Kann mir jemand sagen, wie lange rückwirkend ein Schuldner auf übertragene Grundstücke an Familienmitglieder zugreifen kann.
Im konkreten Fall geht es um ein vollstreckbares Urteil, von extrem großem Ausmass. Existenzvernichtend für den Betrieb. Unglaublich traurige ungerechte Geschichte.
Danke für jede Auskunft.
Na.
Zugriff auf Grundstücke - Zwangsvollstreckung
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
-
- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Zugriff auf Grundstücke - Zwangsvollstreckung
Hi Nat,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Zugriff auf Grundstücke - Zwangsvollstreckung" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Zugriff auf Grundstücke - Zwangsvollstreckung" geschaut?
0
-
- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 433
- Beiträge: 2589
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Zugriff auf Grundstücke - Zwangsvollstreckung
Ich nehme mal an, du meintest Gläubiger und nicht Schuldner...
Ansonsten hast du hier mal eben einen der komplexesten Bereiche im Insolvenzrecht überhaupt befragt - die Anfechtung.
Der Bereich ist nich nur überaus komplex, sondern auch noch in der Rechtsprechung einigermaßen flexibel.
Ich werde später mal (wenn ich mehr Zeit habe) ein wenig rumgoogeln ob ich brauchbare, einigermaßen verständliche und vor allem aktuelle Texte finde die das Thema zusammenfassen.
Ganz vereinfacht kann man sagen, dass bei 2, 4 und 10 Jahren wesentliche Schwellen liegen.
Obwohl es vor 1-2 Jahren mal wesentliche Bestrebungen gab den absoluten "worst case" - nämlich die Vorsatzanfechtung (10 Jahre) gem. § 133 InsO - zur Randnotiz zu degradieren, ist dies meines Wissens weiterhin nicht befriedigend gelungen. Das wird hier ganz passabel erklärt
https://www.spieker-jaeger.de/gesetzgeb ... nfechtung/
Auf jeden Fall gibt es im Falle einer Anfechtung diesen Ausmaßes ohnehin keinen anderen Rat als: Ab zum Fachanwalt!
0
Re: Zugriff auf Grundstücke - Zwangsvollstreckung
Danke Caffery, für Deine kompetente Auskunft.
Ich habe Dir vorhin eine Nachricht geschrieben, die ich nun aber nirgends mehr finde. Kann das sein?
Die Übertragung war auch im Zuge von Betriebsübergabe aus Altersgründen/NACHFOLGE in der Zeit der letzten 4, 5 Jahre.
Also alles in allem eine mittelschwere Kathastrophe
Ich habe Dir vorhin eine Nachricht geschrieben, die ich nun aber nirgends mehr finde. Kann das sein?
Die Übertragung war auch im Zuge von Betriebsübergabe aus Altersgründen/NACHFOLGE in der Zeit der letzten 4, 5 Jahre.
Also alles in allem eine mittelschwere Kathastrophe
0
-
- Fortgeschrittener
- Reaktionen: 2
- Beiträge: 82
- Registriert: 30. Okt 2018, 13:58
Re: Zugriff auf Grundstücke - Zwangsvollstreckung
Urteil des BGH vom 09.06.2016 (IX ZR 153/15)
Im folgenden Artikel gut beschrieben.....
https://www.insolvenzberatung.pro/anfec ... lastungen/
Im folgenden Artikel gut beschrieben.....
https://www.insolvenzberatung.pro/anfec ... lastungen/
0
-
- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 433
- Beiträge: 2589
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Zugriff auf Grundstücke - Zwangsvollstreckung
Ja, der Text ist in der Tat ziemlich gut. Der wird abgespeichert. Danke!:)
@Nat
Eine Nachricht von dir habe ich leider nicht erhalten.
@Nat
Eine Nachricht von dir habe ich leider nicht erhalten.
0
Re: Zugriff auf Grundstücke - Zwangsvollstreckung
Dankeschön - war die letzten Tage urlaubsbedingt nicht on - habe die Thematik verdrängt, doch der Alltag kommt ja bekanntlich ganz schnell wieder.
Danke für die gute fundierte Interentquelle, die leider nicht das aussagt, was ich mir für die Person wünschen würde.
Vielen lieben Dank
Danke für die gute fundierte Interentquelle, die leider nicht das aussagt, was ich mir für die Person wünschen würde.
Vielen lieben Dank
0