Falsche Angaben in Selbstauskunft

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Der_H
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Falsche Angaben in Selbstauskunft

Beitrag von Der_H »

Hallo,
bei mir ist es bald soweit und ich kann nach der Trennung von meiner Frau meine Raten nicht mehr zahlen.

Jetzt wird natürlich noch zusätzlich Miete für mich und Unterhalt für die Kinder fällig.
Natürlich komme ich mit meinem Einkommen nicht mehr klar… 2500€

nun ist es so das ich jetzt maximal 600-700€ für Raten an die Gläubiger habe, aber eigentlich 1600€ zahlen müsste!


Ich glaube das es irgendwann auf eine Privatinsolvenz rauslaufen wird und ich da so nicht mehr rauskomme…



Ich habe allerdings ein noch viel größeres Problem welches mir echt Angst macht!

Im letzten Sommer habe ich einen Kredit bei einem Vermittler angefragt und habe die Selbstauskunft so unterschrieben wie er sie mir geschickt hat!
In der Selbstauskunft steht das ich keine weitere Kredite habe.
Ich Idiot habe das auch noch so unterschrieben und habe den Kredit aus Lichtenstein auch bekommen.


Was meint Ihr? wie gehe ich am besten vor?
Am liebsten würden ich die zeit um 10 Jahre zurückdrehen!


Vielen Dank schonmal!
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Re: Falsche Angaben in Selbstauskunft

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Hi Der_H,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Falsche Angaben in Selbstauskunft" geschaut?
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imker
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Re: Falsche Angaben in Selbstauskunft

Beitrag von imker »

1. Wie hoch ist die Restsumme des mit unzutreffenden Angaben beantragten Kredites?
2. Kann der Betrag in Raten noch 2 Jahre gezahlt werden?
3. Sind das Schulden, bei denen die Ex-Ehefrau nie mit-unterschrieben hat?
4. Ist beim Unterhalt die Schuldnentilgung angesprochen und berücksichtigt worden?

Ggf. warten bis der Versagungsgrund durch Zeitablauf ungefährlich geworden ist.
Ob die Anmeldung des Kredites als vbuH ein Risiko ist, ???????
Proaktiv: Lichtenstein wegen Ehescheidung auf Anpassung der Raten und noriellem Schuldanerkenntnis für die Ursprungs-Schuldsumme mal ansprechen und berichten.
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Der_H
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Re: Falsche Angaben in Selbstauskunft

Beitrag von Der_H »

Ich versuche mal alles zu beantworten und hoffe das hilft weiter.

1. Wie hoch ist die Restsumme des mit unzutreffenden Angaben beantragten Kredites?
Die Restsumme beträgt ca 4500€ und die Restlaufzeit 34 Monate.

2. Kann der Betrag in Raten noch 2 Jahre gezahlt werden?
Die rate beträgt 150,20€. Wenn ich das richtig verstanden habe dann kann man mir 280€ von meinem Lohn Pfänden, das sind zusammen mit der Rate 430€.
Also, ja könnte ich!


3. Sind das Schulden, bei denen die Ex-Ehefrau nie mit-unterschrieben hat?
Sie hat außer den Mietvertrag nichts unterschrieben! Wobei Sie jetzt die meisten Verträge Telefon, Versicherungen u.s.w. übernimmt da sie mit den Kindern in der alten Wohnung bleibt.

4. Ist beim Unterhalt die Schuldnentilgung angesprochen und berücksichtigt worden?
Unterhalt wurde noch nicht festgelegt...
Schuldentilgung berücksichtigen würde ja heißen das meine Kinder für meine Schulden aufkommen müssten?



Ggf. warten bis der Versagungsgrund durch Zeitablauf ungefährlich geworden ist.
Ob die Anmeldung des Kredites als vbuH ein Risiko ist, ???????

Proaktiv: Lichtenstein wegen Ehescheidung auf Anpassung der Raten und noriellem Schuldanerkenntnis für die Ursprungs-Schuldsumme mal ansprechen und berichten.
Das verstehe ich nicht?

[/quote]
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imker
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Re: Falsche Angaben in Selbstauskunft

Beitrag von imker »

Zu 4.: Unterhalt bemisst sich oft nach dem verfügbaren Nettoeinkommen - manchmal bereinigt um die angemssene Schuldenilgung. Den Scheidungs-Papst mal fragen, ob sich der Unterhalt wegen der in der Ehezeit aufgenommenen Kredite reduziert.

Zu Lichtenstein: Damit lässt sich m.E. das Risiko minimieren, dass in einem Insolvenzverfahren eine vbuH agemeldet wird - wenn seit der falschen Angabe in der Selbstauskunft 36 Monate vergangen sind, ist "nur" die gesamte RSB-Versagung unmöglich geworden, nicht die Anmeldung als vbuH und dann die Nachhaftung, bis der gesamte Kredit bezahlt wurde.

Wie lange laufen denn die anderen Kredite noch? War die Gehaltsabtretung zulässig und wirksam??
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Der_H
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Re: Falsche Angaben in Selbstauskunft

Beitrag von Der_H »

Ok das mit dem Unterhalt werde ich im Hinterkopf behalten!


Jetzt zu den Krediten.

05/2025 mit aktuell 46000,- und 09/2010 mit 4000,-
dazu kommt noch Lichtenstein, 4 Kreditkarten und ein Dispo

Gehaltsabtretungen stehen ja in jedem Kreditvertrag drin... wenn ich richtig informiert bin, dann sind die aber per Betriebsvereinbarung ausgeschlossen bei meinem Arbeitgeber.

Bis einschließlich diesen Monat ist ja auch alles pünktlich bezahlt worden, ab nächsten Monat kann ich aber nurnoch die 700€ bezahlen und das sind nichtmal die Zinsen für alles!

Ich habe mir schon überleg ob es nicht schlau ist, ab Februar nurnoch Sigma (Lichtenstein) zu bezahlen und die anderen erst anzuschreiben wenn die mich anschreiben?
Dann müsste ich mir wohl schnellstmöglich ein neues Konto zulegen wo mein Gehalt hin geht wegen dem Dispo?
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Janadi
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Re: Falsche Angaben in Selbstauskunft

Beitrag von Janadi »

Ich hab den Mist mit Liechtenstein ja auch durch und ich kann dir nur raten, den vorher abzuzahlen. Bei mir war es ähnlich, allerdings hatte ich „nur“ vergessen mein Bafög anzugeben (was noch gar nicht in der Rückzahlung war). Aber nachdem ich in einem anderen Forum gleich mit zwei Leuten geschrieben habe, denen wegen der Sig.. die RSB versagt worden ist wegen fehlenden Angaben im Antrag war mir das die sichere Variante.

Hast du vielleicht jemanden, der die Zahlubgen für dich übernehmen kann? Bei mir haben mein Mann und mein Vater die Zahlungen übernommen. Ich zahle es im Endeffekt natürlich selbst, lasse mir allerdings oft beim Einkauf mal 30-40 € auszahlen und verteile das so auf einen ganzen Monat.
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Der_H
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Re: Falsche Angaben in Selbstauskunft

Beitrag von Der_H »

Danke Janadi,
ich verstehe aber noch nicht so ganz weshalb jemand anderes die Zahlung für mich leisten sollte?
Wenn es dafür natürlich einen wichtigen Grund gibt, dann lass ich das in Zukunft von jemand anderes überweisen.
Ich würde das Geld jetzt einfach weiter überweisen und gut.
Oder gibt es da dann später Probleme?
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arreis
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Re: Falsche Angaben in Selbstauskunft

Beitrag von arreis »

Genau genommen bewegst Du Dich auf sehr dünnem Eis. Nimmst du den Kredit aus Lichtenstein nicht mit in die PI, darf der nirgends auftauchen, speziell als Überweisung von Deinem Konto nicht, deshalb sollte wohl jemand anderes die Überweisungen tätigen. Gibst Du den Lichtensteiner Kredit mit an, kannst Du davon ausgehen, dass eine Anzeige wegen Betrug auf dich zukommt und von Seiten dieses Gläubigers auch die RSB versagt wird.

Die Berechnung, dass Dir nur 280,00 € p.M. einbehalten werden ist zwar korrekt, kann sich aber ändern. Dies ist von vielen Faktoren abhängig , oft ist es aber so, dass gerade bei getrennt lebenden Eheleuten vom TH eine reduzierte Unterhaltspflicht angestrebt wird.
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Der_H
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Re: Falsche Angaben in Selbstauskunft

Beitrag von Der_H »

arreis hat geschrieben: 4. Jan 2019, 13:29 Genau genommen bewegst Du Dich auf sehr dünnem Eis. Nimmst du den Kredit aus Lichtenstein nicht mit in die PI, darf der nirgends auftauchen, speziell als Überweisung von Deinem Konto nicht, deshalb sollte wohl jemand anderes die Überweisungen tätigen. Gibst Du den Lichtensteiner Kredit mit an, kannst Du davon ausgehen, dass eine Anzeige wegen Betrug auf dich zukommt und von Seiten dieses Gläubigers auch die RSB versagt wird.

Die Berechnung, dass Dir nur 280,00 € p.M. einbehalten werden ist zwar korrekt, kann sich aber ändern. Dies ist von vielen Faktoren abhängig , oft ist es aber so, dass gerade bei getrennt lebenden Eheleuten vom TH eine reduzierte Unterhaltspflicht angestrebt wird.
Also sollte nein muss ich diesen Kredit auf jedem fall vor dem Insolvenzantrag zurückzahlen.

Da ich ja sowieso nicht mehr alle Gleichzeitig bedienen kann, kann ich dann nicht einfach anfangen einen Gläubiger nach dem anderen abzuzahlen statt zu versuchen alle gleichzeitig zu befriedigen?
Dann fang ich halt bei der Sigma an und das ist ruckzuck bezahlt...



Jetzt mal zu dem Pfändbaren Einkommen.
Der Ex Partner wird ja rausgerechnet, das ist mir schon klar... Sie verdient ja ihr eigenes Geld.
Weden die Kinder denn auch runtergerechnet?
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arreis
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Re: Falsche Angaben in Selbstauskunft

Beitrag von arreis »

Die Sache mit dem pfändbarem Einkommen lässt sich leider nicht pauschal beantworten, hier entscheiden die Gericht, in der Regel, nach dem Einzelfall und dies aber auch erst auf Antrag des TH.

Wichtig ist zunächst, dass Du dem Arbeitgeber beide Kinder angibst und diese sollten auch beide in der Steuerkarte aufgeführt sein.
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