Hallo , erst mal danke,Lieschenmüller hat geschrieben: ↑3. Sep 2021, 21:18 Wenn sie im eröffneten Verfahren ist, muss doch der IV die Quellenfreigabe an die Bank schicken. Eigentlich braucht man dann doch gar keinen Gerichtsbeschluss mehr.
Sollte der IV das versäumt haben und zu unrecht festgesetzte Beträge nicht freigegeben haben, würde ich eher bei Gericht um einen anderen IV bitten, da der jetztige nicht in der Lage ist, sich an Recht und Gesetz zu halten.
1. ich bin im eröffneten verfahren.
2. Der IV hat der Bank per Fax, Brief und telefonisch mitgeteilt das das Gehalt das auf mein P.Konto geht (es wurde ja schon vom Lohn gepfändet ) freizugeben ist. Die Bank machte es trotzdem nicht !
3, Habe den Antrag beim Amtsgericht gestellt, wurde nicht gemacht,weil laut aussage des Gerichts der iv gemeldet hatte er hätte es der Bank gemeldet.
4. habe mit dem Sachbearbeiter der Gerichts Telefoniert, sollte es nächsten Monat wieder so sein , solle ich beweise ( Kontoauszüge, Schriftverkehr mit der Bank) usw schicken und das Gericht entscheidet dann.
5. Das dauert aber alles lange und ich weis es erst bei der nächsten Lohn Zahlung, habe aber schon 3 mal weniger Gehalt bekommen, geld bleibt gesperrt weil ich ja auch eBay Verkäufe/gewinne ( ca 400 Euro hatte und die belieb gesperrt (Wusste ich leider nicht ) .
6 also muss warten bis zur nächsten Lohn Zahlung , sollte wider nicht alles frei sein , dann muss ich das Gericht anschreiben und das dauert wieder Wochen
7 Der IV hat mir sogar eine mail geschickt er hätte mit der Bank telf und die hätten zugesagt freizugeben was aber nicht passiert ist....
8 Ich möchte die Bank wechseln weil die Sparkasse so reagiert und weil die Kontogebühren enorm hoch sind .
so jetzt hab ich noch mal meine Lage erklärt