Zugriff auf Grundstücke - Zwangsvollstreckung

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Nat
Neuankömmling
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Zugriff auf Grundstücke - Zwangsvollstreckung

Beitrag von Nat »

Kann mir jemand sagen, wie lange rückwirkend ein Schuldner auf übertragene Grundstücke an Familienmitglieder zugreifen kann.
Im konkreten Fall geht es um ein vollstreckbares Urteil, von extrem großem Ausmass. Existenzvernichtend für den Betrieb. Unglaublich traurige ungerechte Geschichte.
Danke für jede Auskunft.
Na.
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Re: Zugriff auf Grundstücke - Zwangsvollstreckung

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Hi Nat,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Zugriff auf Grundstücke - Zwangsvollstreckung" geschaut?
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Zugriff auf Grundstücke - Zwangsvollstreckung

Beitrag von caffery »

Nat hat geschrieben: 5. Mär 2019, 18:45 Kann mir jemand sagen, wie lange rückwirkend ein Schuldner auf übertragene Grundstücke an Familienmitglieder zugreifen kann.
Ich nehme mal an, du meintest Gläubiger und nicht Schuldner...

Ansonsten hast du hier mal eben einen der komplexesten Bereiche im Insolvenzrecht überhaupt befragt - die Anfechtung.

Der Bereich ist nich nur überaus komplex, sondern auch noch in der Rechtsprechung einigermaßen flexibel.

Ich werde später mal (wenn ich mehr Zeit habe) ein wenig rumgoogeln ob ich brauchbare, einigermaßen verständliche und vor allem aktuelle Texte finde die das Thema zusammenfassen.

Ganz vereinfacht kann man sagen, dass bei 2, 4 und 10 Jahren wesentliche Schwellen liegen.

Obwohl es vor 1-2 Jahren mal wesentliche Bestrebungen gab den absoluten "worst case" - nämlich die Vorsatzanfechtung (10 Jahre) gem. § 133 InsO - zur Randnotiz zu degradieren, ist dies meines Wissens weiterhin nicht befriedigend gelungen. Das wird hier ganz passabel erklärt

https://www.spieker-jaeger.de/gesetzgeb ... nfechtung/

Auf jeden Fall gibt es im Falle einer Anfechtung diesen Ausmaßes ohnehin keinen anderen Rat als: Ab zum Fachanwalt!
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Nat
Neuankömmling
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Re: Zugriff auf Grundstücke - Zwangsvollstreckung

Beitrag von Nat »

Danke Caffery, für Deine kompetente Auskunft.
Ich habe Dir vorhin eine Nachricht geschrieben, die ich nun aber nirgends mehr finde. Kann das sein?


Die Übertragung war auch im Zuge von Betriebsübergabe aus Altersgründen/NACHFOLGE in der Zeit der letzten 4, 5 Jahre.

Also alles in allem eine mittelschwere Kathastrophe :-(
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S.Nitschke
Fortgeschrittener
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Re: Zugriff auf Grundstücke - Zwangsvollstreckung

Beitrag von S.Nitschke »

Urteil des BGH vom 09.06.2016 (IX ZR 153/15)

Im folgenden Artikel gut beschrieben.....

https://www.insolvenzberatung.pro/anfec ... lastungen/
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Zugriff auf Grundstücke - Zwangsvollstreckung

Beitrag von caffery »

Ja, der Text ist in der Tat ziemlich gut. Der wird abgespeichert. Danke!:)

@Nat
Eine Nachricht von dir habe ich leider nicht erhalten.
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Nat
Neuankömmling
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Registriert: 5. Mär 2019, 18:42

Re: Zugriff auf Grundstücke - Zwangsvollstreckung

Beitrag von Nat »

Dankeschön - war die letzten Tage urlaubsbedingt nicht on - habe die Thematik verdrängt, doch der Alltag kommt ja bekanntlich ganz schnell wieder.

Danke für die gute fundierte Interentquelle, die leider nicht das aussagt, was ich mir für die Person wünschen würde.

Vielen lieben Dank
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