Insolvenzantrag / fortführung der Selbstständigkeit
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Insolvenzantrag / fortführung der Selbstständigkeit
Hallo Forum,
ich hätte eine Frage, da ich etwas irritiert bin.
Habe vor kurzem einen Insolvenzantrag gestellt, da durch Corona Maßnahmen meine Selbstständigkeit sehr beeinträchtigt wurde und ich nicht alle Verbindlichkeiten tilgen kann.
In dieser Selbstständigkeit habe ich noch als zweite Schiene einen Online Shop, dieser hat immer Gewinnbringend gewirtschaftet, jedoch reichen die Gewinne nicht aus.
Nachdem Antrag hat der vorläufige Verwalter die Eröffnung des vorläufigen Verfahrens beantragt und beschlossen vorerst die Tätigkeit mit dem Online Shop fortzuführen.
Durch die Fortführung sind natürlich Kosten entstanden (Wareneinkauf, Werbeausgaben etc.). Der Insolvenzverwalter hat nur einen Teil der Kosten bezahlt, den Rest meinte er wäre egal ob wir bezahlen oder nicht, dadurch sind meine Schulde gewachsen und der Insolvenzverwalter hat den gesamten Umsatz zur Sicherheit auf sein Konto überweisen lassen.
Ist dies eine gängie Praxis, da einige der Lieferanten auch in enger privaten Beziehung zu mir stehen und ich ungern bei diesen auch Schulden machen würde.
Meine jetzige Schulden betreffen nur Banken und Mietrückstände.
Vielen Dank!
ich hätte eine Frage, da ich etwas irritiert bin.
Habe vor kurzem einen Insolvenzantrag gestellt, da durch Corona Maßnahmen meine Selbstständigkeit sehr beeinträchtigt wurde und ich nicht alle Verbindlichkeiten tilgen kann.
In dieser Selbstständigkeit habe ich noch als zweite Schiene einen Online Shop, dieser hat immer Gewinnbringend gewirtschaftet, jedoch reichen die Gewinne nicht aus.
Nachdem Antrag hat der vorläufige Verwalter die Eröffnung des vorläufigen Verfahrens beantragt und beschlossen vorerst die Tätigkeit mit dem Online Shop fortzuführen.
Durch die Fortführung sind natürlich Kosten entstanden (Wareneinkauf, Werbeausgaben etc.). Der Insolvenzverwalter hat nur einen Teil der Kosten bezahlt, den Rest meinte er wäre egal ob wir bezahlen oder nicht, dadurch sind meine Schulde gewachsen und der Insolvenzverwalter hat den gesamten Umsatz zur Sicherheit auf sein Konto überweisen lassen.
Ist dies eine gängie Praxis, da einige der Lieferanten auch in enger privaten Beziehung zu mir stehen und ich ungern bei diesen auch Schulden machen würde.
Meine jetzige Schulden betreffen nur Banken und Mietrückstände.
Vielen Dank!
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- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Insolvenzantrag / fortführung der Selbstständigkeit
Hi rectox,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Insolvenzantrag / fortführung der Selbstständigkeit" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Insolvenzantrag / fortführung der Selbstständigkeit" geschaut?
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Re: Insolvenzantrag / fortführung der Selbstständigkeit
Und eine zweite Frage wäre, ob der Verwalter mich selbst bezahlen muss, da die Selbstständigkeit nun vollständig eingestellt wurde. Ich habe noch keine Arbeit gefunden, muss aber die Gewerbefläche räumen, Gegenstände verpacken und an Gutachter senden. Darf ich vom Verwalter und von dem Geld, welches er sich überwiesen hat bzw. welches zum Teil noch auf dem Konto ist für meine Lebensunterhaltskosten etwas entnehmen?
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Re: Insolvenzantrag / fortführung der Selbstständigkeit
wurde die selbstständige Tätigkeit "Onlineshop" explizit freigegeben? Dann sollte es dazu auch einen entsprechenden Beschluss vom Insolvenzgericht geben - dann hätte der IV in diesem Bereich nix mehr mitzureden. Liest sich gerade aber nicht so, zumal er auch die Einnahmen alle einkassiert hat...
Oder um es mit Hallervorden zu sagen: "Ich brauche mähr Detaiiis"
Oder um es mit Hallervorden zu sagen: "Ich brauche mähr Detaiiis"
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Re: Insolvenzantrag / fortführung der Selbstständigkeit
" ... (er) hat beschlossen ... fortzuführen ..."
Klingt nicht nach "Freigabe der selbständigen Tätigkeit" gem. InsO § 35 Abs. 2.
Und wenn er das so beschlossen hat, dass er (der vorläufige Insolvenzverwalter), den Online-Shop fortführen will, dann ist das quasi "sein" Betrieb: Er bekommt den Umsatz und er hat die Kosten zu zahlen (die NACH Deinem Inso-Antrag entstanden sind, versteht sich).
Korrekt wäre gewesen, wenn er sich irgendwie mit Dir geeinigt hätte:
"Sämtliche notwendigen Betriebsausgaben bis ... EUR/Monat können Sie ohne Rücksprache tätigen, alles, was über ... EUR geht, ist vorher mit mir abzusprechen."
So oder so ähnlich.
Nein, es ist nicht egal, ob die Forderungen Deiner Gläubiger bezahlt werden oder nicht.
Auch wenn es da "private Beziehungen" gibt.
Alle Forderungen von VOR dem Eröffnungsbeschluß des Gerichts gehören "auf die Tabelle" (also mit in die Inso) und alle Forderungen NACH dem Beschluß hast Du ggf. weiter "an der Backe".
Auch, wenn die Gläubiger sie jetzt bei Dir nicht eintreiben können (wg. Inso),
da müssen sie eben warten, bis die Inso vorbei ist.
Und "ja", der vIV müsste Dir "Unterhalt aus der Masse" gewähren,
genauer gesagt müsste das die Gläubigerversammlung (gem. § 100 InsO),
Stell einen (schriftlichen!) Antrag an ihn.
Am besten klärst Du das auch gleich mit ihm mit den Betriebskosten,
liste auf, was Du brauchst, was zu bezahlen ist - und immer schön alles schriftlich machen mit einer Kopie für Deine Akte.
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- Guru
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Re: Insolvenzantrag / fortführung der Selbstständigkeit
Das ist jetzt nicht mehr Dein Job, sondern der Deines (vorläufigen) Insolvenzverwalters
(WENN er Deine 'selbständige Tätigkeit' nicht "freigegeben" hat).
Und nochmal "nein" (Geld vom Konto holen).
Es würde mich auch sehr wundern, wenn Deine Bank Dir noch Geld von diesem Konto geben würde.
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Re: Insolvenzantrag / fortführung der Selbstständigkeit
Hier geht es anscheinend um ein vorläufiges Insolvenzverfahren, da ist noch nix eröffnet und somit gibt es auch keine Freigabe gemäß § 35 InsO.
Entweder der vorläufige Verwalter war ein "schwacher" Verwalter und alle Ihre Geschäfte standen nur unter seinem Zustimmungsvorbehalt (d.h., sie können weiter wirken, der Verwalter muss zustimmen); dann sind die ganzen Kosten bei Eröffnung grundsätzlich Insolvenzforderungen. Deshalb sollten möglichst noch vor Eröffnung diese Kosten bezahlt werden. Und das müsste eigentlich natürlich von dem Umsatz erfolgen.
Oder der Verwalter ist starker Verwalter, d.h. er führt tatsächlich den laden (was ungewöhnlich wäre). Dann wären diese Kosten aus der Masse zu zahlen.
Entweder der vorläufige Verwalter war ein "schwacher" Verwalter und alle Ihre Geschäfte standen nur unter seinem Zustimmungsvorbehalt (d.h., sie können weiter wirken, der Verwalter muss zustimmen); dann sind die ganzen Kosten bei Eröffnung grundsätzlich Insolvenzforderungen. Deshalb sollten möglichst noch vor Eröffnung diese Kosten bezahlt werden. Und das müsste eigentlich natürlich von dem Umsatz erfolgen.
Oder der Verwalter ist starker Verwalter, d.h. er führt tatsächlich den laden (was ungewöhnlich wäre). Dann wären diese Kosten aus der Masse zu zahlen.
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Re: Insolvenzantrag / fortführung der Selbstständigkeit
Vielen Dank für die Rückmeldungen!
Richtig, es ist ein vorläufiges Verfahren, jedoch wurde der Geschäftsbetrieb vor ein paar Tagen eingestellt, da einige Online Marktplätze, nach einem Schreiben vom Verwalter mit der Information über meinen Insolvenzantrag, die Partnerschaft beendet haben. Ich habe zwar diesen über die Mögliche Sperrung informiert, aber der vorläufige Verwalter wollte trotzdem die Marktplätze anschreiben. Fortführung der Selbstständigkeit ist leider nicht mehr möglich, obwohl dies das Ziel war.
Nach der Aussage vom Verwalter entscheidet er was er bezahlt und was er nicht bezahlt, bzw. mir erlaubt zu zahlen.
Leider fehlt mir hier das nötige Fach- / Rechtswissen um diesem zu erklären, dass durch ihn erst die Kosten verursacht wurden, da bei sofortiger Einstellung des Betriebes die Kosten, wie Versand etc. nicht entstanden wären.
Ich habe auch dem Verwalter versucht zu erklären, dass wenn er den Betrieb sofort eingestellt hätte ich auch sofort einen Job gesucht hätte und nicht erst im Januar, da ich dadurch erst meine Anstellung zum Febeuar gefunden habe und somit für Dezember/Januar kein Geld habe, obwohl genug Geld auf dem Konto liegt.
Richtig, es ist ein vorläufiges Verfahren, jedoch wurde der Geschäftsbetrieb vor ein paar Tagen eingestellt, da einige Online Marktplätze, nach einem Schreiben vom Verwalter mit der Information über meinen Insolvenzantrag, die Partnerschaft beendet haben. Ich habe zwar diesen über die Mögliche Sperrung informiert, aber der vorläufige Verwalter wollte trotzdem die Marktplätze anschreiben. Fortführung der Selbstständigkeit ist leider nicht mehr möglich, obwohl dies das Ziel war.
Nach der Aussage vom Verwalter entscheidet er was er bezahlt und was er nicht bezahlt, bzw. mir erlaubt zu zahlen.
Leider fehlt mir hier das nötige Fach- / Rechtswissen um diesem zu erklären, dass durch ihn erst die Kosten verursacht wurden, da bei sofortiger Einstellung des Betriebes die Kosten, wie Versand etc. nicht entstanden wären.
Ich habe auch dem Verwalter versucht zu erklären, dass wenn er den Betrieb sofort eingestellt hätte ich auch sofort einen Job gesucht hätte und nicht erst im Januar, da ich dadurch erst meine Anstellung zum Febeuar gefunden habe und somit für Dezember/Januar kein Geld habe, obwohl genug Geld auf dem Konto liegt.
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Re: Insolvenzantrag / fortführung der Selbstständigkeit
Kurz noch zur Information...
Im Wortlaut hieß es "Geschäftsbetrieb wird im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung fortgeführt".
Im Wortlaut hieß es "Geschäftsbetrieb wird im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung fortgeführt".
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- Guru
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- Registriert: 23. Feb 2019, 07:29
Re: Insolvenzantrag / fortführung der Selbstständigkeit
Merke: EIN Insolvenzverwalter (auch ein vorläufiger) ist nicht DEIN Anwalt und erst recht nicht Dein Freund.
Bestenfalls arbeiten sie korrekt. Wenn Du Glück hast.
Hast Du Pech, hast Du einen, der nur Dein Geld will und möglichst wenig Arbeit mit Dir haben will.
Deswegen ist es immer gut, sich selbst zu informieren.
@Graf Wadula: Woran erkennt man einen "starken", bzw. einen "schwachen" vIV ?
Sind das zwei verschiedene Varianten gem. InsO ?
Bestenfalls arbeiten sie korrekt. Wenn Du Glück hast.
Hast Du Pech, hast Du einen, der nur Dein Geld will und möglichst wenig Arbeit mit Dir haben will.
Deswegen ist es immer gut, sich selbst zu informieren.
@Graf Wadula: Woran erkennt man einen "starken", bzw. einen "schwachen" vIV ?
Sind das zwei verschiedene Varianten gem. InsO ?
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Re: Insolvenzantrag / fortführung der Selbstständigkeit
Eine weitere Frage wäre noch ob es normal ist, dass der Verwalter eine Frist von "3 Stunden oder bis heute Nachmittag" festsetzt um irgendwelche Unterlagen per E-Mail zu erhalten. Im Gegenzug aber meibe eigenen Anfragen mehrere Tage unbeantwortet lässt.
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