Allerdings sind diese "Rahmenkriterien" nicht in Stein gemeißelt, sondern sollten von einer fachkundigen Stelle überprüft werden, bevor man einen Umzug ins Auge fasst, denn einmal abgesehen davon, dass es in manchen Regionen in D gar keine Wohnungen gibt, die den Kriterien des örtlichen JobCenters genügen, sind eben diese Kriterien oft genug sachlich falsch.caffery hat geschrieben: ↑3. Sep 2021, 12:07 ...
Deine Wohnung ist gemessen an Deinen hier dargestellten wirtschaftlichen Lebensumständen deutlich zu teuer. Das ist weder meine persönliche Meinung, noch ein Vorwurf, noch Angstmacherei - es ist eine rein sachliche Feststellung anhand von Rahmenkriterien die andere festgelegt haben.
Es müsste zunächst geprüft werden, ob
1. es vor Ort überhaupt ein "schlüssiges Konzept zur Bestimmung der Angemessenheit der Kosten nach § 22 Abs. 1 SGB II" gibt und
2. ob der Antragsteller über die Kosten der Unterkunft UND Heizung überhaupt eine ordentlich Beratung und Belehrung erhalten hat, vgl. BSG B 4 78/09 R; BSG B 7b AS 10/06 R.
Hier (Süddeutschland) haben sich die vom örtlichen JobCenter anerkannten (und im Internet veröffentlichen) 'angemessenen' Kosten der Unterkunft nach einem Gang zum Sozialgericht um 30% erhöht !
Meines Erachtens sollte man also vorsichtig sein mit dem Rat, umzuziehen weil die Wohnung angeblich zu teuer sei.
Dazu kommt: Umziehen ist bekanntlich auch teuer.
Doch der Fragesteller hier ist ja gar kein "JobCenter-Kunde"
(ALG2-Leistungsempfänger) und will es ja scheinbar auch gar nicht werden,
zudem will er ja auch gar nicht umziehen - insofern geht der Tipp hier an den Realitäten des TE vorbei.