Hallo,
ich muss morgen die Vermögensauskunft abgeben,habe schon ein bisschen Panik davor. Ich habe 4500€ Schulden bei meinem ehemaligen Vermieter. Diese setzen sich aus 3 Monatsmieten ( Coronabedingt) und einer hohen Nebenkosten Abbrechnung zusammen. Ich bin verheiratet und habe drei Kinder (14,8 und 6 Jahre}Ich selber bin Hausfrau mein Mann geht voll arbeiten. Im ehemaligem Mietvertrag stehe nur ich. Mein Mann verdient Netto c.a 1850 € und wir bekommen noch Kindergeld und etwas Kinderzuschlag. Wir haben einen 17 Jahren alten Opel Zafira B mit knapp 200000km der Wert des Autos liegt laut mobile.de bei ungefähr 1800€, jedoch hatte ich im Januar eine Unfall und er dürfte noch etwas weniger wert sein. Ich habe jetzt Angst dass mir das Auto gepfändet wird. Ich brauche das Auto mit 3 Kindern und in einem ländlichen Gebiet,zudem muss mein Sohn für seine Therapien 1x wöchentlich in die nächstgelegene Stadt. Das Auto ist auf meine Mutter zugelassen. Die Versicherung läuft ebenfalls über meine Eltern und im Kaufvertrag ( nicht mehr vorhanden)steht mein Mann. Ich habe panische Angst vor morgen. Vielleicht kann mich jemand etwas aufklären wie das ganze von statten geht, was zu holen ist und wie es sich mit dem Auto verhält. Habe dazu auch schon etwas gegoogelt. Mein Mann hat keinen Führerschein und braucht das Auto auch nicht um zur Arbeit zu kommen,da sich seine Arbeitsstätte in unmittelbarer Nähe befindet. Ich bin also die einzige die das Auto nutzt.
Vielen Dank im vorraus und einen schönen sonnigen Tag
Vermögensauskunft KFZ
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Re: Vermögensauskunft KFZ
Moin Lisa,
Dass du das Auto mit drei Kindern auf dem Land brauchst ist nachvollziehbar. Und da es sich um ein Auto von geringen Wert handelt wird es wohl kaum gepfändet werden. Aber abgesehen davon gehört dir das Auto doch gar nicht, oder?
Dass du das Auto mit drei Kindern auf dem Land brauchst ist nachvollziehbar. Und da es sich um ein Auto von geringen Wert handelt wird es wohl kaum gepfändet werden. Aber abgesehen davon gehört dir das Auto doch gar nicht, oder?
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Re: Vermögensauskunft KFZ
Nein rein rechtlich gesehen nicht. Ich zahle ja nicht mal die Versicherungsbeiträge. Aber ich nutze es halt hauptsächlich. Ich weiß auch nicht ob ich dass so angeben muss. Wenn ich ein Fahrzeug verneine wird mein Ex Vermieter bestimmt stutzig, da er ja weiss dass ich ein Auto fahre. Nur weiß er halt nicht dass es nicht meins ist. Deswegen bin ich mir unsicher ob und inwieweit ich in der Vermögensauskunft Auskunft darüber geben muss (soll).
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Re: Vermögensauskunft KFZ
Wenn das Auto nicht dir gehört, dann ist es eben so.
Da kann dein ehemaliger Vermieter ziemlich wenig machen.
Du kannst das KFZ nicht als deins angeben, nur weil jemand anderes denkt, es würde dir gehören.
Da kann dein ehemaliger Vermieter ziemlich wenig machen.
Du kannst das KFZ nicht als deins angeben, nur weil jemand anderes denkt, es würde dir gehören.
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Re: Vermögensauskunft KFZ
1. Das Auto kann gar nicht gepfändet werden, weil es nicht Dir gehört.
2. Du darfst das Auto nicht in der Vermögensauskunft angeben, weil es nicht Dir gehört.
3. WÜRDE das Auto Dir gehören, bin ich mir einigermaßen sicher, dass es der Gerichtsvollzieher nicht pfänden würde. Du musst ja bedenken, dass er das Auto dann zu Geld machen müsste, um den Gläubiger zu befriedigen. Ein 17 Jahre altes Auto mit 200TKM und Unfallschaden kann man nicht ohne weiteres zu Geld machen.
Also: Ganz entspannt.
2. Du darfst das Auto nicht in der Vermögensauskunft angeben, weil es nicht Dir gehört.
3. WÜRDE das Auto Dir gehören, bin ich mir einigermaßen sicher, dass es der Gerichtsvollzieher nicht pfänden würde. Du musst ja bedenken, dass er das Auto dann zu Geld machen müsste, um den Gläubiger zu befriedigen. Ein 17 Jahre altes Auto mit 200TKM und Unfallschaden kann man nicht ohne weiteres zu Geld machen.
Also: Ganz entspannt.
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Re: Vermögensauskunft KFZ
Zu 2.:
Zitat aus der Vermögensauskunft: „Es sind auch geliehene, gemietete oder geleaste Gegenstände – unter Angabe der Eigentumsverhältnisse – aufzuführen.“
Also es muss definitiv angegeben werden. Dennoch sehe ich da auch kein Problem drin, weil du ja nachweisen kannst, dass es nicht deins ist.
Zitat aus der Vermögensauskunft: „Es sind auch geliehene, gemietete oder geleaste Gegenstände – unter Angabe der Eigentumsverhältnisse – aufzuführen.“
Also es muss definitiv angegeben werden. Dennoch sehe ich da auch kein Problem drin, weil du ja nachweisen kannst, dass es nicht deins ist.
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