Vermögensauskunft KFZ

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Lisa2207
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Vermögensauskunft KFZ

Beitrag von Lisa2207 »

Hallo,
ich muss morgen die Vermögensauskunft abgeben,habe schon ein bisschen Panik davor. Ich habe 4500€ Schulden bei meinem ehemaligen Vermieter. Diese setzen sich aus 3 Monatsmieten ( Coronabedingt) und einer hohen Nebenkosten Abbrechnung zusammen. Ich bin verheiratet und habe drei Kinder (14,8 und 6 Jahre}Ich selber bin Hausfrau mein Mann geht voll arbeiten. Im ehemaligem Mietvertrag stehe nur ich. Mein Mann verdient Netto c.a 1850 € und wir bekommen noch Kindergeld und etwas Kinderzuschlag. Wir haben einen 17 Jahren alten Opel Zafira B mit knapp 200000km der Wert des Autos liegt laut mobile.de bei ungefähr 1800€, jedoch hatte ich im Januar eine Unfall und er dürfte noch etwas weniger wert sein. Ich habe jetzt Angst dass mir das Auto gepfändet wird. Ich brauche das Auto mit 3 Kindern und in einem ländlichen Gebiet,zudem muss mein Sohn für seine Therapien 1x wöchentlich in die nächstgelegene Stadt. Das Auto ist auf meine Mutter zugelassen. Die Versicherung läuft ebenfalls über meine Eltern und im Kaufvertrag ( nicht mehr vorhanden)steht mein Mann. Ich habe panische Angst vor morgen. Vielleicht kann mich jemand etwas aufklären wie das ganze von statten geht, was zu holen ist und wie es sich mit dem Auto verhält. Habe dazu auch schon etwas gegoogelt. Mein Mann hat keinen Führerschein und braucht das Auto auch nicht um zur Arbeit zu kommen,da sich seine Arbeitsstätte in unmittelbarer Nähe befindet. Ich bin also die einzige die das Auto nutzt.

Vielen Dank im vorraus und einen schönen sonnigen Tag
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Re: Vermögensauskunft KFZ

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Hi Lisa2207,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Vermögensauskunft KFZ" geschaut?
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paddy000
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Re: Vermögensauskunft KFZ

Beitrag von paddy000 »

Moin Lisa,
Dass du das Auto mit drei Kindern auf dem Land brauchst ist nachvollziehbar. Und da es sich um ein Auto von geringen Wert handelt wird es wohl kaum gepfändet werden. Aber abgesehen davon gehört dir das Auto doch gar nicht, oder?
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Lisa2207
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Registriert: 16. Jun 2022, 09:06

Re: Vermögensauskunft KFZ

Beitrag von Lisa2207 »

Nein rein rechtlich gesehen nicht. Ich zahle ja nicht mal die Versicherungsbeiträge. Aber ich nutze es halt hauptsächlich. Ich weiß auch nicht ob ich dass so angeben muss. Wenn ich ein Fahrzeug verneine wird mein Ex Vermieter bestimmt stutzig, da er ja weiss dass ich ein Auto fahre. Nur weiß er halt nicht dass es nicht meins ist. Deswegen bin ich mir unsicher ob und inwieweit ich in der Vermögensauskunft Auskunft darüber geben muss (soll).
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Nie_mehr_Schulden
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Registriert: 14. Mär 2020, 08:20

Re: Vermögensauskunft KFZ

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Wenn das Auto nicht dir gehört, dann ist es eben so.
Da kann dein ehemaliger Vermieter ziemlich wenig machen.

Du kannst das KFZ nicht als deins angeben, nur weil jemand anderes denkt, es würde dir gehören. ;-)
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Blecheimer
Wissender
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Registriert: 19. Jul 2019, 11:07

Re: Vermögensauskunft KFZ

Beitrag von Blecheimer »

1. Das Auto kann gar nicht gepfändet werden, weil es nicht Dir gehört.

2. Du darfst das Auto nicht in der Vermögensauskunft angeben, weil es nicht Dir gehört.

3. WÜRDE das Auto Dir gehören, bin ich mir einigermaßen sicher, dass es der Gerichtsvollzieher nicht pfänden würde. Du musst ja bedenken, dass er das Auto dann zu Geld machen müsste, um den Gläubiger zu befriedigen. Ein 17 Jahre altes Auto mit 200TKM und Unfallschaden kann man nicht ohne weiteres zu Geld machen.

Also: Ganz entspannt. ;)
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tidus82
Admin
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Beiträge: 1395
Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: Vermögensauskunft KFZ

Beitrag von tidus82 »

Zu 2.:
Zitat aus der Vermögensauskunft: „Es sind auch geliehene, gemietete oder geleaste Gegenstände – unter Angabe der Eigentumsverhältnisse – aufzuführen.“

Also es muss definitiv angegeben werden. Dennoch sehe ich da auch kein Problem drin, weil du ja nachweisen kannst, dass es nicht deins ist.
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