Insolvenz eröffnet, ab wann wird gepfändet?
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Insolvenz eröffnet, ab wann wird gepfändet?
Hallo ihr lieben,
ich bin neu hier und hab gleich mal ne Frage.
Laut meiner Schuldnerhilfe wird erst gepfändet wenn sich der Insolvenzverwalter meldet.
Am Samstag habe ich Post vom Amtsgericht erhalten das meine Privatinsolvenz eröffnet wurde (am 4.11.21)
Aktuell bekomme ich Krankengeld, aber habe gestern meine Abrechnung vom AG erhalten und bekomme Weihnachtsgeld. Brutto 1800€.
Wie lange hat es bei euch gedauert wenn der Beschluss der Insolvenzeröffnung vorliegt, bis sich sich der Insolvenzverwalter gemeldet hat?
Lieben Gruß und schönen Wochenstart
Levya
ich bin neu hier und hab gleich mal ne Frage.
Laut meiner Schuldnerhilfe wird erst gepfändet wenn sich der Insolvenzverwalter meldet.
Am Samstag habe ich Post vom Amtsgericht erhalten das meine Privatinsolvenz eröffnet wurde (am 4.11.21)
Aktuell bekomme ich Krankengeld, aber habe gestern meine Abrechnung vom AG erhalten und bekomme Weihnachtsgeld. Brutto 1800€.
Wie lange hat es bei euch gedauert wenn der Beschluss der Insolvenzeröffnung vorliegt, bis sich sich der Insolvenzverwalter gemeldet hat?
Lieben Gruß und schönen Wochenstart
Levya
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Re: Insolvenz eröffnet, ab wann wird gepfändet?
Hi Levya83,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Insolvenz eröffnet, ab wann wird gepfändet?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Insolvenz eröffnet, ab wann wird gepfändet?" geschaut?
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Insolvenz eröffnet, ab wann wird gepfändet?
Falls Du mit der Hoffnung schwanger gehst, den pfändbaren Anteil des Lohnes behalten zu können wenn das Verwalterbüro die Abtretungserklärung erst nach der Auszahlung verschicken sollte, so muss ich Dich leider enttäuschen.
Die Abtretungserklärung gilt laut § 287 Abs. 2 Satz 1 InsO ab Eröffnung des Verfahrens - und nicht ab Zustellung der Abtretungserklärung an die auszahlende Stelle.
Sollten Dir also (etwa wegen Lahmarschigkeit des Verwalterbüros) nach Insolvenzeröffnung eigentlich pfändbare Bezüge zufließen, musst Du damit rechnen, diese wieder rausrücken zu müssen.
Die Abtretungserklärung gilt laut § 287 Abs. 2 Satz 1 InsO ab Eröffnung des Verfahrens - und nicht ab Zustellung der Abtretungserklärung an die auszahlende Stelle.
Sollten Dir also (etwa wegen Lahmarschigkeit des Verwalterbüros) nach Insolvenzeröffnung eigentlich pfändbare Bezüge zufließen, musst Du damit rechnen, diese wieder rausrücken zu müssen.
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Re: Insolvenz eröffnet, ab wann wird gepfändet?
Es wird gar nichts "gepfändet".
Du hast mit Deinem "Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens" zugleich (vermutlich) einen Antrag auf "Restschuldbefreiung" gestellt UND unterschrieben, dass Du den pfändbaren Teil Deines Einkommens an den Insolvenzverwalter abtritts ("Abtretungserklärung").
Diese gilt, wie caffery schon schrieb, ab Datum der Eröffnung.
Du solltest Dich schon an Deine eigenen Erklärungen halten (und dazu an Deine "Obliegenheitspflichten" gem. InsO § 295), wenn Du auf die RSB spekulierst.
(Warum sonst sollte man einen "Verbraucher-Inso"-Antrag stellen?)
Du hast mit Deinem "Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens" zugleich (vermutlich) einen Antrag auf "Restschuldbefreiung" gestellt UND unterschrieben, dass Du den pfändbaren Teil Deines Einkommens an den Insolvenzverwalter abtritts ("Abtretungserklärung").
Diese gilt, wie caffery schon schrieb, ab Datum der Eröffnung.
Du solltest Dich schon an Deine eigenen Erklärungen halten (und dazu an Deine "Obliegenheitspflichten" gem. InsO § 295), wenn Du auf die RSB spekulierst.
(Warum sonst sollte man einen "Verbraucher-Inso"-Antrag stellen?)
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Re: Insolvenz eröffnet, ab wann wird gepfändet?
Sicher? Ist es nicht eher so, dass die Abtretungserklärung erst nach Aufhebung bzw. Einstellung des laufenden Insolvenzverfahrens greift?
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Re: Insolvenz eröffnet, ab wann wird gepfändet?
Den zitierten § kann man doch nur so verstehen - oder ?
Zitat:
...
(2) 1Dem Antrag ist die Erklärung des Schuldners beizufügen, dass dieser seine pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder auf an deren Stelle tretende laufende Bezüge für den Zeitraum von drei Jahren nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Abtretungsfrist) an einen vom Gericht zu bestimmenden Treuhänder abtritt.
...
s.
https://dejure.org/gesetze/InsO/287.html
Oder was meinst Du, INTI ?
Und was wäre dann davor ?
Während des "eröffneten Verfahrens" (bis zur Aufhebung) ?
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Re: Insolvenz eröffnet, ab wann wird gepfändet?
Während des eröffneten Verfahrens greift der Insolvenzbeschlag nach §§ 35, 36 InsO. Die Abtretungserklärung greift erst, wenn das laufende Verfahren beendet ist, siehe § 287 Abs. 2 S. 1 InsO: an einen vom Gericht zu bestimmenden Treuhänder abtritt. Den Treuhänder gibt es im laufenden Verfahren noch nicht.
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Insolvenz eröffnet, ab wann wird gepfändet?
Puh, okay ich habe wirklich lange gebraucht um zu verstehen worauf Du hinauswillst. Aber okay: Auch wenn Du jetzt hier mit Sicherheit alle Nicht-Praktiker und sogar mich ne gute Stunde verwirrt hast, habe ich es Dank Deines letztens Posts endlich verstanden.
Also: Ersetze mein tatsächlich streng-formal unrichtiges Wort "Abtretungserklärung" durch "Abtretungsfrist" und wir sind (hoffentlich) einer Meinung.
...und ich dachte jetzt ne fast ne gute Stunde, Du wolltest den Leuten hier erzählen, dass sie ihr pfändbares Einkommen vor Verfahrensaufhebung behalten können...
PS:
Ich versuche allen anderen mal vereinfacht zu erklären mit was wir hier von INTI (formal zutreffend) verwirrt wurden:
Der § 287 Abs. 2 regelt zunächst erst einmal nur den Zeitraum indem die Regel gilt (ab Eröffnung - worum es ja hier auch ging). Die dort gemeinte Abtretung ruht aber tatsächlich formal bis zur Aufhebung weil bis dahin bereits ein anderes Recht das Gleiche bewirkt und doppelt gemoppelt eben nicht immer besser hält. Wenn die Regel des einen Rechts (indem der hier gemeinte Zeitraum aber nicht benannt ist auf den ich hier ja ursprünglich hinauswollte) endet, tritt automatisch die des 287er in Kraft.
Warum das alles so unfassbar kompliziert ist? Weil hier im Jahr 1999 das damals neue "Verbraucherinsolvenzrecht" quasi über ein damals bereits lange bestehendes Recht "drübergestülpt" wurde.
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Re: Insolvenz eröffnet, ab wann wird gepfändet?
... unterm Strich bleibt die Antwort für den Fragesteller hier:
Ab Datum der Inso-Eröffnung bekommt Dein Inso-Verwalter den pfändbaren Teil Deines Einkommens.
Scheinbar nur aufgrund unterschiedlicher Rechtsgrundlagen, meinen die Profis hier, je nachdem, ob Du noch im Stadium "eröffnetes Verfahren" oder später dann im Stadium "nach Aufhebung des Verfahres" (bis zum Ende der drei Jahre) bist.
Alles klar ?
Ab Datum der Inso-Eröffnung bekommt Dein Inso-Verwalter den pfändbaren Teil Deines Einkommens.
Scheinbar nur aufgrund unterschiedlicher Rechtsgrundlagen, meinen die Profis hier, je nachdem, ob Du noch im Stadium "eröffnetes Verfahren" oder später dann im Stadium "nach Aufhebung des Verfahres" (bis zum Ende der drei Jahre) bist.
Alles klar ?
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Re: Insolvenz eröffnet, ab wann wird gepfändet?
... aber alles getrennt zu rechnen, bis ein Zusammenrechnungsbeschluss das mit Wirkung für die Zukunft ändert - vsl. also zweimal/jeweils einmal pro Einkommensquelle den Sockelbetrag auf den Zahlbetrag
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Re: Insolvenz eröffnet, ab wann wird gepfändet?
at imker: Kannst Du das nochmal konkretisieren bez. der Situation des Fragestellers
( z.Zt. noch im Krankengeldbezug, demnächst kommt vom AG Weihnachtsgeld) ?
( z.Zt. noch im Krankengeldbezug, demnächst kommt vom AG Weihnachtsgeld) ?
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