustand. Hier musste ich erst einen entsprechenden Gerichtsbeschluss erwirken. Wie gut, dass ich nicht auf meinen IV gehört hatte und das P-Konto behielt sonst hätte ich in diesen Wochen gar kein Geld gehabt. Also, lange Rede kurzer Sinn... ich persönlich würde jedem dazu raten, das P-Konto längere Zeit zu behalten. So lang, bis "alles überwunden ist".
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Mr_F
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Re: Der Weg in die Privatinsolvenz…

Beitrag von Mr_F »

Guten Tag,
Ich hoffe ihr seid alle gut in die neue Woche gestartet, bald steht der Termin an.

Bislang gab‘s mit meinem P-Konto keine Probleme, habe allerdings vergessen, meinen Bankberater heute anzurufen, mache ich morgen früh :D

Mich plagt allerdings ein ziemlich großes Thema, worauf meine Eltern mich am Wochenende gebracht haben und ich die ganze Zeit drüber nachdenke.. Ich habe ja relativ am Anfang meines Threads erwähnt, dass ich ein relativ altes Auto besitze. - Da das 3 Kind im Anmarsch ist, wird’s definitiv zu klein. - Meine Eltern hatten die Idee, da ich ja keinen Kredit bekomme, wegen SCHUFA und Ausbildung (Zeitvertrag), mir ein auch etwas älteres größeres Auto vorzufinanzieren, was ich dann bei meinen Eltern monatlich abzahle. So gesehen, also ein „Privatkredit“. - Gefunden haben wir schon was, müssen wir uns morgen anschauen.

Der steht preislich so bei 5000€, mit Verhandlung sind bestimmt auch 4500€ drin. Wie würde sich das verhalten, wenn meine Eltern das Auto vorfinanzieren und ich dann monatlich Summe „X“ an meine Eltern zahle, Zulassung und Versicherung würde auf mich erfolgen. Brief würde bis vollständiger Bezahlung bei meinen Eltern verbleiben, nicht weil sie es so wollen, sondern ich….

Könnte das Fahrzeug in irgendeiner Art und weise von irgendwem gepfändet werden?

Vielleicht ist ja jemand dementsprechend bewandert und kann etwas dazu sagen, sonst kann ich auch warten, bis der Termin am Donnerstag ist. :)

Ich wünsche einen schönen Wochenstart ! :)
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tidus82
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Re: Der Weg in die Privatinsolvenz…

Beitrag von tidus82 »

Du kannst in der Insolvenz nicht einfach so deine Eltern abzahlen - die sind genauso Gläubiger wie die anderen Gläubiger auch und müssen entsprechend gleich behandelt werden. Es sei denn du bezahlst sie aus dem Unpfändbaren. Da sie jedoch Gläubiger sind solltest du sie ggf. Bar bedienen, denn sonst kommen ziemlich sicher komische Fragen von dem Insolvenzverwalter.
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imker
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Re: Der Weg in die Privatinsolvenz…

Beitrag von imker »

lass dier Mutter des dritten Kindes den Darlehensvertrag mit Deinen Elten machen - aber wer kauft das Auto und wann wird diese Person Eigentümer - darüber muss "man" sich Gedanken machen und schlank vorfinanzieren - kennt die Inso nicht

und der Insolvenzverwalter wird fragen, warum Kfz-Steuern als Halter geschuldet werden - es gibt ja vielleicht doch Verwalter, die so etwas für eine Schenkung der Steuer an die Mutter/Eltern halten und etwas quer daherherkommen
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