Was soll ich tun
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Was soll ich tun
Hallo,
Ich habe schulden bei der Krankenkasse aufgrund meiner damaligen Selbstständigkeit und noch welche beim Finanzamt(welches sich seit mehr als 1 Jahr nicht gemeldet) hat. Ich hatte versucht eine Ratenzahlung bei der Krankenkasse zuerzielen welche aber vorerst abgelehnt wurde. Jetzt hat sich das Hauptzollamt bereits angemeldet. Wie kann ich diese Vollstreckung abwenden ? Die Wohnung in der ich wohne ist die meiner Freundin und alles Inventar gehört ihr, ich wollte morgen einen Termin bei der schuldnerberatung vereinbaren, herrscht dann bereits Vollstreckungsschutz ? Am liebsten würde ich einen kredit beantragen welchen ich leider nicht bekomme und diesen über min.10 Jahre tilgen.
Beste Grüße
Sven
Ich habe schulden bei der Krankenkasse aufgrund meiner damaligen Selbstständigkeit und noch welche beim Finanzamt(welches sich seit mehr als 1 Jahr nicht gemeldet) hat. Ich hatte versucht eine Ratenzahlung bei der Krankenkasse zuerzielen welche aber vorerst abgelehnt wurde. Jetzt hat sich das Hauptzollamt bereits angemeldet. Wie kann ich diese Vollstreckung abwenden ? Die Wohnung in der ich wohne ist die meiner Freundin und alles Inventar gehört ihr, ich wollte morgen einen Termin bei der schuldnerberatung vereinbaren, herrscht dann bereits Vollstreckungsschutz ? Am liebsten würde ich einen kredit beantragen welchen ich leider nicht bekomme und diesen über min.10 Jahre tilgen.
Beste Grüße
Sven
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Re: Was soll ich tun
Der Termin bei der Schuldnerberatung ist schon mal eine sehr gute Idee. Vollstreckungsschutz besteht damit jedoch nicht. Aber wenn du nichts hast, kann auch nichts gepfändet werden.
Wie hoch sind denn die Schulden (Krankenkasse und Finanzamt) insgesamt? Hast du eine realistische Chance, die in ein paar Jahren abzuzahlen?
Wie hoch sind denn die Schulden (Krankenkasse und Finanzamt) insgesamt? Hast du eine realistische Chance, die in ein paar Jahren abzuzahlen?
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Re: Was soll ich tun
Naja, es würde schon was länger dauern die Schulden zu begleichen aber ich würde es Hinbekommen. Die Schulden liegen bei ca 40000 Euro, da diese mich auf den Höchstbetrag gesetzt hatten da ich meine Unterlagen zuspät eingereicht hatte. Darf den überhaupt in einer Wohnung gepfändet werden wo ich nichtmal im Mietvertrag stehe ? Vorallem wie kann nachgewiesen werden das mir dort nichts gehört, ich möchte das eigentum meiner Freundin schützen. Und was darf gepfändet werden ? Dürfen die zb auch Möbel Pfunden?
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Re: Was soll ich tun
Mein Angebot der Krankenkasse gegenüber war es jährlich ca 5000-6000 Euro zurückzuzahlen.
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Re: Was soll ich tun
Wie hoch wären denn die KK Beiträge realistische gewesen? Hast du die Bescheide prüfen lassen? Kann man die tatsächlich nicht mehr afechten?
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Re: Was soll ich tun
Hallo, ja ich habe ein monatliches Einkommen von ca. 2500 Euro, habe allerdings au h Unterhaltszahlungen die ich leiste.
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Re: Was soll ich tun
Laut Krankenkasse habe ich zuspät reagiert, wollte halt erst die anderen Baustellen bedienen, welche jetzt auch erledigt sind. Wie hoch mein Beitrag gewesen wäre kann ich jetzt gar nicht genauso sagen. Die Krankenkasse hat nich jedenfalls auf den Höchstsatz für die Zeit gestartet. Habe morgen noch kurzfristig einen Termin bei der schuldnerberatung bekommen. Hoffe die können mir kurzfristig helfen.
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Re: Was soll ich tun
Das war ja ein beliebtes "Spielchen" von den gesetzlichen Krankenkassen, dass sie ihren hauptberuflich selbständigen Mitgliedern nach Jahresende das Formular zuschickte, worin diese ihr Jahreseinkommen mitzuteilen (und zu belegen!) hatten und wer das nicht rechtzeitig gemacht hat, der wurde in den (exorbitanten!) höchsten Tarif eingestuft. Da nützte auch kein Widerspruch etwas. Erst ab dem Zeitpunkt, ab dem der GKV der ESt-Bescheid tatsächlich vorlag, wurde der Beitrag dann wieder entsprechend angepasst.
Und wer diesen phantasierten Höchstbeitrag nicht zahlen konnte, der flog nach zwei rückständigen Beiträgen raus - und stand dann eben ohne Krankenkasse da. Und wer dann tatsächlich behandlungsbedürftig erkrankte (oder verunfallte), für den musste im Fall des Falles dann der Steuerzahler (sprich: das Sozialamt) die Behandlungskosten übernehmen.
Das gefiel dem Steurzahler aber nicht.
So änderte er die Gesetzeslage (SGB V § 5) und schuf die "freiwillige Pflichtversicherung" für hauptberuflich selbständig Tätig.
Das gefiel nun etlichen von diesen wiederum nicht, insbesondere denjenigen, die jung und gesund waren und deren selbständige Tätigkeit gerade genug für ihren eigenen Lebensunterhalt einbrachte und die sich entschieden hatten, ohne KV-Schutz zu leben. Das ging nun per Gesetz nicht mehr. Und es liefen hier reichlich Beitragsschulden auf (und dazu durften die GKV per Gesetz einen ordentlichen Zuschlag an Zinsen, Gebühren und sonstigem Kokolores aufschlagen), so dass dieser Personengruppe letztlich nur übrig blieb, ALG2 zu beantragen, damit die Jobcenter den KK-Beitrag bezahlten.
Trotzdem behielten sie oft einen Berg Schulden am Hals - aber den laufenden KK-Beitrag zahlte das Jobcenter und ein Rauswurf aus der KK war nicht mehr möglich und auch das "Ruhen der Leistungen" nicht.
Nach zahlreichen Eingaben von den betroffenen unfreiwilligen "Schuldnern", die per Gesetz in diese Schuldenfalle getrieben wurden, gab es dann schließlich für einen befristeten Zeitraum die Gesetzeslage, dass dieser Schuldenberg auf Antrag der Betroffenen von "seiner" GKV niederzuschlagen sei.
Das war aber nur für einen recht kurzen Zeitraum befristet.
Trotzdem würde ich es an Deiner Stelle mal versuchen, SvenColonia:
Stell bei Deiner GKV einen Antrag auf Niederschlagung ihrer Forderungen gegen Dich.
Und warte ab, was passiert.
Vielleicht hast Du Glück und der zuständige Mensch hat "ein Häätz am rechten Fleck" (solche Menschen soll es ja auch in Kölle geben) - und Deine "Schulden" verschwinden genauso geräuschlos, wie sie entstanden sind.
Ich wünsche es Dir - viel Glück!
Nachsatz: Funktioniert das nicht, könntest Du der KK auch erklären, dass Du im fraglichen Zeitraum gar nicht "hauptberuflich selbständig tätig" warst. Sondern gar nicht. Die Selbständigkeit ruhte. Oder nur "nebenberuflich", weil Du z.B. "hauptberuflich" auf der Suche nach einem "anständigen" sv-pflichtigen Arbeitsverhältnis warst.
Merke: Es gibt keine echte Definition für "hauptberuflich selbständig tätig" . manche KK denkt sich zwar was Schönes (oder weniger schönes) dazu aus ... aber wie schrieb schon ein (Kölner?) Richter am Sozialgericht ins Urteil gegen eine GKV: "Nicht allein deshalb, weil eine GKV etwas in Ihre Satzung schreibt, entspricht das der Rechts- und Gesetzeslage ... "
Und wer diesen phantasierten Höchstbeitrag nicht zahlen konnte, der flog nach zwei rückständigen Beiträgen raus - und stand dann eben ohne Krankenkasse da. Und wer dann tatsächlich behandlungsbedürftig erkrankte (oder verunfallte), für den musste im Fall des Falles dann der Steuerzahler (sprich: das Sozialamt) die Behandlungskosten übernehmen.
Das gefiel dem Steurzahler aber nicht.
So änderte er die Gesetzeslage (SGB V § 5) und schuf die "freiwillige Pflichtversicherung" für hauptberuflich selbständig Tätig.
Das gefiel nun etlichen von diesen wiederum nicht, insbesondere denjenigen, die jung und gesund waren und deren selbständige Tätigkeit gerade genug für ihren eigenen Lebensunterhalt einbrachte und die sich entschieden hatten, ohne KV-Schutz zu leben. Das ging nun per Gesetz nicht mehr. Und es liefen hier reichlich Beitragsschulden auf (und dazu durften die GKV per Gesetz einen ordentlichen Zuschlag an Zinsen, Gebühren und sonstigem Kokolores aufschlagen), so dass dieser Personengruppe letztlich nur übrig blieb, ALG2 zu beantragen, damit die Jobcenter den KK-Beitrag bezahlten.
Trotzdem behielten sie oft einen Berg Schulden am Hals - aber den laufenden KK-Beitrag zahlte das Jobcenter und ein Rauswurf aus der KK war nicht mehr möglich und auch das "Ruhen der Leistungen" nicht.
Nach zahlreichen Eingaben von den betroffenen unfreiwilligen "Schuldnern", die per Gesetz in diese Schuldenfalle getrieben wurden, gab es dann schließlich für einen befristeten Zeitraum die Gesetzeslage, dass dieser Schuldenberg auf Antrag der Betroffenen von "seiner" GKV niederzuschlagen sei.
Das war aber nur für einen recht kurzen Zeitraum befristet.
Trotzdem würde ich es an Deiner Stelle mal versuchen, SvenColonia:
Stell bei Deiner GKV einen Antrag auf Niederschlagung ihrer Forderungen gegen Dich.
Und warte ab, was passiert.
Vielleicht hast Du Glück und der zuständige Mensch hat "ein Häätz am rechten Fleck" (solche Menschen soll es ja auch in Kölle geben) - und Deine "Schulden" verschwinden genauso geräuschlos, wie sie entstanden sind.
Ich wünsche es Dir - viel Glück!
Nachsatz: Funktioniert das nicht, könntest Du der KK auch erklären, dass Du im fraglichen Zeitraum gar nicht "hauptberuflich selbständig tätig" warst. Sondern gar nicht. Die Selbständigkeit ruhte. Oder nur "nebenberuflich", weil Du z.B. "hauptberuflich" auf der Suche nach einem "anständigen" sv-pflichtigen Arbeitsverhältnis warst.
Merke: Es gibt keine echte Definition für "hauptberuflich selbständig tätig" . manche KK denkt sich zwar was Schönes (oder weniger schönes) dazu aus ... aber wie schrieb schon ein (Kölner?) Richter am Sozialgericht ins Urteil gegen eine GKV: "Nicht allein deshalb, weil eine GKV etwas in Ihre Satzung schreibt, entspricht das der Rechts- und Gesetzeslage ... "
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Re: Was soll ich tun
Naja, ich glaube nicht das die ein herz haben sonst wären se spätestens auf mein 2. Schreiben eingegangen und hätten mir die Ratenzahlung genehmigt. Ich werd morgen mal hören was Berater mir sagt, und werde dann berichten. Die 2 Baustellen bekomme ich au h noch geregelt und dann kann ich endlich mal zur Ruhe kommen.
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