Pfändungstabelle ab Juli 2022
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Re: Pfändungstabelle ab Juli 2022
Hi imker,
Vielen Dank für die Infos ich hab das auf der Seite von der Schuldner Community unter https://schuldner-community.de/pfaendungstabelle auch angepasst.
Gibt es schon Infos zu den P-Konto-Freibeträgen?
Vielen Dank für die Infos ich hab das auf der Seite von der Schuldner Community unter https://schuldner-community.de/pfaendungstabelle auch angepasst.
Gibt es schon Infos zu den P-Konto-Freibeträgen?
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Re: Pfändungstabelle ab Juli 2022
Die Beträge wurden um über 6% angehoben! Ab 01.07.2022 gilt:
Der unpfändbare Betrag nach § 850c ZPO für einen Schuldner ohne Unterhaltspflichten steigt von aktuell 1.252,64 Euro auf 1.330,16 Euro.
Der Erhöhungsbetrag für die erste Unterhaltspflicht steigt von 471,44 Euro auf 500,62 Euro.
Für die zweite bis fünfte Unterhaltspflicht steigt der Erhöhungsbeitrag von 262,65 Euro auf 278,90 Euro.
Der unpfändbare Betrag nach § 850c ZPO für einen Schuldner ohne Unterhaltspflichten steigt von aktuell 1.252,64 Euro auf 1.330,16 Euro.
Der Erhöhungsbetrag für die erste Unterhaltspflicht steigt von 471,44 Euro auf 500,62 Euro.
Für die zweite bis fünfte Unterhaltspflicht steigt der Erhöhungsbeitrag von 262,65 Euro auf 278,90 Euro.
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Re: Pfändungstabelle ab Juli 2022
Die P-Konto-Übersicht ist jetzt auch auf https://schuldner-community.de/pfaendun ... e-p-konto/ auf den aktuellsten Stand gebracht
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Re: Pfändungstabelle ab Juli 2022
Hi Tidus,
wenn du mal Zeit hast, solltest du das hier https://schuldner-community.de/pfaendun ... to/#sparen einmal überarbeiten. Die Möglichkeiten zum Ansparen sind mittlerweile um ein Vielfaches verbessert worden.
https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... konto-5959
Hier Nr. 12
https://www.bmj.de/DE/Themen/FinanzenUn ... konto.html
Wobei es durch die Verlängerung der Fristen für „Laien“ jetzt nicht unbedingt leichter geworden ist, den Überblick zu behalten. Eigentlich sind die Banken (ZPO §908 Absatz 2) dazu verpflichtet, hier die Kunden laufend zu unterrichten. Ob und wie sie das machen, weiss ich allerdings nicht.
wenn du mal Zeit hast, solltest du das hier https://schuldner-community.de/pfaendun ... to/#sparen einmal überarbeiten. Die Möglichkeiten zum Ansparen sind mittlerweile um ein Vielfaches verbessert worden.
https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... konto-5959
Hier Nr. 12
https://www.bmj.de/DE/Themen/FinanzenUn ... konto.html
Wobei es durch die Verlängerung der Fristen für „Laien“ jetzt nicht unbedingt leichter geworden ist, den Überblick zu behalten. Eigentlich sind die Banken (ZPO §908 Absatz 2) dazu verpflichtet, hier die Kunden laufend zu unterrichten. Ob und wie sie das machen, weiss ich allerdings nicht.
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Re: Pfändungstabelle ab Juli 2022
Du hast absolut recht mucel, danke für den Hinweis - ich schreib da am Wochenende mal etwas
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Re: Pfändungstabelle ab Juli 2022
Muss ich die Erhöhung bei Gericht oder der Schuldnerberatung beantragen oder rechnet die Bank ab Juli automatisch mit den erhöhten Beträgen?
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Re: Pfändungstabelle ab Juli 2022
hast Du bisher "mehr als normal" vom Gericht freigegeben, oder "Listenpreis"? Letzterer erhöht sich automatisch, ersterer ist eine gute Frage, ich denke den muss man dann erneuern lassen (Differenzbetrag wird ja vmtl. auch steigen).
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Re: Pfändungstabelle ab Juli 2022
ohne Gewähr:
Automatisch werden die neuen Pfändungsbeträge bei einer Pfändung des Gehaltes beim Arbeitgeber berücksichtigt.
Beim Freibetrag auf dem P-Konto ist das etwas anders.
Dort ändert sich automatisch der Freibetrag für „alleinstehende“ Personen ohne Unterhaltspflichten. Alle anderen Freibeträge wurden und werden nur mit einer Bescheinigung berücksichtigt. Die bis Juni 2022 vorgelegte Bescheinigung kann nur die alten Beträge bescheinigen oder bescheinigt haben - und die bleiben dann bis zur Vorlage einer neuen Bescheinigung „in Stein“ gemeißelt. Die Bank darf inzwischen nach einer Zeit von im Regelfall 24 Monaten neue Bescheinigungen verlangen … legt man die nicht vor, dann wird nur noch der Betrag für Alleinstehende berücksichtigt.
Automatisch werden die neuen Pfändungsbeträge bei einer Pfändung des Gehaltes beim Arbeitgeber berücksichtigt.
Beim Freibetrag auf dem P-Konto ist das etwas anders.
Dort ändert sich automatisch der Freibetrag für „alleinstehende“ Personen ohne Unterhaltspflichten. Alle anderen Freibeträge wurden und werden nur mit einer Bescheinigung berücksichtigt. Die bis Juni 2022 vorgelegte Bescheinigung kann nur die alten Beträge bescheinigen oder bescheinigt haben - und die bleiben dann bis zur Vorlage einer neuen Bescheinigung „in Stein“ gemeißelt. Die Bank darf inzwischen nach einer Zeit von im Regelfall 24 Monaten neue Bescheinigungen verlangen … legt man die nicht vor, dann wird nur noch der Betrag für Alleinstehende berücksichtigt.
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