Falsche Angaben in Selbstauskunft
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Re: Falsche Angaben in Selbstauskunft
Nach der Tilgung der Schuld ist SIGMA als Insolvenzgläubiger "raus".
Das, was danach als Versagungsrisiko und Anfechtungsthematik bleibt, sind m.E. akademische Probleme, die sich hier im Forum nicht zufriedenstellend lösen lassen.
Das, was danach als Versagungsrisiko und Anfechtungsthematik bleibt, sind m.E. akademische Probleme, die sich hier im Forum nicht zufriedenstellend lösen lassen.
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Re: Falsche Angaben in Selbstauskunft
So... ich war heute bei der Sparkasse bei uns im Ort und habe ein neues Konto eröffnet.
Auf das Konto lasse ich jetzt meinen Lohn überweisen und zahle davon dann meine täglichen Ausgaben.
Was mache ich jetzt mit dem alten Konto?
Ignoriere ich das einfach und lass die Bank erstmal fröhlich mangels Deckung zurückbuchen?
Ich denke die Gläubiger müssen ja erstmal realisieren das kein Geld mehr fließt?
Ich hoffe ich bekomme zeitnah einen ersten Termin bei der Beratungsstelle der Diakonie hier.
Auf das Konto lasse ich jetzt meinen Lohn überweisen und zahle davon dann meine täglichen Ausgaben.
Was mache ich jetzt mit dem alten Konto?
Ignoriere ich das einfach und lass die Bank erstmal fröhlich mangels Deckung zurückbuchen?
Ich denke die Gläubiger müssen ja erstmal realisieren das kein Geld mehr fließt?
Ich hoffe ich bekomme zeitnah einen ersten Termin bei der Beratungsstelle der Diakonie hier.
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Re: Falsche Angaben in Selbstauskunft
Mit der alten Bank hast Du ja, mit der Ausnahme, dass es sich auch um einen Gläubiger handelt, nichts mehr zutun.
Der weitere Ablauf ist in etwa so. Du bekommst zunächst Mahnungen von Deinen Gläubigern, wenn diese nicht fruchten, werden die Gläubiger gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Wenn auch hier nichts passiert, erlangen die Gläubiger einen Titel gegen Dich und der Gerichtsvollzieher wird sich bei Dir melden, bei dem musst Du dann Dein Vermögen offen legen. Sobald die Gläubiger ihre Titel gegen dich haben, können sie allerdings auch den GV umgehen und Dich direkt pfänden.
Um pfänden zu können benötigen die Gläubiger einen Pfändungs und Überweisungs Beschluss, den sie dann an Deinen Arbeitgeber und an Deine Bank schicken. Oft kommt es auch zu einer Vorpfändung, die dazu dient dem Gläubiger seine Rangfolge zu sichern.
Bevor es zu den Pfändungen kommt, musst Du Dein Konto in ein P-Konto umstellen, da ansonsten alles was sich auf dem Konto befindet gepfändet werden kann. Dabei ist darauf zu achten, dass die Bank entsprechende Unterlagen von Dir erhält, in denen Du darlegst, dass zwei unterhaltsberechtigte Kinder hast.
In welchen Zeiträumen sich das alles abspielt kann man nicht sagen, hier gibt es schon einige Unterschiede. Of ist es auch so, dass die eigentlichen Gläubiger ihre Forderungen an dritte verkaufen, auch hier durch verändert sich der zeitliche Ablauf.
Der weitere Ablauf ist in etwa so. Du bekommst zunächst Mahnungen von Deinen Gläubigern, wenn diese nicht fruchten, werden die Gläubiger gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Wenn auch hier nichts passiert, erlangen die Gläubiger einen Titel gegen Dich und der Gerichtsvollzieher wird sich bei Dir melden, bei dem musst Du dann Dein Vermögen offen legen. Sobald die Gläubiger ihre Titel gegen dich haben, können sie allerdings auch den GV umgehen und Dich direkt pfänden.
Um pfänden zu können benötigen die Gläubiger einen Pfändungs und Überweisungs Beschluss, den sie dann an Deinen Arbeitgeber und an Deine Bank schicken. Oft kommt es auch zu einer Vorpfändung, die dazu dient dem Gläubiger seine Rangfolge zu sichern.
Bevor es zu den Pfändungen kommt, musst Du Dein Konto in ein P-Konto umstellen, da ansonsten alles was sich auf dem Konto befindet gepfändet werden kann. Dabei ist darauf zu achten, dass die Bank entsprechende Unterlagen von Dir erhält, in denen Du darlegst, dass zwei unterhaltsberechtigte Kinder hast.
In welchen Zeiträumen sich das alles abspielt kann man nicht sagen, hier gibt es schon einige Unterschiede. Of ist es auch so, dass die eigentlichen Gläubiger ihre Forderungen an dritte verkaufen, auch hier durch verändert sich der zeitliche Ablauf.
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Re: Falsche Angaben in Selbstauskunft
Insbesondere in dem Punkt möchte ich mal kurz widersprechen Nach Eingang einer Pfändung wird das Konto zwar gesperrt, jedoch hat man 4 Wochen (28 Tage) Zeit das Konto in ein P-Konto umzuwandeln und damit das unpfändbare Geld doch zu erhalten.arreis hat geschrieben: ↑8. Jan 2019, 13:58 Bevor es zu den Pfändungen kommt, musst Du Dein Konto in ein P-Konto umstellen, da ansonsten alles was sich auf dem Konto befindet gepfändet werden kann. Dabei ist darauf zu achten, dass die Bank entsprechende Unterlagen von Dir erhält, in denen Du darlegst, dass zwei unterhaltsberechtigte Kinder hast.
Wenn du jedoch die Insolvenz anstrebst, dann kann es durchaus Sinn machen ein P-Konto zu führen, ohne dass eine Pfändung vorliegt - allein um der Sperre vorzubeugen, die die Eröffnung der Insolvenz mit sich führt.
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Re: Falsche Angaben in Selbstauskunft
Hallo zusammen,
ich danke euch erstmal für eure Geduld mit mir
Das neue Bankkonto ist jetzt auch nach ersten Anlaufschwierigkeiten nutzbar.
Die ersten Gläubiger werden sich wohl erst anfang/mitte Februar bei mit melden, das verschafft mir schonmal Zeit um alle Unterlagen zu ordnen.
Habe ich das richtig gelesen, das die Forderungen tituliert dein müssen/sollten damit die Gläubiger überhaupt über einen Vergleich nachdenken?
Ich finde es schade das man im alten Forum die Suchfunktion nur nutzen kann wenn man registriert ist...
ich danke euch erstmal für eure Geduld mit mir
Das neue Bankkonto ist jetzt auch nach ersten Anlaufschwierigkeiten nutzbar.
Die ersten Gläubiger werden sich wohl erst anfang/mitte Februar bei mit melden, das verschafft mir schonmal Zeit um alle Unterlagen zu ordnen.
Habe ich das richtig gelesen, das die Forderungen tituliert dein müssen/sollten damit die Gläubiger überhaupt über einen Vergleich nachdenken?
Ich finde es schade das man im alten Forum die Suchfunktion nur nutzen kann wenn man registriert ist...
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- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 433
- Beiträge: 2588
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Falsche Angaben in Selbstauskunft
Leider gibt es da so einige Funktionen, die man nur nutzen kann, wenn man angemeldet ist. Zum Beispiel „an Gesprächen teilhaben“ oder gar „um Rat fragen“..
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Re: Falsche Angaben in Selbstauskunft
Das ist ja klar, nur kann man sich dort ja nicht anmelden... zumindest hatte es nicht bei mir geklappt.
Die Suchfunktion ist manchmal echt hilfreich
Es ist schade um die Erfahrungen die dann irgendwo auf Seite 400 oder 863 schlummern.
Aber deswegen gibt es ja auch jetzt dieses Forum.
Danke tidus82 das du dich der Sache angenommen hast!
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Re: Falsche Angaben in Selbstauskunft
tidus82 schrieb: "Wenn du jedoch die Insolvenz anstrebst, dann kann es durchaus Sinn machen ein P-Konto zu führen, ohne dass eine Pfändung vorliegt - allein um der Sperre vorzubeugen, die die Eröffnung der Insolvenz mit sich führt."
Bei mir war es anders und ich glaube, daß das der Regelfall ist.
Vor meinem Insolvenzantrag, den ich im Januar 2013 gestellt habe, hatte ich schon einige Zeit ein P-Konto. Nach Eröffnung der Insolvenz im Mai 2013 wurde das Konto trotzdem gesperrt. Mein Insolvenzverwalter hat dann der Sparkasse geschrieben und das Konto bzw. alle Eingänge freigegeben. Auf dem Kontoauszug stand dann immer P-Konto Insolvenz, seit Beginn der Wohlverhaltensphase steht da wieder nur P-Konto. Man sollte also immer mit einer zumindest kurzzeitigen Kontosperrung rechnen und genügend Bargeld vorrätig haben, um einige Tage ohne Konto überstehen zu können.
Einen schönen Abend wünscht
Andreas
Bei mir war es anders und ich glaube, daß das der Regelfall ist.
Vor meinem Insolvenzantrag, den ich im Januar 2013 gestellt habe, hatte ich schon einige Zeit ein P-Konto. Nach Eröffnung der Insolvenz im Mai 2013 wurde das Konto trotzdem gesperrt. Mein Insolvenzverwalter hat dann der Sparkasse geschrieben und das Konto bzw. alle Eingänge freigegeben. Auf dem Kontoauszug stand dann immer P-Konto Insolvenz, seit Beginn der Wohlverhaltensphase steht da wieder nur P-Konto. Man sollte also immer mit einer zumindest kurzzeitigen Kontosperrung rechnen und genügend Bargeld vorrätig haben, um einige Tage ohne Konto überstehen zu können.
Einen schönen Abend wünscht
Andreas
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Re: Falsche Angaben in Selbstauskunft
Hallo, ich wollte mich jetzt auch nochmal melden!
Bei mir hat sich die letzte Zeit einiges getan.
Neuer Job und ab 01.04. endlich aus der Übergangswohnung raus...
Nun hatte ich einen Termin bei der Beratungsstelle der Diakonie.
Die Frau dort hat sich echt viel zeit genommen und alles mit mir besprochen.
Nun ist es so, das ich in einen anderen Landkreis ziehe und ich mich doch bitte bei der Beratungsstelle für meinen neuen Wohnsitz melden soll...
Sollte in der zwischenzeit was sein, dann soll ich mich aber trotzdem bei Ihr melden.
Ich hatte alle Gläubiger angeschrieben und über die Trennung und Zahlungsschwierigkeiten informiert.
Im Gleichen Brief habe ich dann auch die Einzugsermächtigung wiederrufen und einen aktuellen Forderungsstand angefordert.
Bis jetzt hat leider nur ein Gläubiger reagiert und die Aufstellung geschickt.
Mit der Sigma bin ich leider noch nicht wirklich weiter.
es wird wohl darauf hinnauslaufen, das Caffery geschrieben hat.
Ich hab mich die letzte Zeit mal mit der PI beschäftigt und habe folgendes gefunden.
Ich habe ja einen durch einen Kreditvermittler ausgefüllten Kreditantrag unterschrieben, in dem falsche Angaben zu Vorschulden enthalten sind. Dadurch soll ja meine Schriftliche Erklärung fehlen.
Angeblich soll es ja dadurch keine Versagung der Restschuldbefreiung geben?
Es war ja so, das der Vermittler 1 mich gefragt hatte, ob ich denn schonmal selbst einen Antrag bei der Sigma gestellt hatte, da sonst der Antrag evtl. nicht durchgeht!
Daraufhin wollte Vermittler 1 meine Gehaltsabrechnungen sehen per Mail. Woraufhin in eine mündliche "Zusage" bekommen hatte und mir sein Kollege (der tatsächlich Vermittler 2 ist) den fertig ausgefüllten Kreditvertrag zumailte und ich dann nurnoch unterschreiben sollte und den dann zusammen mit meinen Original Kontoauszügen und Gehaltsabrechnungen wieder zu Vermittler 2 schicken sollte!
Ca. eine Woche später, kam dann das Geld.
Und ich hab das ganze auch noch aus Verzweiflung mitgemacht!
Bei mir hat sich die letzte Zeit einiges getan.
Neuer Job und ab 01.04. endlich aus der Übergangswohnung raus...
Nun hatte ich einen Termin bei der Beratungsstelle der Diakonie.
Die Frau dort hat sich echt viel zeit genommen und alles mit mir besprochen.
Nun ist es so, das ich in einen anderen Landkreis ziehe und ich mich doch bitte bei der Beratungsstelle für meinen neuen Wohnsitz melden soll...
Sollte in der zwischenzeit was sein, dann soll ich mich aber trotzdem bei Ihr melden.
Ich hatte alle Gläubiger angeschrieben und über die Trennung und Zahlungsschwierigkeiten informiert.
Im Gleichen Brief habe ich dann auch die Einzugsermächtigung wiederrufen und einen aktuellen Forderungsstand angefordert.
Bis jetzt hat leider nur ein Gläubiger reagiert und die Aufstellung geschickt.
Mit der Sigma bin ich leider noch nicht wirklich weiter.
es wird wohl darauf hinnauslaufen, das Caffery geschrieben hat.
Mal gucken was die Beratungsstelle am neuen Wohnsitz vorschlägt!
Ich hab mich die letzte Zeit mal mit der PI beschäftigt und habe folgendes gefunden.
Ich habe ja einen durch einen Kreditvermittler ausgefüllten Kreditantrag unterschrieben, in dem falsche Angaben zu Vorschulden enthalten sind. Dadurch soll ja meine Schriftliche Erklärung fehlen.
Angeblich soll es ja dadurch keine Versagung der Restschuldbefreiung geben?
Es war ja so, das der Vermittler 1 mich gefragt hatte, ob ich denn schonmal selbst einen Antrag bei der Sigma gestellt hatte, da sonst der Antrag evtl. nicht durchgeht!
Daraufhin wollte Vermittler 1 meine Gehaltsabrechnungen sehen per Mail. Woraufhin in eine mündliche "Zusage" bekommen hatte und mir sein Kollege (der tatsächlich Vermittler 2 ist) den fertig ausgefüllten Kreditvertrag zumailte und ich dann nurnoch unterschreiben sollte und den dann zusammen mit meinen Original Kontoauszügen und Gehaltsabrechnungen wieder zu Vermittler 2 schicken sollte!
Ca. eine Woche später, kam dann das Geld.
Und ich hab das ganze auch noch aus Verzweiflung mitgemacht!
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