Nein.SvenColonia hat geschrieben: ↑15. Dez 2021, 06:09 ... lohnt es sich Einspruch gegen die Forderung vom Finanzamt Bochum einzureichen?
Wenn Du jetzt mit dem ASB Deinen Inso-Antrag vorbereitest, dann würde ich keine Zeit und kein Geld (auch Papier+Porto kosten) mehr für Briefe ans Finanzamt (oder sonstige Gläubiger) investieren. Wenn Du es unbedingt genau wissens willst, dann ruf die Dame vom Finanzamt nochmal an und bitte sie um einen Kontoauszug. Da sollten sämtliche Forderungen drinstehen und auch Deine Zahlungen.
Aber, wie gesagt, ich würde da nix mehr investieren.
Es sind doch alles (Alt-) Forderungen, die mit in die Inso gehen.
Schön, dass Du hier auch schreibst, dass die Angst vorm Gerichtsvollzieher oder vor dem Vollstreckungsmenschen des Hauptzollamtes unbegründet war.
Vor lauter Angst zahlen doch viele Menschen, glaube ich, auch völlig überhöhte Forderungen.
Viel Glück weiterhin!