Insolvenzantrag / fortführung der Selbstständigkeit

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tidus82
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Re: Insolvenzantrag / fortführung der Selbstständigkeit

Beitrag von tidus82 »

Naja, was heißt normal?
Normal natürlich nicht - aber manch ein Insolvenzverwalter nimmt sich das halt raus. Und hat vielleicht auch Erfolg damit.

Problem ist halt: der Insolvenzling ist zur Mithilfe verpflichtet, sonst setzt er eventuell seine Restschuldbefreiung aufs Spiel. Das weiss ja auch der Verwalter, der - wenn er gemein ist - mit dieser Angst spielen „könnte“
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imker
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Re: Insolvenzantrag / fortführung der Selbstständigkeit

Beitrag von imker »

das liest sich ja einem richtigen Schlamassel...
Was hat denn dazu geführt, so einen Insolvenzantrag als natürliche Person zu stellen und bei welchem Gericht spielt das GANZE?
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rectox
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Re: Insolvenzantrag / fortführung der Selbstständigkeit

Beitrag von rectox »

Grund der Insolvenz waren die Corona Maßnahmen und in der Zeit Fehlentscheidungen von meiner Seite mit Investitionen um den stationären Handel zu retten. Dies hat aber nicht den Online Handel betroffen, dieser sollte weitergeführt werden und war auch so mit dem Verwalter bereits kommuniziert, jedoch haben die großen Online Marktplätzen nicht mitgespielt.
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Graf Wadula
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Re: Insolvenzantrag / fortführung der Selbstständigkeit

Beitrag von Graf Wadula »

Witwe Bolte hat geschrieben: 12. Jan 2022, 14:06
@Graf Wadula: Woran erkennt man einen "starken", bzw. einen "schwachen" vIV ?
Sind das zwei verschiedene Varianten gem. InsO ?
Unterschied ist, ob ein allgemeines Verfügungsverbot angeordnet wurde (also ob der Schuldner nicht mehr selbst handeln darf). Der Unterschied ist in § 22 InsO definiert (Abs. 1 = starker/ abs. 2 = schwacher)
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rectox
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Re: Insolvenzantrag / fortführung der Selbstständigkeit

Beitrag von rectox »

Guten Morgen

Bei mir wurde folgendes Beschlossen: allgemeiner Zustimmungsvorbehalt nach § 22 abs. 2.2 InsO

Wäre noch die Frage, ob der Verwalter gezwungen war die Geschäftspartner bereits jetzt über die vorläufige Insolvenzverwaltung zu informieren oder nicht, da dies bei einigen Partner zur Einstellung der Geschäftsbeziehung geführt hat.
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rectox
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Re: Insolvenzantrag / fortführung der Selbstständigkeit

Beitrag von rectox »

Mit Geschäftspartnern meinte ich die Online Marktplätze, bei denen ich keine Verbindlichkeiten nur Auszahlungen beim Verkauf von Artikel erhalte. Die Gebühren werden dort direkt abgezogen von den Plattformen.
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Graf Wadula
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Re: Insolvenzantrag / fortführung der Selbstständigkeit

Beitrag von Graf Wadula »

rectox hat geschrieben: 13. Jan 2022, 07:29 Guten Morgen

Bei mir wurde folgendes Beschlossen: allgemeiner Zustimmungsvorbehalt nach § 22 abs. 2.2 InsO

Wäre noch die Frage, ob der Verwalter gezwungen war die Geschäftspartner bereits jetzt über die vorläufige Insolvenzverwaltung zu informieren oder nicht, da dies bei einigen Partner zur Einstellung der Geschäftsbeziehung geführt hat.
Also ein sogenannter "Schwacher" Verwalter (Sie blieben Verfügungsberechtigt, nur er muss zustimmen).

Ja, das musste er machen. Zumal die Anordnung der vorläufigen Verwaltung öffentlich bekannt gemacht wurde und somit als jedem Beteiligten als bekannt gilt.
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Witwe Bolte
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Re: Insolvenzantrag / fortführung der Selbstständigkeit

Beitrag von Witwe Bolte »

Danke für Deine Aufklärung, Graf Wadula.
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