Pfändungstabelle ab Juli 2022

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imker
praktischer Schuldnerberater
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Pfändungstabelle ab Juli 2022

Beitrag von imker »

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Re: Pfändungstabelle ab Juli 2022

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Hi imker,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Pfändungstabelle ab Juli 2022" geschaut?
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tidus82
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Re: Pfändungstabelle ab Juli 2022

Beitrag von tidus82 »

Hi imker,

Vielen Dank für die Infos :) ich hab das auf der Seite von der Schuldner Community unter https://schuldner-community.de/pfaendungstabelle auch angepasst.

Gibt es schon Infos zu den P-Konto-Freibeträgen?
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: Pfändungstabelle ab Juli 2022

Beitrag von imker »

Die Beträge wurden um über 6% angehoben! Ab 01.07.2022 gilt:

Der unpfändbare Betrag nach § 850c ZPO für einen Schuldner ohne Unterhaltspflichten steigt von aktuell 1.252,64 Euro auf 1.330,16 Euro.
Der Erhöhungsbetrag für die erste Unterhaltspflicht steigt von 471,44 Euro auf 500,62 Euro.
Für die zweite bis fünfte Unterhaltspflicht steigt der Erhöhungsbeitrag von 262,65 Euro auf 278,90 Euro.
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tidus82
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Re: Pfändungstabelle ab Juli 2022

Beitrag von tidus82 »

Blumigen Dank!
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tidus82
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Re: Pfändungstabelle ab Juli 2022

Beitrag von tidus82 »

Die P-Konto-Übersicht ist jetzt auch auf https://schuldner-community.de/pfaendun ... e-p-konto/ auf den aktuellsten Stand gebracht :)
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mucel
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Re: Pfändungstabelle ab Juli 2022

Beitrag von mucel »

Hi Tidus,
wenn du mal Zeit hast, solltest du das hier https://schuldner-community.de/pfaendun ... to/#sparen einmal überarbeiten. Die Möglichkeiten zum Ansparen sind mittlerweile um ein Vielfaches verbessert worden.

https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... konto-5959

Hier Nr. 12
https://www.bmj.de/DE/Themen/FinanzenUn ... konto.html

Wobei es durch die Verlängerung der Fristen für „Laien“ jetzt nicht unbedingt leichter geworden ist, den Überblick zu behalten. Eigentlich sind die Banken (ZPO §908 Absatz 2) dazu verpflichtet, hier die Kunden laufend zu unterrichten. Ob und wie sie das machen, weiss ich allerdings nicht.
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tidus82
Admin
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Re: Pfändungstabelle ab Juli 2022

Beitrag von tidus82 »

Du hast absolut recht mucel, danke für den Hinweis - ich schreib da am Wochenende mal etwas :)
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Kuramarotini
Mitglied
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Registriert: 24. Mär 2022, 21:18

Re: Pfändungstabelle ab Juli 2022

Beitrag von Kuramarotini »

Muss ich die Erhöhung bei Gericht oder der Schuldnerberatung beantragen oder rechnet die Bank ab Juli automatisch mit den erhöhten Beträgen?
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insolaner
Allwissender
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Re: Pfändungstabelle ab Juli 2022

Beitrag von insolaner »

hast Du bisher "mehr als normal" vom Gericht freigegeben, oder "Listenpreis"? Letzterer erhöht sich automatisch, ersterer ist eine gute Frage, ich denke den muss man dann erneuern lassen (Differenzbetrag wird ja vmtl. auch steigen).
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: Pfändungstabelle ab Juli 2022

Beitrag von imker »

ohne Gewähr:

Automatisch werden die neuen Pfändungsbeträge bei einer Pfändung des Gehaltes beim Arbeitgeber berücksichtigt.

Beim Freibetrag auf dem P-Konto ist das etwas anders.

Dort ändert sich automatisch der Freibetrag für „alleinstehende“ Personen ohne Unterhaltspflichten. Alle anderen Freibeträge wurden und werden nur mit einer Bescheinigung berücksichtigt. Die bis Juni 2022 vorgelegte Bescheinigung kann nur die alten Beträge bescheinigen oder bescheinigt haben - und die bleiben dann bis zur Vorlage einer neuen Bescheinigung „in Stein“ gemeißelt. Die Bank darf inzwischen nach einer Zeit von im Regelfall 24 Monaten neue Bescheinigungen verlangen … legt man die nicht vor, dann wird nur noch der Betrag für Alleinstehende berücksichtigt.
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