Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Seit 2017 haben meine Kollegen und ich die Gehaltseinstufung nicht akzeptiert und über unseren BR läuft seitdem der Streit. Da wir einen Schrieb unterschrieben haben können wir damit rechnen das, sollte das jetzt anstehende Urteil, positiv ausfallen, das wir diese Differenz rückwirkend bekommen. In unserer Firma werden solche Zahlungen zurück verrechnet sodass wir dann zig Abrechnungen mit Nachverrechnungen bekommen.
Durchatmen
Meine Frage:
Kann das noch rückwirkend zur Masse als Nachtragsverteilung gezogen werden ?
Eine Nachtragsverteilung hat noch nach Erteilung der Restschuldbefreiung zu erfolgen, falls unbekannte Vermögensgegenstände des Schuldners aufgefunden werden.
Hui, ich rieche ein formaljuristisches Fass ohne Boden;)
Ums nicht zu kompliziert zu machen hier meine Meinung dazu in Kürze:
1. Ja, die Nachtragsverteilung kann nach Erteilung der RSB auch noch am Sanktnimmerleinstag erfolgen - wenn sie denn angeordnet wurde.
2. Beträge die gemäß dem § 287 Abs. 2 InsO - also gemäß der Abtretungserklärung - behandelt werden, beträfe das meines Wissens ohnehin nicht, sondern lediglich solche die dem § 35 InsO unterliegen bzw. unterlegen hätten.
Ich nehme an, Gurami weiß jetzt ganz genau bescheid. *höhö*
Wobei die Nachzahlungen auf die Monate zu verteilen sind, für die sie gezahlt wurden. Selbst wenn eine NTV angeordnet wird, dürfte das ja nicht wirklich schlimm sein. Und das bisher keine angeordnet wurde, deutet ja eher darauf hin, dass der Verwalter davon nix weiß
Danke für die Antworten. Der Verwalter weiss /wusste nix davon. Der Streitanfang war vor der Eröffnung. Von einer ausdrücklichen Nachtragsverteilung steht im Beschluss nix. Ehrlich gesagt hatte ich während der Insolvenz schon mit einem Ergebnis gerechnet und die Kohle abgeschrieben. Ich stelle mich einfach tot.